Telex

MB-Drohung: „Ab 2020 fährt smart voll elektrisch“!

Der Smart gehörte immer zu den Sorgenkindern von Mercedes. Ob man jemals Geld damit verdient hat ist fraglich. Jedenfalls hat man die Idee zu einem Kleinwagen aufgegriffen, der als kleines E-Automobil, als richtiges Stadtauto die Umwelt schonen sollte. Es war eigentlich die Idee eines erfolgreichen Unternehmensberater aus der Schweiz, Nicolas Hayek, die von VW abgelehnt, von Mercedes dann aufgegriffen, aber anders umgesetzt wurde wurde als von Hayek geplant – nämlich mit Benzin und Dieselmotoren. - Erst im kommenden Jahr, im Jahre 2020 – also fast 25 Jahre nach seiner Vorstellung - so ist es zumindest auf den smart-Internetseiten zu lesen - will man mit diesem Modell „voll elektrisch“ durchstarten.

Aber man hatte schon vorher ein Elektro-Smart-Modell im Angebot. Genauso wie es auch heute E-smart gibt, die aber anders benannt sind als „damals“.

Schon damals – 2013 - verlief der Start mit dem „smart fortwo electric drive“ ein wenig stockend, weil man ein „Kapazitätsprobleme“ hatte. Als ich das jetzt – aus gegebenem Anlass – noch einmal im Internet nachlesen wollte, bin ich auf eine Internetseite von „Auto Bild“ gestoßen, auf der man – exakt am 10. Januar 2013 - „lange Lieferzeiten“ dieses Modells bedauerte. Ein Käufer „muss neun Monate warten, ehe er tatsächlich stromern kann“, habe ich gelesen. - Heute ist das besser! -  Aktuell sind es nur noch 5 Monate. (lt. „ADAC motorwelt“)

Neugierig, wie wir bei Motor-KRITIK nun mal sind, wollte ich mal nachlesen, was meine Hamburger Kollegen sonst so alles zum Thema E-Smart zu sagen hatten und habe den Schriftzug: „Auf einen Blick: Alle News und Tests zum E-Smart“ - wie vorgesehen - angeklickt. Ich bekam dann zu lesen:

„Diese Adresse existiert auf unserem Server nicht mehr. Möglicherweise ist der Link oder das Bookmark veraltet“.

Immerhin ist diese Seite schon gut 8 Jahre alt! Wer interessiert sich auch nach dieser Zeit noch für einen Smart fortwo electric drive, bzw. für das, was „Auto Bild“ dazu zu sagen hatte? - Na ja, vielleicht doch irgendein Käufer, der damals mindestens 9 Monate gewartet hat, um dann – nach 5 Jahren der Nutzung – der „ADAC Motorwelt“ (Heft 7/2019, Seite 66, „Leserforum“) folgenden Erfahrungsbericht zu schicken:

„Bei meinem Smart 451 ist nun nach fünf Jahren die Batterie defekt. Die Kosten für den Austausch liegen bei 17.000 Euro zzgl. MwSt., der Liefertermin ist etwa im September. Der Kleine ist nun ein wirtschaftlicher Totalschaden. Ich stelle ihn in den Garten, werde ihn grün bepflanzen und wieder mit meinem Diesel zur Arbeit fahren.“

Die Lehre die man daraus ziehen sollte ist:

Man sollte niemals nur einen smart fortwo electric drive besitzen, sondern immer – zur Sicherheit noch einen Diesel in der Garage stehen haben. Und man sollte – zu Haus und Garage – immer einen großen Garten besitzen, damit der E-smart als künstlerisch wirkender, großer Blumentopf genutzt werden kann.

Aber dann bleibt immer noch die Frage offen:

  • Was wird aus der defekten Batterie im Neuwert von 20.230 Euro einschl. MwSt.?

Wo doch inzwischen schon Elektro-Händler nicht mehr den normalen Elektroschrott zurücknehmen, zu dessen Rücknahme sie eigentlich gesetzlich verpflichtet sind.

Schöne Aussichten!

MK/Wilhelm Hahne
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Was denn nun? - „Süddeutsche Zeitung“ ./. „TÜV“?

Vielleicht ist es auch umgedreht! Jedenfalls war die „Süddeutsche Zeitung“ mit einer – nach meinem Eindruck – sehr gut recherchierten Geschichte, die sich der Thematik „Fahrschule & E-Automobil“ annahm, heute zuerst am Kiosk.

Der TÜV, die Zentrale in Berlin, hat sofort mit einer Pressemitteilung reagiert, mit der nach meinem Verständnis aber nicht gesagt wird, dass das, was in der „Süddeutschen“ geschrieben steht, nun falsch ist. - Vielleicht verstehen das meine Leser anders.

Hier sind die Ankündigungen der jeweiligen Geschichten. Mit einem Klick HIER sind meine Leser auf der Internetseite der „Süddeutschen“. - Mit einem Klick HIER kommen sie dann sofort zur Internetseite des „TÜV“ mit der Reaktion auf die gute Geschichte der „Süddeutschen Zeitung“.

Die „TÜV“- Antwort auf die Schilderung der derzeitigen realen Situation beim Einsatz von E-Automobilen endet so:

„Die Schaffung zukünftiger Anforderungen bezüglich der Fahrzeugausstattung, die sowohl die Belange der Fahrausbildung als auch die der Fahrerlaubnisprüfung (Fahrerassistenzsystem/ Automatikfahrzeuge/ Elektrofahrzeug) in Deutschland berücksichtigt, muss zum einen durch objektive Kriterien und zum anderen durch eine konstruktive Diskussion begleitet werden, als dies die Süddeutsche Zeitung in ihrem Beitrag versuchte.“

Darum meine Bitte an die Motor-KRITIK-Leser:

Bitte lesen Sie beide Darstellungen aufmerksam und schreiben mir dann eventuell, was an der Darstellung der „Süddeutschen“ falsch ist. - Sie erreichen mich direkt unter der E-mail-Adresse:

wilhelm@hahne-eifel.de

Vielleicht habe ich in der TÜV-Darstellung etwas überlesen oder nicht begriffen! - Es wäre wirklich gut, wenn es zu diesem Thema zu einer „konstruktiven Diskussion“ käme.

Wenn von Seiten des TÜV die derzeitige Situation bis jetzt so hingenommen wurde, sollten wir – zusammen mit der „Süddeutschen Zeitung“ - versuchen da etwas zu ändern.

Gebt dem E-Automobil eine Fahrschul-Chance!

MK/Wilhelm Hahne
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NEU in 2019: FIA Motorsport Games in Vallelunga

Der DMSB entsendet dazu die Sportler in den sechs Motorsport-Disziplinen der nun erstmals ausgetragenen „Weltspiele des Automobilsports“ für die deutsche Nation. Liest man in der Pressemitteilung des DMSB, ist interessant, was die FIA so alles auch als Automobilsport empfindet.

Hier sind die sechs Automobilsport-Arten:

1) Formel 4
2) GT-Sport (GT3-Kategorie)
3) Tourenwagen (TCR)
4) Driftsport
5) Kartslalom
6) SimRacing

Die Sportler, die in diesen Disziplinen Deutschland vertreten sollen, werden vom DMSB in den deutschen Nationen-Kader berufen. Je Disziplin jeweils nur einer, bzw. ein Zweierteam. Interessierte Sportler können sich beim DMSB bis zum 1. September 2019 bewerben. Der DMSB verfährt aber „zweigleisig“:

Gleis 1) Kandidaten werden von DMSB-Experten „identifiziert und gezielt angesprochen“.
Gleis 2) Unabhängig davon können sich auch interessierte Motor- und SimRacing-Sportler melden.

Das kann unter der E-mail-Adresse:

motorsport-games@dmsb.de

geschehen und die Interessenten können sich vorher auch auf einer speziellen Hompage der FIA in der Hochsprache Englisch informieren:

www.fiamotorsportgames.com

Die Wettbewerbe werden auf – und neben – der Rennstrecke Vallelunga ausgetragen. Die Strecke ist 4,085 Kilometer lang, hat je 6 Links- und Rechtskurven, ist im ersten Teil recht schnell, wenn man dann das Infield erreicht, geht‘s eng/eng weiter. Die Strecke liegt nahe Rom, so dass in der FIA-Darstellung der Eindruck von „römischen Spielen“ vermittelt wird.

In den Einzel-Disziplinen werden die jeweils drei Ersten mit einer Gold-, Silber- und Bronzemedaille ausgezeichnet. Über die Nationenwertung entscheidet die höhere Anzahl der gewonnenen Medaillen in den einzelnen Disziplinen.

Das Austragungsdatum:

Donnerstag, der 31. Oktober bis Sonntag, der 3. November 2019

Die Rundstrecken-Diszipline sollen am Samstag und Sonntag ausgetragen werden, während z.B. die Driftwettbewerbe – jeweils unter Flutlicht – am Freitag und Samstag geplant sind. An diesen Tagen – dann ohne Flutlicht – sollen auch die Wettbewerbe im Kartslalom und SimRacing durchgeführt werden. - SimRacing findet übrigens nicht nur bei Regen im Saale statt!

Es findet sich in der offiziellen DMSB-Pressemitteilung zu diesem Wettbewerb auch der Satz:

„Zielgruppe sind dabei nicht die Profipiloten, sondern die ambitionierten Privatiers.“

So sind dann auch im GT-Wettbewerb nur Fahrer mit FIA-Bronze- oder Silber-Status zugelassen. Beim Kartslalom und Formel 4-Wettbewerb werden übrigens zentral bereitgestellte Fahrzeuge genutzt.

Von Geld/Kosten wird in der DMSB-Presseinformation nicht gesprochen. Die Anforderungen auf diesem Gebiet ergeben sich vielleicht aus der im Pressetext verwendeten Formulierung, dass „ambitionierte Privatiers“ erreicht werden sollen.

MK/Wilhelm Hahne
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VLN-Busch wird gegen NBRG-Stephani ausgetauscht!

Hier geht es um die Geschäftsführung der sogenannten „VLN VV“, die vom Nürburgring-Verpächter zu 60 Prozent beherrscht wird und bei der eigentlich der Geschäftsführerwechsel, der zunächst beim bisherigen VLN-Mitarbeiter, Dietmar Busch lag, – ein paar Monate verspätet - entsprechend den vertraglichen Vereinbarung nun von einem Mitarbeiter der Nürburgring-Verpächters, der Nürburgring 1927 GmbH und Co. KG übernommen wird. Noch ist dieser Wechsel nicht im Handelsregister eingetragen, aber „die Würfel sind gefallen“. Diese Information erreichte mich, nachdem ich die „Rahmenbedingungen“ bei VLN 4 geschildert hatte, weil diese Weiterentwicklung den sich für Insider abzeichnenden Trend bei der VLN bestätigt. Ein Mitarbeiter der „1927 GmbH“ sollte eigentlich schon zum Jahreswechsel die Leitung der „VV“ übernehmen. Aber da gab es intern Probleme. Da hat sich dann der bisherige „VV“-Geschäftsführer Busch, aus der VLN-Familie kommend, bereit erklärt, so lange die Geschäfte der „VV“ weiter zu führen, bis dass man bei der Nürburgring 1927 GmbH & Co. KG das interne  „Personalproblem“ gelöst hatte. Es gab dort zwar – rechtzeitig intern proklamiert – eine Ideallösung, aber die erwies sich schon in der „Vorlaufzeit“ als nicht ideal. - Aus Sicht der Nürburgring-Besitzer und -Verpächter. - Nun hat man aktuell eine gute Lösung gefunden. - Meint man.

Schon der bisherige Geschäftsführer der „VV“ war nicht gerade ein Bollwerk gegen die von den Besitzern gewünschten Veränderungen, die nicht unbedingt immer die positive Entwicklung der sportlichen Seite am Nürburgring verbessert hat. Dietmar Busch akzeptierte einfach die überlegene Art der neuen Nürburgring-Besitzer, die – ganz natürlich – primär die positive geschäftliche Weiterentwicklung am Nürburgring im Auge haben.

Die wird aber nicht unbedingt von den Rennaktivitäten am Nürburgring bestimmt, sondern von einer Weiterentwicklung bei der Nutzung von unsinnigen Bauten und Anlagen, die unter der Leitung – und dem Druck – einer SPD-Landesregierung entstanden, die damit ihre landeseigene GmbH dann auch in die Insolvenz (in Eigenverwaltung!) steuerte.

Da erscheint es fast – aus Sicht der neuen Besitzer – logisch, wenn nun ein Manager die Leitung der „VV“ als Geschäftsführer übernehmen soll, der bisher schon als „Key Account-Manager“ bei der Pächterfirma des Nürburgring-Besitzers tätig ist.

Bei Wikipedia findet man eine sehr gute Definition des Tätigkeitsgebietes eines solchen Managers:

„In erster Linie bedeutet Key-Account-Management die Betreuung von Schlüsselkunden mit hohem Kundenwert durch spezielle Account-Manager. Grund für den Aufbau eines Key-Account-Managements ist vor allem, eine Grundlage für Wachstum in den Märkten zu erreichen. Dazu gehören der langfristige Ausbau der Geschäftsbeziehungen mit den Altkunden sowie die Anwerbung von Neukunden und die Sicherung der lokalen Marktnähe.“

Darum ist auch verständlich, wenn dieser Manager z.B. auf wichtigen Internetseiten im Interesse seiner Firma, der Nürburgring 1927 GmbH & Co. KG, z.B. solche und ähnliche Texte wie hier verbreiten lässt. Von der Bedeutung der VLN-Langstreckenserie für die Rennstrecke Nürburgring kein Wort. So wird auch die Grundeinstellung „seiner Firma“ deutlich, die Christian Stephani, so der Name des „auserwählten“ neuen VV-Geschäftsführers, dann auch in seiner neuen Position nicht ändern wird. - Ganz im Sinne seiner Chefs.

Denn eigentlich haben die – mit und durch die VLN-Rennaktivitäten – zukünftig nur Ärger zu erwarten. Da wird man sicherlich mit „konzertierten Aktionen“ gegenzusteuern versuchen. - Die VLN ist am Nürburgring für die neuen Besitzer eben kein „Schlüsselkunde“!

MK/Wilhelm Hahne
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Nicht beachtet: Kritik bei E-Mobilität ist tabu!

Ich habe das wohl nicht beachtet, sondern einfach meine Meinung niedergeschrieben, die Realität geschildert. Die bei einem MotoE-Rennen. Aber auch, wie andere das sehen. Das hat einen Fan auf die Palme gebracht. Ich finde es gut, wenn man nicht nur eine Meinung hat, sondern sie auch äußert. Trotzdem möchte ich heute zu dieser Äußerung eines meines Leser keine Meinung äußern, sondern nur einfach die Meinung dieses Lesers darstellen. - Damit andere Leser daran ihre Meinung überprüfen können.

Hier ist die Meinung eines meiner Leser zu meiner letzten Gegenüberstellung von Meinungen zum Thema MotorE-Rennen der FIM mit dem Titel:

„Die Realität kann man so oder so sehen!“

Mein Leser schreibt:

Sehr geehrter Herr Hahne,

mit Ihrem Rechtfertigungsversuch und der damit einhergehenden Herabwürdigung anderer Sichtweisen, haben sie einen Tiefpunkt erreicht der nahelegt, dass Ihnen Ihr eigentliches Thema (NBR) abhanden gekommen ist.

Schon mit dem Titel nähern Sie sich den Herrschaften an, die Sie früher mal mit spitzer Feder auseinander zu nehmen verstanden. Leider nehmen Sie sich nun selber auseinander. Sie scheinen „Alternative Fakten“ zu bevorzugen und diskreditieren  Verweise von anderen auf die Art von Expertise, die tatsächlich Wissen schafft.

Sie hingegen polemisieren, und am Ende lamentiert die gekränkte Eitelkeit, des einzigen wahren und wirklichen Journalisten, der von Virneburg aus über seinen Gartenzaun in eine Welt blickt, die sich weiterbewegt und weiterbewegt wird, wenn auch nicht mehr vom ˋRingˋ Spezialisten W.H., sondern von Ideen, die bei aller Unzulänglichkeit die schwierigen Probleme einer Situation anzugehen versucht, die Ihre Generation massgeblich mit geschaffen hat.

Ausser Ihren kleinen 3 Zylindern und deren Zaubertricks, fällt Ihnen wenig dazu ein. Da ist Hückenheim oder der Nürnburgring eben auch nur ein weiterer alter Hut den Sie ziehen, wenn Sie sich in der Realität offensichtlich „so oder so“ verfahren haben.

Da kann der Frison, an dem Sie sich nun abarbeiten, gar nichts dafür.

Beste Grüsse, XXX XXXXX

Ich respektiere die Meinung anderer. Darum stelle ich den Text dieser E-mail auch hier unverändert  ein. - Es ist ein Text der nachdenklich macht.

Und Nachdenken schadet nicht!

MK/Wilhelm Hahne
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Erinnerung: Am 28. Juli ist F1 in „Hückenheim“!

Nein, das mit dem „ü“ (Umlaut = „u“ wird in Verbindung mit "e" zum 29. Buchstaben des Alphabets) im Titel zu dieser Geschichte ist kein Tippfehler. Ein Leser hat mich auf den Termin und in Verbindung mit dem Ort „Hückenheim“ bewusst darauf hinweisen wollen, dass es einen Schreibfehler in einem Plakat am TÜV-Tower (der Begriff „Turm“ wäre von gestern) des Nürburgrings gibt. - Aber ich kannte den schon!

Tatsächlich war dieses DTM-Plakat von Mitarbeitern der Nürburgring 1927 GmbH & Co. KG (wahrscheinlich lächelnd) aufgehängt worden, weil sie ihr Management wohl richtig einschätzen. - Und keinen Ärger wollen. Schließlich ist die deutsche Sprache auf einem Weg, den Sprachforscher schon vor rd. 10 Jahren voraussagten:

"Kannstema uber dem deutsch seine entwicklung eine diskusion fuhren?" – In ferner Zukunft dürfte dieser Satz bei Hütern deutscher Grammatik und Wortlehre keinen Unmut mehr erregen. Sprachforscher sagen die konsequente Kleinschreibung, neue Wortendungen und das Aussterben von Umlauten voraus.

Laut dieser Quelle („Welt“), befand sich damals schon die deutsche Sprache im Wandel. Es wurde vorhergesagt, dass die Umlaute ä, ö und ü dabei aussterben würden. Am Nürburgring hat die Veränderung, die Modernisierung der deutschen Sprache nun schon begonnen.

Das konnte man „damals“ schon deshalb vorhersagen, weil man die Computersimulation (!) nutzte. Am Nürburgring gibt man aktuell den Simulanten recht. So ganz konsequent ist man aber beim Management des Nürburgring-Pächters noch nicht, weil das Umfeld in Nürburg noch relativ deutsch ist. So geht man dann auch noch nicht „dönieren“, sondern einfach mittags zum Essen.

Es war ein Nürburger Würstchenbuden-Betreiber, dem – nach immer noch gültigen Begriffen – der Schreibfehler auffiel und der sich in den Sozialen Medien darüber lustig machte. - Aber nur einen Tag lang! - Dann war dieser Eintrag gelöscht.

Dafür instrumentalisierte das Nürburgring-Management diesen Fehler für seine Zwecke:

Es machte mit dem Hinweis auf diesen Fehler auf eine eigene Marketing-Personalanzeige aufmerksam. Wenn man die aufmerksam liest, muss man auch feststellen, dass für die Position eines Marketing-Managers in der dortigen Organisation keine deutschen Sprachkenntnisse verlangt werden. Es ist aber dort als wichtige Voraussetzung zu lesen:

„Gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift“

Da auch „talentierte Quereinsteiger“ lt. Anzeige eine Chance erhalten, besteht die Möglichkeit, dass dort auch Leute, die die deutsche Sprache perfekt beherrschen, eine Anstellung als:

„Marketing Manager (m/w/d)“

finden. Das „d“ steht darin wohl für „divers“, also das so genannte „dritte Geschlecht“.

Was waren das noch für Zeiten, als mich vor Jahrzehnten an der alten Nürburgring-Einfahrt ein Schweizer Autofahrer fragte:

„Bin ich hier richtig am Nürnbergring?“

Er wollte zum Norisring, bei Nürnberg. - Da startete damals an diesem Wochenende gerade die DTM. In diesem Jahr startet sie vom 13. - 15. September am „Nurbürgring“. Und nicht vergessen: Die Formel 1 ist am 28. Juli in „Hückenheim“ unterwegs. Ob man dort „dönieren“ kann ist ungewiss.

Am „Nurbürgring“ muss man sich mit „Remagen“-Würstchen bescheiden. Die kommen nicht aus Remagen, sondern aus Hürth. Am „Nurbürgring“ gehören die zum Pflichtprogramm. Wie gutes Englisch in Wort und Schrift. - Dies bestimmt aus folgendem Grund:

  • Die Engländer schreiben heute noch so, wie sie vor 300 Jahren gesprochen haben: Trotz allen Wandels erweisen sich nämlich die Hochsprachen als stabil.

MK/Wilhelm Hahne
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Haben die DMSB-Lizenzen alle den gleichen Wert?

Hört man bei Gesprächen in den Fahrerlagern deutscher Rennstrecken mal genau hin, muss der Eindruck entstehen, dass Motorsport in Deutschland ohne die Zustimmung des Deutschen Motorsport Bundes e.V. (DMSB) nicht möglich ist. Der DMSB ist schließlich der nationale Vertreter der FIA, der internationalen Sportbehörde.

Wenn aber in einer FIA-Meisterschaft z.B. ein Wertungslauf in Deutschland, auf der Nürburgring-Nordschleife durchgeführt wird, dann gelten die Vorschriften des DMSB nicht, weil die FIA die scheinbaren  „Gesetzmäßigkeiten“ des DMSB als „national“ einstuft und damit für sich das Recht in Anspruch nimmt, „ihre“ Rennen nach „internationalen“ Richtlinien auszutragen, die überall in der Welt gelten. - Nur auf der Nürburgring-Nordschleife bei DMSB-Veranstaltungen nicht!

Die WTCR z.B., die während der Veranstaltungstage zum 24h-Stunden-Rennen auf der Nürburgring-Nordschleife drei Wertungsläufe für „ihre Serie“ durchführte, die verlangte von den Fahrern kein DMSB-Nordschleifen-Permit und natürlich mussten die Fahrer keine besonderen Lehrgänge machen, weil zu diesen Rennen die Flaggen nach internationalen Regeln gezeigt werden mussten. -  Die Flaggenposten und Strecken-Marshals waren an diesen Renntagen besonders gefordert: Einmal „international“ (nach FIA-Bestimmungen), einmal „national“ (nach DMSB-Bestimmungen) tätig zu werden.

Nun werden nicht nur diese Leute auch immer wieder geschult und „lizenziert“. Auch die Ausbilder zum DMSB-Nordschleifen-Permit sind „lizenziert“. Vom DMSB. - Und das kostet natürlich. Alle Jahre wieder. Niemand kann in einer deutschen Rennorganisation ohne Lizenzen des DMSB auskommen. Da ist der Rennleiter, der Zeitnehmer, der Sportkommissar, der Technische Kommissar selbstverständlich durch den DMSB lizenziert. - Und entsprechend ausgebildet! - Sollte man denken!

An den Tagen um das 24h-Rennen passierte aber auch folgendes:

Es war als Rahmenveranstaltung auch ein „Classic“-Rennen ausgeschrieben, das ebenfalls – aber nur 3 Stunden – über die Nordschleife ging. Der Veranstalter dieses Rennen hat von jedem Teilnehmer inkl. der sogenannten Nebenkosten gut 1.000 Euro als Nenngeld kassiert. Es waren auch gut 200 Teilnehmer am Start. - Deutlich mehr als beim 24h-Rennen!

Aber es hätten noch mehr sein können. So wurden z.B. zwei Golf GTI der Baujahre 1982 deshalb von einem Technischen Kommissar nicht zum Start zugelassen, weil der Überrollkäfig nicht ordnungsgemäß – entsprechend dem Zertifikat – eingebaut war. - Wurde behauptet!

Das Problem war aber wohl weniger die Art des Einbaus, sondern die persönliche Ansicht des Technischen Kommissars. Denn nachdem das Rennen – ohne die zwei Golf GTI – gelaufen ist, hat der DMSB dem Besitzer der Fahrzeuge bestätigt, dass der Einbau – entsprechend dem Zertifikat – absolut richtig war:

„Bei dem Käfig aus Zertifikat 4-16/67 ist eine Montage mit Schweißung und Verschraubung zulässig.“

Doch der Veranstalter hat bisher noch nicht das gezahlte Nenngeld für die zwei Golf I GTI zurück gezahlt. Man enthält sich eines Kommentars und schiebt die Rückzahlung „vor sich her“. - Wie lange noch?

Der DMSB macht sich mit solchen Technischen Kommissaren – wie nicht nur in diesem Fall erlebt – einfach lächerlich und schadet dem Motorsport insgesamt! - Und dann wundert man sich in Frankfurt, wenn immer mehr Teams und Fahrer zum NAVC (Neuer Automobil- und Verkehrs-Club e.V) abwandern. - Die man dann verklagt, wenn sie nicht vorher ihre DMSB-Lizenz zurück gegeben haben.

In den DMSB-Unterlagen ist zur Arbeit der von dieser „nationalen (Frankfurter) Sportaufsicht“ lizenzierten Technischen Kommissare zu lesen:

„Ihnen kommt damit eine wichtige überwachende und kontrollierende Funktion zu. Der ordnungsgemäße, harmonische und faire Verlauf einer Veranstaltung sind entscheidend von ihrem Verantwortungsbewusstsein und ihrer Sorgfalt abhängig.“

Das steht in den Unterlagen des DMSB. Die Realität sieht leider anders aus und schadet dem Motorsport insgesamt. - Wenn ein solches Fehlverhalten öffentlich wird. - Weshalb z.B. die so genannte Fachpresse davon keine Kenntnis nimmt!

Ist darum alles gut?

MK/Wilhelm Hahne
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24h-Rennen: NITRO-Niveau – „Cobra 11“ ist besser!

Es ist beeindruckend, wie eindrucksvoll die „Hausordnung“ des DMSB beim 24h-Rennen auf der Nürburgring-Nordschleife Wirkung zeigte. Jemand der auch die Lizenz zur Ausbildung von DMSB-Nordschleifen-Aspiranten hat, machte den Wert dieser Ausbildung durch seinen persönlichen Einsatz im Bereich „Brünnchen“ deutlich.

Die eindrucksvollsten Unfälle – für den TV-Sender NITRO - kamen überhaupt durch das Spezial-DMSB-Reglement für die Nordschleife zustande. Christian Menzel, als Fahrer beim Rennen dabei,  kritisierte noch vor Ort das DMSB-Nordschleifen-Permit deutlich als absolut unwirksam. Er sagte gegenüber "motorsport-total.com":

"Der Sinn des Permits war doch, die Leute besser vorzubereiten. Aber hier haben wir Fahrer, die diese Plastikkarte haben, aber völlig überfordert sind."

Aber auch andere „Regeln“ sorgten für eine Menge Unmut bei denen, die unter Einsatz von viel Geld am Geschäft von Nürburgring 1927 GmbH & Co KG und ADAC Nordrhein beteiligt waren. Es wird sicherlich nach dem Rennen zu der einen oder anderen Entscheidung noch Diskussionen geben. - Natürlich „hinter den Kulissen“. - Es gibt schließlich Anlässe genug.

Interessant war der Verlauf des Rennen sicherlich für Frank-Steffen Walliser, der auch als Besucher – einer von 230.000 (hihihi!) - dem Rennen beiwohnte. Er wird das Ergebnis sicherlich als Porsche-Manager mit der Baureihen-Verantwortung für die Modellreihen 911 und 718 nüchterner beurteilen, als das die Masse der Besucher getan hat.

Obwohl nur Stunden vor dem 24h-Rennen noch einmal durch eine „nachgebesserte BoP“ eingebremst, konnte Porsche mit seinem überarbeiteten GT3 vom Typ 911 zeigen, dass er zumindest auf der Nordschleife des Nürburgring immer noch siegfähig ist. - Wenn er nicht durch das Reglement – ob nun zu recht oder nicht – eingebremst wird.

Im VW-Konzern dürfte man zufrieden sein, da ein Audi R8 LMS, von „Phoenix“ in Meuspath eingesetzt, mit Rundenvorsprung vor einem Porsche 911 GT3 den Gesamtsieg davon trug.

„Mit Integration der GT-Straßenfahrzeuge in die Baureihe 911 und 718 können wir den für unsere kompromisslosen Straßensportwagen erforderlichen Besonderheiten deutlich früher Rechnung tragen als bisher.“

Das hat Frank-Steffen Walliser Anfang 2019 gesagt, als er die Baureihenverantwortung für die Modellreihen 911 & 718 übernahm. Bei der gerade durchgeführten Modell-Ergänzung beim Typ 718 - mit dem Serien-Modell GT4 - hat er gezeigt, dass er ein Gefühl dafür hat, was für Porsche – und den Verkauf - wichtig ist: Ein Sechszylinder-Motor!

  • Er ist übrigens nicht für die Kalkulation verantwortlich!

So ist es auch keine Überraschung, dass er mit einem 718 GT4-Coupe – es gibt ihn auch als Spyder – zum 24h-Rennen am Nürburgring angereist war. Mit der Weiterentwicklung des GT3 – gerade fahrwerkmäßig – ist er auf einem guten Weg. Aber er wird nicht daran vorbei kommen, in naher Zukunft auch beim Serienmodell 911 mindestens Motor und Getriebe eine andere Richtung zu geben.

Was mir noch als Besonderheit aufgefallen ist: BMW nutzte die Möglichkeiten einer 360-Grad-Kamera, um die Arbeit der Boxenmannschaft zu überwachen. Was leider nicht zu einem erwähnbaren Erfolg dieser Marke beitrug.

Beeindruckend für mich war auch die Tatsache, dass der Boxenstopp für die siegfähigen Fahrzeuge zwar in der Länge „zwangsweise“ vorgegeben war, so dass in dieser Zeit sogar vordere Bremsscheiben gewechselt werden konnten, aber dass die Fahrzeuge beim Betanken nicht mit den Rädern den Boden berühren mussten. - Eine besondere Art von „Sicherheitsvorgabe“ wenn man einmal das sonstige „Sicherheits-Alibi-Getue“ betrachtet.

Und nächstes Jahr freut sich dann NITRO auf ein noch effektvolleres Rennen. Denn auch bei „Cobra 11“ werden die Action-Szenen zunehmen. - Der Zuschauer – am Handy mit harten „Games“ verwöhnt – verlangt danach.

„Ludi publici!“

MK/Wilhelm Hahne
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Vom „DMSB-Hausrecht“ voll getroffen: David Perel

Meine Leser haben reklamiert, dass in der letzten Motor-KRITIK-Geschichte nicht „Ross & Reiter“ für das Urteil eines Frankfurter Richters genannt worden wären. Das ist deshalb nicht geschehen, weil eigentlich dieses in einer Gerichtsverhandlung bekannt gewordene – bisher unbekannte – Hausrecht des DMSB, nicht einen Einzelnen betrifft, sondern von grundsätzlicher Bedeutung ist.

Erstaunlich ist, dass erst jetzt – nach Jahren (!) - so einer breiteren Öffentlichkeit verdeutlicht wird, dass der DMSB sich mit seiner Verfügung, dass nur der auf der Nürburgring-Nordschleife Rennen fahren darf, der im Besitz eines DMSB-Nordschleifen-Permit ist, sich auf eine gefährliche Gratwanderung begeben hat. Bisher hatte der DMSB deshalb keine „Balanceprobleme“, weil diese Verfügung eines e.V. von (fast) allen, die davon betroffen waren, demutsvoll akzeptiert wurde.

Man hat die geforderten Ausbildungskosten und Gebühren hingenommen, weil man sich von dieser „Organisation“ abhängig fühlte, weil – so wird überzogen argumentiert – ohne den DMSB in Deutschland kein Motorsport möglich wäre. Man fühlte sich durch dieses „Monopol“ - wie es empfunden wird – eingeschüchtert, wollte die evtl. Rache eines kleinen e.V. vermeiden. Die vom DMSB beauftragten Ausbilder haben gerne kassiert, nachdem der DMSB auch bei ihnen kassiert hatte und nun jährlich die anfallenden Gebühren bei den Fahrern abgreift.

Der englische Rennfahrer, David Perel, fühlte sich deshalb von der DMSB-Verfügung, ihn als Fahrer nicht zum 24h-Rennen zuzulassen besonders betroffen, da ihm eigentlich zu der vom DMSB vorgeschriebenen Basis eigentlich nur wenige Rennrunden auf der Nordschleife fehlten. - Er ist auf vielen Rennstrecken der Welt zu hause und versteht nicht, was eigentlich auch unverständlich ist. - So hat er geklagt. Und verloren. - ??? - Weil das DMSB-Nordschleifen-Permit plötzlich zum „DMSB-Hausrecht“ zählt. - Das keiner kennt!

Weil nicht jeder den englischen Rennfahrer David Perel kennen muss, füge ich hier einmal seine Erfolge in 2018 ein, wie ich sie von seiner Internetseite kopiert habe:

„Full List of Achievements
    • Upgraded from Bronze to Silver FIA Driver Ranking
    • Pole Position – Spa Francorchamps – GT Open Championship
    • New Spa Francorchamps Lap Record for GT3 cars
    • 4th – Budapest Pro-Am – GT Open Race 1
    • 1st – Spa 24 Hours Pro-Am Category – Blancpain Endurance Series
    • Pole Position – Suzuka 10 Hours – Intercontinental GT Championship
    • 2nd – Suzuka 10 Hours Pro-Am Category – Intercontinental GT Championship
    • 2nd – Silverstone Pro-Am – GT Open Race 2
    • 1st – Nurburgring Pro-Am – Blancpain Sprint Series Race 2“

Die FIA hatte diesen Fahrer also gerade 2018 vom „Bronze“-Status in den „Silber“-Status als Rennfahrer erhoben und der DMSB möchte ihm – gegen eine „kleine Schutzgebühr“ - das Rennen fahren auf der Nürburgring-Nordschleife beibringen. Weil er deren „Bedingungen“, willkürlich festgelegt, um wenige Rennrunden nicht erfüllt hatte!

Der Teameigner der Start-Nummer 22 (ein Ferrari) hatte ihn anderen guten Fahrern vorgezogen, weil David Perel über eine große Rennerfahrung mit Ferrari GT3-Fahrzeugen verfügt. Wie man den ersten Trainingsergebnissen entnehmen kann, fährt an seiner Stelle nun Dontje Indy, ein niederländischer Rennfahrer, der aber bisher primär mit Mercedes GT3-Fahrzeugen Rennerfahrung sammeln konnte.

Gleich wie das Rennen für die Start-Nummer 22 endet: Diese DMSB-“Hausrecht“-Satire ist nach dem 1. Akt sicherlich nicht zu Ende, weil dafür auch kein Beifall zu erwarten ist. Nachdem der DMSB im 1. Akt die Richtung vorgegeben hatte, darf man auf die sicher zu erwartende Fortsetzung gespannt sein. - Der DMSB hat sich mit seiner Art der Ablehnung eines ausländischen Spitzenfahrers sicherlich keinen Gefallen getan. - Zumal er – dazu habe ich eine gutachterliche Bewertung mit klarer Aussage bereits veröffentlicht – keinerlei Berechtigung besitzt, ein solches „Permit“ zwingend vorzuschreiben!

MK/Wilhelm Hahne
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Es gelten die Regularien der Hausordnung des DMSB!

Wo man die nachlesen kann? - Nun, sie sind noch nicht geschrieben. Sie sind darum auch unbekannt. Aber auch ein kleiner e.V. hat das Recht darauf, eine eigene Hausordnung zu haben. - Soweit das den DMSB betrifft, ist die – wie gesagt - bisher unbekannt. Sie existierte bisher wohl nur in den Köpfen der DMSB-Verantwortlichen. D.h., die Hausordnung ihres Vereins ruhte in deren Köpfen. - Weil in der Ruhe die Kraft liegt?

Aber nun hat ein Frankfurter Richter dem DMSB in einer Verhandlung am 19. Juni 2019 nahe gelegt, diese mit Überzeugung vorgetragene Hausordnung auch transparent zu machen und z.B. schnellstens schriftlich zu fixieren.

Nun kann eine Hausordnung eigentlich nur von einem Eigentümer vorgegeben werden. In diesem Fall geht es aber um das DMSB-Nordschleifen-Permit, das wohl – so habe ich das verstanden – Teil der DMSB-Hausordnung ist. - Die niemand kennt!

Da gibt es tatsächlich Leute die glauben, der DMSB wäre der nationale Vertreter der international anerkannten FIA, der Fédération Internationale de l'Automobile, der darauf achten soll, dass die Regeln des internationalen Sportgesetzes eingehalten werden.   - Tatsächlich ist es aber wohl nur  ein regional (national) tätiger e.V. mit einer Frankfurter Hausordnung.

Das 24h-Rennen, das an diesem Wochenende ausgetragen wird also wohl nach der „Hausordnung“ des DMSB durchgeführt. Man kann in der Ausschreibung des veranstaltenden ADAC-Klubs lesen:

1.3 DMSB Genehmigung
Die Veranstaltung wurde vom DMSB unter der Reg.-Nr.
1/19 am 16.11.2018 genehmigt.
1.4 Zugelassene Starterzahlen
Training:
170 Fahrzeuge
Rennen:
3 Startgruppen mit max. à 70
Fahrzeuge jedoch max. 170 Fahrzeuge
2. Status der Veranstaltung
National A/NEAFP

Es ist demnach eine „nationale Veranstaltung mit ausländischer Beteiligung“. Nach der „Hausordnung“ des DMSB benötigt man aber auf der Nürburgring-Nordschleife dessen besondere Genehmigung zum Befahren dieser Rennstrecke. Dafür gibt es zwar keinen Grund, denn jeder Touristenfahrer kann diese Rennstrecke mit jeder Art von Kraftfahrzeug – so schnell wie er will -  befahren, wenn er im Besitz eines deutschen oder ausländischen Führerscheins ist.

Aber wenn der DMSB ein Rennen auf der Nordschleife „zulässt“, weil er dazu von der FIA berechtigt wurde, dann gilt auch gleichzeitig „deutsches Hausrecht“. Das kann für einen ausländischen Teilnehmer – trotz Rennerfahrung auf der Nordschleife - dann im Extrem bedeuten: Ausländer raus!

Die FIA, deren Internationales Sportgesetz (ISG) durch den DMSB in seiner Umsetzung national überwacht werden soll, kümmert sich übrigens einen Teufel um das Hausrecht dieses eingetragenen Vereins in Frankfurt! - Beim im Umfeld des 24h-Rennens durchgeführten FIA-WTCR-Lauf ist ein DMSB-Nordschleifen-Permit nicht vorgeschrieben! - Wobei auch das ISG übrigens nach deutschem Rechtsverständnis kein Gesetz im formellen Sinn ist, da es nicht von einem Hoheitsträger erlassen wurde.

Vom DMSB wird gerade beim jetzt stattfindenden 24h-Rennen vorgeführt, dass man schon zwischen „international“ und „national“ wegen der dann geltenden „Hausordnung“ eines Provinz-Vereins unterscheiden muss.

Motor-KRITIK wird nach angemessener Frist nach dem 24h-Rennen noch einmal das Thema aufgreifen. Ich möchte nämlich gleichzeitig die „DMSB-Hausordnung“ vorstellen, deren schriftliche Fixierung und Transparentmachung von einem Frankfurter Richter dem e.V. am 19. Juni 2019 empfohlen wurde. - So lange müssen sich meine Leser gedulden.

Ich halte diesen Termin deshalb hier fest, um meinen Lesern die Möglichkeit zu geben, die Weiterentwicklung bei diesem „DMSB-Trauerspiel“ auch später einmal zeitlich werten zu können.

MK/Wilhelm Hahne
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