Insolvenz-Sachwalter können zaubern!

Man kennt diese „Zaubertücher“, die die großen Zauberer vor den Augen der aufmerksamen Beobachter hin und her wenden. - Nichts davor, nichts dahinter. - Oft sind sie auf der einen Seite schwarz, auf der anderen Seite rot. - Natürlich glänzend. - Im Falle der Insolvenz-Sachwalter in ihrer Eigenschaft als Zauberer bei der insolventen Nürburgring GmbH ist der Kontrast wohl ein anderer. Auf der „anderen Seite“ sind sie grün, wie die „Grüne Hölle“; die vordergründige Seite ist dagegen schwarz. - Das heißt: Wir bei Motor-KRITIK sehen Schwarz. Weil es uns nach monatelangen Recherchen gelungen ist, mal hinter die Kulissen der Zauberer zu schauen, ihre Tricks zu „entzaubern“. - Mit der Enthüllung dieser Tricks entlarven sich auch so manche „Zaubersprüche“ als normale Worthülsen. So nebenbei lüften wir dabei das Geheimnis des zweiten Vornamens bei einem der Herrn, der sich mit einem Professorentitel und zwei Doktortiteln schmücken kann und als Vornamen Thomas B. auf seiner Visitenkarte nennt. - „B“ (wie Böhle) steht für Benedikt. Wir lernen aus Wikipedia: „Da der Vorname Benedikt im christlichen Kontext entstand, hat benedictus die engere Bedeutung 'der Gesegnete'“. - Jens ist aber auch ein schöner Vorname, der aber seit 1990 – auch lt. Wikipedia – ein wenig aus der Mode gekommen ist. Aber in Verbindung mit Benedikt ist Jens, als Zauberer-Duo, auf dem Weg zu neuen, großen Publikumserfolgen. - Unter Assistenz eines weiteren Jens. - Sollte man vielleicht von einem „Zauberer-Trio“ sprechen? - Motor-KRITIK möchte unabhängig davon nachfolgend beweisen:

Insolvenz-Sachwalter können zaubern!

Kann etwas mehr Spaß machen, als ein Sicherheitszentrum zu verunsichern? - Ja! - Mehr Spaß würde es machen, ein Fahrsicherheitszentrum – oder sagen wir mal – Teile davon, ganz verschwinden zu lassen. Damit das Zauberkunststück nicht so einfach wird, lassen wir nicht 20, 30 oder 50 Prozent verschwinden, sondern exakt 41 Prozent.

Gestern (wir bezeichnen den Zeitpunkt mal so) gehörten die noch der Nürburgring GmbH. Die wurde insolvent. Was nichts am 41 Prozent-Anteil änderte, den diese überwiegend landeseigene GmbH an einem Fahrsicherheitszentrum hält. Aber heute hat der sich einfach aufgelöst. Die 41 Prozent sind weg. - Hokuspokus Fidibus! - Waren sie „gestern“ noch wahrnehmbarer Bestandteil eines Gutachtens, sind sie heute dank dem Papier zweier Notar-Verträge unsichtbar geworden. - Und niemand hat's gemerkt.

Das ist eine ganz „große Nummer“. Entworfen und umgesetzt von den Künstlern Jens Lieser und Thomas B. Schmidt, die man beide auch als Rechtsanwälte, den zweiten auch als Prof. Dr. Dr. und M.A. kennt. - Aber das Zauberkunststück bedarf zusätzlich schon der Hilfe von talentierten Assistenten.

In der Bibel ist oft von Paulus die Rede. - Auch in dieser zauberhaften Geschichte können wir dabei bleiben. - Obwohl Paulus inzwischen gekündigt hat. - Nein, nicht der, der die theoretische Grundlage für die kirchliche Erbsündenlehre schuf, sondern der GF des FSZ, Ralph Paulus. - Anfang Dezember wird „der Neue“ verkündet. - Offiziell.

Als zweiter Zauberlehrling käme vielleicht ein Herr Böhle in Frage. - Nein, nicht Böhr, aber auch nicht Boeder, denn der eine beschäftigte sich mit CDU-Geldern, der andere mit Blumen. Aber nur während der Geschäftszeit, wie Motor-KRITIK auf einer Vernissage erfuhr. Und immerhin liegen 95 Hausnummern zwischen Böhle und Boeder auf der Hauptstraße. - Beide übrigens in Adenau. - Interessant: Böhle heißt übrigens auch mit Vornamen Jens, ein Name, der zwar aus der Mode gekommen ist, aber bei diesem Zaubertrick – weil auch im Doppel vorhanden – sofort auffällt. Und dieser zweite Jens trägt einen Doktor-Titel!

Wobei sich das Trio Jens/Benedikt/Jens eigentlich wegen dieses traumhaften Zaubertricks wirklich einen Boeder-Blumenstrauß verdient hätten. - Blumen-Boeder beliefert übrigens auch den Nürburgring, hat nicht nur Topf- und Schling-Pflanzen im Angebot, sondern neben Hydrokulturen auch richtige Schnittblumen.

Aber lassen wir jetzt mal alle Ranken und alles Zauberhafte weg und schildern einfach mal den Zaubertrick von „JBJ“ (Jens, Benedikt und Jens) – in der Funktion ein Trio - ganz realistisch, ohne jedes zweifarbige Zaubertuch:

Am 4. November 1993 kamen die Abgesandten folgender Firmen und Organisationen zusammen, um mit zwei Gesellschaftsverträgen das Fahrsicherheitszentrum am Nürburgring GmbH & Co. KG und die Fahrsicherheitszentrum Verwaltungs GmbH entstehen zu lassen, die man zur Komplettierung der KG braucht, wenn man das Risiko begrenzen will. Und das wollten:

ADAC Gau Mittelrhein, Koblenz
BKP Beteiligungs GmbH, Unterföhring
Hotel am Nürburgring GmbH & Co. KG, Nürburg
Motor Presse Stuttgart GmbH & Co. KG, Stuttgart
Nürburgring GmbH, Nürburgring
TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Köln

Der beurkundende Notar war Bernd Kunze, Adenau. (Inzwischen Bad Kreuznach.)

Die Nürburgring GmbH erwirbt am 18. April 1996 von der Ortsgemeinde Nürburg das Erbbaurecht (für 99 Jahre) an einem Grundstück, dass von der B 258 und der L93 begrenzt wird und nahe am Grand-Prix-Kurs liegt. Die Fahrsicherheits-KG übernimmt die Zahlung des jährlich zu entrichtenden Pachtzins.

Da man ohne viel Geld weder bauen, noch ausbauen kann, wird bei der Kreissparkasse Ahrweiler ein Kredit in Millionenhöhe aufgenommen und unter der Leitung eines in der Branche erfahrenen Geschäftsführers geht das Fahrsicherheitszentrum in Betrieb. Es läuft zäh an, nicht immer zur Freude der Gesellschafter. - Später macht es dann Freude.

Nach der offiziell angemeldeten Insolvenz der Nürburgring GmbH in 2012, dem 41 Prozent-Gesellschafter, müsste das Grundstück eigentlich an die Ortsgemeinde Nürburg zurückfallen. Aber da entstehen dann aus vielerlei Sicht vielerlei Probleme. - Kann man die nicht geschickt umgehen?

Das ist die Sachlage:

Die Insolvenz-Sachwalter haben bei einer Bestandsaufnahme nach der Insolvenz der Landesgesellschaft Nürburgring GmbH per September 2012 den reinen Buchwert der Beteiligung der insolventen Nürburgring GmbH am FSZ, wie die Kurzbezeichnung lautet, mit 776.000 Euro ermittelt. Wenn man das Eigenkapital zugrunde legt, erhöht sich dieser Wert auf 817.000 Euro.

Man muss aber auch den Wert der Beteiligung an der Verwaltungs GmbH berücksichtigen, der in einem Gutachten mit 13.000 Euro benannt wird; unter Berücksichtigung des Anteils am Eigenkapital erhöht sich dieser Zeit-Wert auf allerdings 18.000 Euro.

Geht man von diesen in einem Gutachten der Insolvenz-Sachwalter auch genannten – und dem Insolvenzgericht in Ahrweiler übermittelten - Werten aus, beträgt der Anteil der insolventen Nürburgring GmbH an dieser Firmen-Konstruktion insgesamt 835.000 Euro.

So viel kann 41 Prozent sein, so viel, dass diese Beteiligung sogar von Motor-KRITIK nicht übersehen wird.

Zum Zeitpunkt des offiziellen Eintretens der Insolvenz sind für die Nürburgring GmbH folgende Beteiligungen ermittelt worden:

Motorsport Akademie Nürburgring GmbH & Co KG 100,0 Prozent
Motorsport Akademie Nürburgring Verwaltungs-GmbH 100,0 Prozent
ring°werk Nürburgring Verwaltungs GmbH 100,0 Prozent
Motorsport Resort Nürburgring GmbH 93,3 Prozent
Cash Settlement & Ticketing GmbH 50,0 Prozent
dann die zwei o.e. Firmen mit je 41,0 Prozent
VLN-Gemeinschaft Nürburgring GbR 9,1 Prozent

Außerdem hält die Motorsport Resort Nürburgring GmbH (s.o.) einen 100 Prozent-Anteil an der Congress- und Motorsport Hotel Nürburgring GmbH.

Nachdem durch einen Beschluss des Gläubigerausschusses zum 15. Mai 2013 der Verkauf der „weltweit führenden Motorsportdestination“ (KPMG-O-Ton) Nürburgring mit einem „Teaser“ der KPMG eingeleitet wurde, waren wir bei Motor-KRITIK sehr erstaunt feststellen zu müssen, dass sich die Fahrsicherheitszentrum-Beteiligung trotz seines hohen Wertes nicht mit im Angebot befand, also europa- und weltweit nicht mit zum Verkauf ausgeschrieben wurde. Bieter waren offensichtlich dafür nicht erwünscht. Motor-KRITIK-Nachfragen blieben ohne Antwort, hinterließen betretene Gesichter, brachten aber keine Erkenntnis.

So blieb z.B. auch eine Anfrage an den Sprecher der Insolvenz-Sachwalter (Nuvoloni) im August 2013 ohne jede Antwort. Eine Anfrage beim Geschäftsführer des FSZ brachte zu diesem Zeitpunkt die Erkenntnis, dass sich an den Besitzverhältnissen dort nichts geändert hatte. - So die klare Aussage des Geschäftsführers Ralph Paulus. - Die auch einer Nachprüfung – z.B. im Handelsregister – standhielt.

Exakt am 29. Oktober 2013, 22:53 Uhr, hatte ich noch mal den aktuell verantwortlichen Geschäftsführer der Nürburgring Betriebsgesellschaft mbH, Dr. Karl-Josef Schmidt, nach dem – für mich – unauffindbaren 41 Prozent-Anteil der insolventen Nürburgring GmbH am Fahrsicherheitszentrum gefragt und u.a. geschrieben:

„...schon bei der Anmeldung der jetzt von Ihnen geleiteten Firma im Februar 2012
im Handelsregister ist zu lesen, dass Sie - bzw. die jetzt von Ihnen geführte Tochter-Firma
der insolventen Nürburgring GmbH, auch das Fahrsicherheitszentrum Nürburgring mit betreiben. ...“

Natürlich ist meine offizielle Anfrage ohne Antwort geblieben, obwohl auch Dr. Schmidt die Fakten zu diesem Zeitpunkt kennen musste. (Achten Sie ein paar Zeilen weiter unten auf einen anderen Termin und gleichen ihn mit dem meiner Anfrage ab!)

Nachdem dann Anfang November Motor-KRITIK durch einen Zufall bekannt wurde, dass das Mitglied des Gläubigerausschusses der Nürburgring GmbH, Udo Mergen, als Vertreter der Ortsgemeinde Müllenbach gegenüber dem Insolvenzgericht (und den Insolvenz-Sachwaltern) eine „Bitte um Entpflichtung“ aus dem Gläubigerausschuss ausgesprochen hatte, gingen bei Motor-KRITIK alle Warnlampen an.

Udo Mergen wird von mir als korrekt und zuverlässig eingestuft, aber auch als ein Mann, der niemals wegen einer Lappalie „das Handtuch wirft“. - Was war passiert? - Es musste ihn schon einiges gestört haben, wenn er – anders als Kurt Beck – im richtigen Moment „die Reißleine zog“. - Auch ein langes Gespräch mit Udo Mergen brachte in dieser Hinsicht keine Erkenntnis, da der Müllenbacher Ortsbürgermeister sich nach wie vor zur absoluten Vertraulichkeit verpflichtet fühlt. - Also: Kein Kommentar.

Zum „Fall Mergen“ übrigens noch eine Nebenbei-Anmerkung: Es ist bis heute noch nicht entschieden, ob man Udo Mergen aus seiner Verantwortung im Gläubigerausschuss entlässt, ob seiner Bitte nach „Entpflichtung“ überhaupt entsprochen wird! - Warum wohl?

So musste ich meine Aktivitäten in dieser Sache erhöhen. Nach einigen Irrwegen – ich war auf einer falschen Spur - kam ich dann den „Zauberkünstlern“ und ihrem „Kunststück“ ein wenig näher. Die Fährte führte nach Adenau, zum Nachfolger des Notar Bernd Kunze, Dr. Jens Böhle, der an der gleichen Adresse wie früher Kunze (Hauptstraße 45) nun die Notar-Geschäfte abwickelt.

Dort beurkundete Dr. Böhle am 28. Oktober 2013 nach meinen Feststellungen zwei Verträge, wobei der Erstere der wichtigere zu sein scheint, da er wohl als „Vergleichsvertrag“ bezeichnet ist. Mit dem anderen kommt es zur Übertragung des Erbbaurechtes von der insolventen Nürburgring GmbH auf die GmbH & Co KG des Fahrsicherheitszentrums.

Entscheidend ist, dass der (die?) Insolvenz-Sachwalter dieser Regelung im Namen der insolventen Nürburgring GmbH zugestimmt hat. Von Seiten des Fahrsicherheitszentrum wurde der Vertrag wohl von Geschäftsführer Paulus (in Kündigung befindlich) unterzeichnet. - Es ist kaum vorstellbar, dass diese (geheime) Transaktion nicht im Gläubigerausschuss erwähnt und besprochen wurde. Vorstellbar, dass so versucht wurde eine „Legalität“ (natürlich geheim und vertraulich!) herzustellen.

Vielleicht wurde in kleiner Runde auch nur über das Grund-Skelett der vertraglichen Änderungen wie selbstverständlich gesprochen, die „zauberhaften Auswirkungen“ nicht erwähnt.

Die wirklich wesentlichen Teile der Verträge, nämlich die, die den Wert der Beteiligung betreffen, der oben schon mal mit mehr als 800.000 Euro genannt wurde, scheinen in der Notar-Urkunde verborgen, die wohl als „Vergleichsvertrag“ überschrieben ist. Selbst die NSA dürfte dessen Inhalt nicht kennen.

Wenn also die Insolvenz-Sachwalter in der Vergangenheit immer von einem „transparenten, offenen und bedingungsfreien Bieterverfahren“ gesprochen haben, wenn sie in einer Presse-Information zur Eröffnung des Verkaufsprozesses verbreiten ließen...

„Der Investorenprozess wird aufgrund der beihilferechtlichen Problematik nach den Vorgaben der EU-Kommission transparent, offen und bedingungsfrei durchgeführt. Nur so kann das Risiko einer drohenden Beihilferückforderung für den künftigen Erwerber ausgeschlossen werden. „Wir kommen unserer Verantwortung nach und werden den Verkaufsprozess in Abstimmung mit der EU-Kommission für den Erwerber rechtssicher gestalten. Planungs- und Rechtssicherheit sind das Fundament für Investoren sowie für Veranstalter und Kunden des Nürburgrings“, sagt Sachwalter Jens Lieser.“ ...

...dann ist das – soweit das jetzt durch Motor-KRITIK recherchiert und aufgedeckt werden konnte – so ehrlich gemeint, wie manche Erklärungen von großen Politikern. Obama ist da keine Ausnahme. Warum sollten Lieser und Schmidt zuverlässiger sein? Auch sie sind der Politik, Mainzer Politikern, verpflichtet. - Sie sind clevere Anwälte, das sei ihnen bestätigt. Aber sie haben zumindest nicht (mehr) das Vertrauen von Motor-KRITIK.

Wie übrigens auch nicht die KPMG, zu deren Art und Handlungen bei der Hilfe zur Abwicklung der Nürburgring-Insolvenz demnächst auch noch (mehr als) ein paar Anmerkungen zu machen wären.

Zunächst aber mal Beifall für die „Zauberkünstler“ die mit ihrer aktuell hier geschilderten Vorstellung das „Absurdistan in der Eifel“ - um Karin Dauscher (Redaktion „Rhein-Pfalz“) zu zitieren - neuen Glanzpunkten entgegen führen. Ein 41 Prozent-Anteil hat sich aufgelöst. Gestern war er noch in einem Gutachten, heute ist er irgendwie „realisiert worden“. - Zu wessen Gunsten? - Mit welchen Beträgen? - Wo landen die? - Sie sind einfach weg!

Und die Staatsanwaltschaft Koblenz sieht keine Veranlassung, ein Ermittlungsverfahren wegen Untreue oder Unterschlagung einzuleiten. - Sie hat den Fall auch nicht durchleuchtet, zur Sache ermittelt. - Vielleicht ist das auch mehr die Sache von unabhängigen Journalisten. (Zur Erinnerung: Die Staatsanwaltschaft ist weisungsabhängig.)

Vielleicht sind Zauberer auch nicht straffähig. - Sie schaffen Illusionen und ihre Zuschauer wissen das vorher. Aber manchmal scheinen auch Rechtsanwälte als Illusionisten zu arbeiten. Und wenn sie zur Perfektion neigen, wirkt das alles wirklich zauberhaft. - Aber muss man damit rechnen?

Wird z.B. dieser Fall in der Art seiner Abwicklung auch so von der EU-Kommission
sanktioniert? Das fragt Motor-KRITIK an dieser Stelle Herrn Joaquin Almunia?

(Da in Bilbao geboren, könnte dem das – evtl. - schon ein wenig „spanisch vorkommen“.)

Die Frage sei auch deshalb gestattet, weil die Insolvenz-Sachwalter doch bisher immer in enger Abstimmung mit der EU in Brüssel ihre Entscheidungen getroffen, ihre Handlungen abgestimmt haben. - Haben sie gesagt. - Argumentierten sie zuletzt auch beim „Herauswurf“ des ADAC vor ein paar Tagen. - Dumme Frage: Argumentierten die Herren...

...als Insolvenz-Sachwalter? -
...als Rechtsanwälte? -
...als Vertrauenspersonen der Landesregierung? -
… als Vertrauenspersonen der EU? -
Oder einfach... - als Zauberer?

Das mit den „verschwundenen 41 Prozent“ ist/war jedenfalls eine tolle Vorstellung! - Und keiner hat's gemerkt. - Noch in den letzten Tagen kam die besorgte (?) Nachfrage aus dem Umfeld des „Zauber-Teams“: „Wo stehen Sie denn bei der Suche nach den 41%?“ - Man war eigentlich sicher, dass man keine Spuren hinterlassen hatte.

In jedem guten Varieté wäre das wirklich die Schlussnummer gewesen.

MK/Wilhelm Hahne

Oh, oh, oh! - Fast hätte ich die dümmste Frage noch vergessen: Und was sagen die Gläubiger dazu?

 

 

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