2019-04

EU-Kommission informiert BMW, Daimler und VW

Die Europäische Kommission hat die o.g. Automobilhersteller informiert, dass sie „der vorläufigen Ansicht“ ist, dass die im Titel genannten Firmen, darunter der VW-Konzern mit den Marken Volkswagen, Audi und Porsche, in den Jahren 2014 bis 2016 gegen geltendes EU-Kartellrecht verstoßen zu haben. Es steht der Vorwurf im Raum, dass sich diese Firmen untereinander darauf verständigten, den Wettbewerb untereinander bei der Entwicklung von Technologien zur Reinigung der Emissionen von Diesel- und Benzin-Personenkraftwagen einzuschränken.

Die EU-Wettbewerbs-Kommissarin Margrethe Vestager sagt dazu:

„Wir haben Anlass zur Sorge dass in diesem Fall genau das geschehen ist“ und erklärt u.a. weiter: „Dadurch könnte Verbrauchern in Europa die Möglichkeit verwehrt worden sein, Fahrzeuge mit der besten verfügbaren Technologie zu kaufen.“

Während Daimler und VW nach erstem Bekanntwerden der Vorwürfe schon in 2018 einen Antrag auf Kronzeugenregelung gestellt haben, hat – ebenfalls heute – BMW bereits offiziell zu den Vorwürfen Stellung bezogen.

Wie zu erwarten – und eine andere Taktik verfolgend - steigt BMW mit seiner Erklärung gegenüber der Öffentlichkeit (Presseerklärung) wie folgt ein:

„Stellungnahme zur laufenden Kartelluntersuchung der EU-Kommission
                  
BMW Group prüft Beschwerdepunkte der Kommission intensiv
                  
                • Gespräche in den Arbeitskreisen zielten auf Technologieneutralität
                  und Umsetzbarkeit der gesetzlich geforderten Reduzierung von
                  Abgasemissionen
                  
                • Zulässige Abstimmung von Industriepositionen zu regulatorischen
                  Rahmenbedingungen darf nicht mit verbotenen Kartellabsprachen
                  gleichgesetzt werden
                  
                • Abgas-Nachbehandlungssysteme der BMW Group unterscheiden
                  sich von denen der Wettbewerber
                  
                • Keine Hinweise auf Absprachen bezüglich Verwendung
                  unzulässiger Abschalteinrichtungen“

Jetzt ist nicht der Zeitpunkt schon eine Wertung der PRO- und KONTRA-Argumentationen vorzunehmen. Aber aus Motor-KRITIK-Sicht ist das Ergebnis absehbar.

Um den Motor-KRITIK-Lesern eine Meinungsbildung zu ermöglichen, finden sie sowohl die aktuelle Presserklärung der EU-Kommission, wie auch die von BMW in vollem Umfang im Anhang zu diesem TELEX.

MK/Wilhelm Hahne
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Kein Fall für den DMSB? - Dann für den Staatsanwalt!

Eigentlich könnte der Fall Stoff für eine Komödie bieten. Aber jede Komödie ist eigentlich eine lustige Tragödie – oder wie man so sagt, eine Tragikomödie. Schauspieler können in deren Rollen glänzen, wenn sich aber solche Vorgänge in der Realität, quasi auf der Bühne des Lebens abspielen, gibt es für die Beteiligten wenig zu lachen. Zu den Beteiligten – um nicht Betroffenen zu sagen – gehört in diesem Fall der DMSB, der Deutsche MotorSport Bund in Frankfurt. Der mag sonst über wenig Fachleute verfügen, aber es gehört eine fähige Hausjuristin zum Team, die z.B. auch den § 258 genau kennt, wo es im ersten Absatz heißt: „Wer absichtlich oder wissentlich ganz oder zum Teil vereitelt, dass ein anderer dem Strafgesetz gemäß wegen einer rechtswidrigen Tat oder einer Maßnahme unterworfen wird, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ -  Die Dame kennt aber auch den Absatz 5, wo geschrieben steht: „Wegen Strafvereitlung wird nicht bestraft, wer durch die Tat zugleich ganz oder zum Teil vereiteln will, dass er selbst bestraft oder einer Maßnahme unterworfen wird oder dass eine gegen ihn verhängte Strafe oder Maßnahme vollstreckt wird.“ - Folglich hat die Justitiarin des DMSB in diesem Fall – nach meiner Meinung - auf Zeit gespielt und dann irgendetwas von „Verjährung“ gefaselt. - Nachstehend gibt es die  kurze Darstellung von Vorfällen, die aber in der Realität inzwischen tatsächlich zu einer Tragikomödie ausgewachsen ist. - Motor-KRITIK-Leser mögen beurteilen, ob ich die Sache richtig einschätze, wenn ich meine:

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VLN 2019: Über arme und schmackhafte Würstchen!

Normale Würstchen – auch Bratwürste - gehören eigentlich nicht zu dem Bereich, den man als Motor-Journalist unter Kontrolle haben sollte. Aber nachdem die armen Würstchen in  Rennorganisation und -Überwachung immer mehr werden, die VLN mit 9 Rennen in der Saison schon zu den Großveranstaltern am Nürburgring zu zählen ist, zu dem sich dann noch der ADAC Nordrhein mit ähnlichen – aber z.T. im zeitlichen Ablauf längeren – Veranstaltungen hinzu gesellt, ist es wohl an der Zeit, sich auch – nicht nur – um arme, sondern auch um schmackhafte Würstchen – und warum das ein Thema ist – zu bemühen. Neu in der Würstchen-Beobachtung habe ich mich erst mal ein wenig in das Thema einarbeiten müssen. Da genügt es einfach nicht, offizielle Verlautbarungen zu lesen oder durch Internetseiten von Fleischwaren-Fabriken zu scrollen. Nachdem bei der VLN die Zuschauer schon beim ersten Lauf einen Geschmack vom neuen Würstchen-Angebot am und um die Nürburgring-Nordschleife bekamen und VLN 2 bevorsteht, habe ich mich entschlossen, auch mal einmal die Motor-KRITIK-Leser-Informationen thematisch ein wenig auszuweiten:

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LE GEIP‘s – PARIS/Eiffel, 1. APRIL 2019

Wir berichten direkt aus einem News-Center nahe dem Alsterwasser über einen dort laufenden „Con Grès“ zu dem hochaktuellen Thema des neuen Uhr-Heber-Rechts, beschreiben nicht nur aktuelle Vorkommnisse, sondern blicken auch zurück, betreiben ein Stück Vergangenheitsbewältigung, die über den 31. März 2019 hinaus zurück reicht. - Zu der wir uns, besonders wenn wir unseren Titel rückwärts betrachten, auch absolut verpflichtet fühlen. - Wir möchten aber darauf hinweisen, dass die Meinung und Schilderung  unseres Sonder-Korrespondenten nicht unbedingt die Einstellung der  Gesamtredaktion von LE GEIP‘s wieder gibt. - Für die Richtigkeit der Darstellung – zu diesem Termin – können wir außerdem keine Garantie übernehmen, da der Kontakt – durch die Nutzung neuer Treiber – zu unserer Dokumentationsabteilung leider abgerissen war. - Im Zweifelsfall werden aber entstehende Differenzen durch unsere Rechtsabteilung aufgefangen. - Also bitte: Attention! - Zumal wir auch ganz cool Trennungen nach der neuesten deutschen Rechtschreibung vorzunehmen versuchen. - Excuses! - Der Versuch ist nicht strafbar!

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