2020

Trost für VLN-Fans? - Stellt euch vor es ist Krieg…

Eigentlich ist immer alles schon mal da gewesen. Da bemühen sich die Einen mit dem Hinweis auf den Niedergang des Römischen Reiches vor Jahrtausenden, der auch von gleich drei Pandemien und einem Klimawandel begleitet wurde, sich aber nicht so komprimiert – wie hier geschrieben - darstellte, sondern sich über Jahrhunderte hinzog. - Man sollte eigentlich nicht so weit zurück blicken, weil wir in einer anderen Zeit leben, uns andere Mittel zur Verfügung stehen. - Vielleicht geht‘s bei uns auch schneller! - Leider sind wir eine Gesellschaft, die sich nicht auf eine unangenehme Vergangenheit besinnen kann. Die Mehrheit der heutigen Weltbevölkerung kennt nur den wirtschaftlichen Boom, ist in ihn hinein geboren, war in unserem Wirtschaftsraum in den letzten 75 Jahren auch nicht von den Auswirkungen eines Krieges betroffen. Darum ist man wegen ein paar Einschränkungen mit Rücksicht auf die zur Zeit auf unser Leben Einfluss nehmende Corona-Pandemie ziemlich ungehalten. - Sogar der Motorsport ist betroffen! - Motor-KRITIK erlaubt sich – aus eigenem Erleben – mal zu erinnern und zu schreiben:

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VLN-Situation aktuell: Keine Panic auf der Titanic!

Der Landrat des Kreises Ahrweiler kommt in Bedrängnis! - Er muss der VLN spätestens in den nächsten Tagen eine Genehmigung zum geplanten VLN-Rennen erteilen oder ablehnen. Bei einer Ablehnung würde er die geballte Wut der Verzweifelung der betroffenen Teams zu spüren bekommen, die die VLN zu ihrem Geschäftsmodell gemacht haben. Bei einer Genehmigung des Rennens, würde er sicherlich auf Unverständnis bei der Mainzer Regierungsmannschaft stoßen, die dann damit rechnen muss, dass auch andere Großveranstalter auf diesen „Präzedenzfall“ verweisen und ebenfalls für ihre geplanten Großveranstaltungen eine Genehmigung verlangen. - Der Landrat ist ein CDU-Politiker, der so eigentlich mit einer von der SPD geführten Landesregierung „wenig am Hut hat“. - Aber er muss doch vorsichtig taktieren! - Was bringt ihm größere Vorteile? - Bei welcher Entscheidung überwiegen die Nachteile? - Bei seinem „Maskenversprechen“ könnte er sich der Methode des unvergessenen Dr. Kafitz erinnern, der in so einem Fall wahrscheinlich  argumentiert hätte, dass es sich um einen Hörfehler handeln würde. Das wäre kein „Versprechen“, sondern ein „Versprecher“ gewesen. - Die Genehmigung für eine „Großveranstaltung“ hätte aber schon eine andere Bedeutung, müsste schon im Detail begründet, argumentiert werden. - Da wird nicht der Hinweis genügen, dass man in Verbindung mit der Genehmigung gleichzeitig ein „Zuschauerverbot“ ausspricht! - Aber schauen wir doch mal, wie sich die Situation aktuell – an diesem Wochenende – darstellt:

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DTM 2020: Ohne Konzept, Zuschauer - ohne Zukunft!

Gerhard Berger ist der Meinung ein Konzept zu haben. Er bezieht das auf noch zu fahrende 20 Läufe in drei Ländern in diesem Jahr und stellt das als ein „Ergebnis harter Arbeit aller Beteiligten dar“. - So „streut man sich selber Sand in die Augen“! - Man täuscht sich selber! - Es wird mit Fahrzeugen zweier Fabrikate gefahren, von denen eins zum Saison-Ende auch ausscheidet. Zukunft ungewiss! - Natürlich fährt man in dieser Saison vor „ohne Zuschauern“, weil das die Hygiene-Bestimmungen nicht zulassen. Weil es auch zwei Renntermine – und vorher auch einen Test-Termin – am Nürburgring gibt, sind einige VLN-Fans davon überzeugt, dass nun auch der VLN die geplanten Renntermine von der Kreisverwaltung Ahrweiler genehmigt werden. Dabei kann man beide Serien nicht miteinander vergleichen. Besonders unter Corona-Bedingungen nicht! - Aber bleiben wir zunächst mal bei der Deutsche Tourenwagen Masters und versuchen uns zu erinnern und die Situation nüchtern zu betrachten.

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VI ZR 252/19: Der Diesel-Skandal aus Sicht des BGH!

Aus Sicht der großen Medien-Unternehmer mit eigenem News-Room, ist das Urteil des BGH vom 25. Mai 2020 längst „abgefrühstückt“ und mit griffigen Schlagzeilen unters Volk gebracht worden! - Motor-KRITIK hatte bisher nicht darüber informiert, weil das Urteil in seiner Gesamtheit – in allen Details – noch nicht vorlag. Ich möchte es heute meinen Lesern mit seinen insgesamt 43 Seiten im Anhang zur Verfügung stellen. - Nachfolgend finden die an der Sache weniger Interessierten die Basis für eine Wertung des BGH aus Seite 1 des Urteils einkopiert:

„BGB § 826 E, Ga, H
a) Es steht wertungsmäßig einer unmittelbaren arglistigen Täuschung der Fahrzeugkäufer gleich, wenn ein Fahrzeughersteller im Rahmen einer von ihm bei der Motorenentwicklung getroffenen strategischen Entscheidung, die Typgenehmigungen der Fahrzeuge durch arglistige Täuschung des Kraftfahrt-Bundesamts zu erschleichen und die derart bemakelten Fahrzeuge alsdann in Verkehr zu bringen, die Arglosigkeit und das Vertrauen der Fahrzeugkäufer gezielt ausnutzt.
b) Bestehen hinreichende Anhaltspunkte für die Kenntnis zumindest eines vor maligen Mitglieds des Vorstands von der getroffenen strategischen Entscheidung, trägt der beklagte Hersteller die sekundäre Darlegungslast für die Behauptung, eine solche Kenntnis habe nicht vorgelegen. Darauf, ob die vormaligen Mitglieder des Vorstands von dem Kläger als Zeugen benannt werden könnten, kommt es nicht an.
c) Wird jemand durch ein haftungsbegründendes Verhalten zum Abschluss eines Vertrages gebracht, den er sonst nicht geschlossen hätte, kann er auch bei objektiver Werthaltigkeit von Leistung und Gegenleistung dadurch einen Vermögensschaden erleiden, dass die Leistung für seine Zwecke nicht voll brauchbar ist. Die Bejahung eines Vermögensschadens unter diesem Aspekt setzt allerdings voraus, dass die durch den unerwünschten Vertrag erlangte Leistung nicht nur aus rein subjektiv willkürlicher Sicht als Schaden angesehen wird, sondern dass auch die Verkehrsanschauung bei Berücksichtigung der obwaltenden Umstände den Vertragsschluss als unvernünftig, den konkreten Vermögensinteressen nicht angemessen und damit als nachteilig ansieht.
d) Die Grundsätze der Vorteilsausgleichung gelten auch für einen Anspruch aus vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gemäß § 826 BGB.
BGH, Urteil vom 25. Mai 2020 - VI ZR 252/19 - OLG Koblenz
LG Bad Kreuznach
ECLI:DE:BGH:2020:250520UVIZR252.19.0“

Die „restlichen“ 42 Seiten finden meine Leser im Anhang zu diesem Text. Auch in diesem kurzen Auszug hier wird aber schon deutlich, wie man die Automobilhersteller einordnen sollte, wenn der BGH in diesem Urteil nicht nur von „arglistischer Täurschung“, sondern auch von „vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung“ sprechen kann. - Man muss diesen Konzernen zugestehen, über große kriminelle Energie zu verfügen. - VW hat das bisher mehr als 30 Milliarden Euro gekostet! - Das sind die gleichen Firmen, die nun bei der Bundesregierung um „Kaufanreize für den Kunden“ betteln!

  • Technisch vernünftige, zeit- und praxisgemäße Automobile zu einem korrekt kalkulierten Preis, würden solche „Anreize“ nicht brauchen, um das Interesse von potentiellen Käufern zu finden.    

Derzeit wäre als Ausrichtung auf die Zukunft besonders wichtig: Man sollte die aktuellen Produktionszahlen dem Bedarf anpassen und nicht versuchen, „künstlich“ einen Bedarf zu wecken, der im Grunde nicht besteht!

MK/Wilhelm Hahne
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„Touristenverkehr“: Bilanz des Pfingstwochenendes!

Als ich heute am frühen Morgen einen Blick ins Presseportal der Polizei warf, ist mir gleich aufgefallen, dass da etwas fehlen musste. Da wurde unter „Aktuelle Meldungen aus Adenau“ informiert: „Radschrauben gelöst/Zeugen gesucht“ oder „Babykatze im Motorraum gefangen – Rettungsaktion geglückt“. - Da ich aber am Pfingstsonntag schon einen ungewöhnlich regen Hubschrauberverkehr registriert hatte, habe ich – wie das meine Art ist – zunächst im direkten Umfeld des Nürburgrings mit der Recherche begonnen. Da hatte dann ein junger Radfahrer einen gelben Abschleppwagen mit einem Totalschaden - „das war mehr ein Blechhaufen“  - auf der normalen Straße in Richtung Adenau gesehen, da wurde mir von einem Anwohner berichtet, dass er sogar einen Polizeihubschrauber registriert hätte. - So langsam formte sich dann daraus das Bild von einem Unfall, der sicherlich größere Bedeutung haben musste, als das Leben einer Babykatze, die aus ihrem Unfall hoffentlich für‘s Leben gelernt hat. - Ich habe darum die Polizei in Adenau direkt angeschrieben.

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Ist die VLN dank SimRacing modernes Entertainment?

Was die VLN einmal war, weiß jeder, der sie erlebt hat. Durch die Corona-Pandemie hat diese Serie eine Unterbrechung erfahren. Mit der aktuell präsentierten SimRacing-Version soll die Lücke für die VLN-Fans geschlossen werden. Die begreifen inzwischen, für was das „Sim“ in dem Kunstwort „SimRacing“ eigentlich steht: Für simulated, vorgetäuscht, fingiert. - Entsprechend ist auch der Unterhaltungswert.

Inzwischen haben wir fünf von neun „Rennen“ hinter uns. Ehrlicherweise muss ich sagen, dass ich bei den Vorstellungen 4 und 5 nur noch jeweils bestimmte Ankündigungen der „Macher“ aus journalistischem Interesse kontrolliert habe:

  • Was ist von den Ankündigungen der „neuen“ VLN-Oberen zu halten?

 Ich habe nicht mehr stundenlang vor dem Computer gehockt! - Diese Rennen werden von mir nicht als Racing empfunden und gutes Entertainment stelle ich mir auch anders vor. - Zum Beispiel wie das „Internationale Zirkusfestival Monte Carlo“.

Das SimRacing-Erlebnis am Wohnzimmer-Computer ist tatsächlich etwas anderes – meine ich – als an der Nordschleife als Zuschauer hinter einem FIA-Zaun zu stehen, ab und an die Position an der Strecke zu wechseln, in Gesprächen vor dem Start und nach der Zieldurchfahrt Eindrücke bestätigt oder richtig erklärt zu bekommen. - Live ist live! - Und mir fehlt jetzt der Kontakt zu anderen Fans!

Obwohl die VLN-“Macher“ sich schon vor den „Simulationen“ alle Mühe geben, die als bedeutend hinzustellen und deren Bedeutung mit großen Zahlen zu untermauern. - Die werden auch schon deshalb größer, weil die „Simulationen“ gleich über mehrere Sender verbreitet werden.

Vor dem 4. DNLS-Lauf (das hört sich so besser an), der am 2. Mai zur Vorführung kam, war auf den VLN-Seiten zu lesen:

DNLS powered by VCO künftig live auf SPOX.com
01. Mai 2020
Die Digitale Nürburgring Langstrecken-Serie konnte eine weitere populäre Online-Plattform für die Ausstrahlung ihres Livestreams gewinnen. In Zusammenarbeit mit Seriensponsor VCO sind die Rennen des virtuellen Nordschleifen-Championats künftig auf SPOX.com zu sehen.“…

Nun, sie waren es nicht. - Ich habe jedenfalls keine „live“-Übertragung dort finden können. Jetzt, vor dem 5. DNLS-Lauf am 30 Mai wurde verkündet: „Streaming-Dienst DAZN zeigt die DNLS powered by VCO“. - Tatsächlich habe ich das auf der SPOX.com-Internetseite bestätigt gefunden. Bei SPOX.com selbst gab es immer noch keine „live“-Übertragung - und bis heute auch keine Erklärung dazu auf der VLN-Seite. - Dafür meinte Christian Stephani, der Geschäftsführer der „VLN VV“, der auch mal SPOX.com angekündigt hatte, nun am 29. Mai zum neuen, zusätzlichen „Streaming-Dienst“:

„DAZN gehört zu den größten Playern in der Sport-Medien-Branche und begeistert Fans auf der ganzen Welt mit Live-Sport der Extraklasse. Mit der Digitalen Nürburgring Langstrecken-Serie powered by VCO nun ein Teil des spannenden Programms von DAZN zu sein, freut uns sehr und zeigt gleichzeitig, was für einen Stellenwert Esports Racing mittlerweile hat.“

Darum möchte man bei „DAZN“ dafür wohl auch Gebühren! - Nachdem ich einen Versuch unternehmen wollte, da mal reinzuschauen, wurde ich informiert, dass das nun der Beginn von 4 kostenlosen Schnupperwochen sein würde. - Da habe ich das Schnuppern gelassen. Dort wäre übrigens nicht die Vorstellung der Herren Patrik Simon und Olli Martini vor dem 5. DNLS-Lauf mit übertragen worden.

So habe ich dann bis zur Sendung „Internationale Zirkusfestival Monte Carlo“ am nächsten Tag warten müssen, um über gute Clowns wirklich lachen zu können.

MK/Wilhelm Hahne

PS: Die Erklärung, dass SimRacing eigentlich Entertainment sein soll, habe ich von Daniel Abt! - Und die VLN hat ihre Ankündigung vom 1. Mai bis heute nicht korrigiert!

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MK-Wunsch für E-Automobile: „Fern – schnell – gut!“

Genau genommen habe ich  – Wilhelm Hahne – das den E-Automobilen vor 46 Jahre gewünscht, nachdem ich als einziger deutscher Journalist der Vorstellung eines E-Stadtwagens in der Schweiz beiwohnte. Die Prophezeihungen von bedeutenden Managern sind noch älter und sagten schon viele Jahre vorher dem E-Automobil den entscheidenden Durchbruch für Jahre später voraus. E-Automobile waren bisher niemals ein Verkaufserfolg, aber es gab – aus den unterschiedlichsten Gründen – aber immer wieder Gründe, das Automobil mit Verbrennungsmotor zu verteufeln und das E-Automobil als Optimum für eine Fortbewegung darzustellen, das den Besitzer nicht nur unabhängig macht, sondern ihn auch als Widerständler in Sachen Klimawandel empfinden lässt. - Und als Mitglied der Oberschicht unserer Gesellschaft! - Denn Elektro-Automobile sind – immer noch – eine für „Normalos“ zu teure Anschaffung! - Damals, 1973, war es der Sohn eines weit über die Grenzen seines Landes hinaus bekannten Designers, Dr. Elio Zagato, damals 52 Jahre alt – inzwischen verstorben – der seine Vorstellung von einem guten Stadtwagen der Öffentlichkeit in der Schweiz vorstellte. - Ich war damals vor Ort, habe das Fahrzeug gefahren, darüber nicht nur geschrieben – meine Eindrücke geschildert – sondern auch ein Interview mit dem Schöpfer dieses E-Stadtwagens gemacht. - Dieses Interview ist kein Beweis dafür, dass früher „alles viel besser“ war. - Ich möchte damit heute nur darstellen, dass ich eigentlich in vielen Jahrzehnten der Entwicklung, nie einen wirklichen Fortschritt in Sachen E-Automobil registrieren konnte. Vollblut-Techniker haben diese Strömung hin zu einem E-Automobil sowieso nicht verstehen können! - Die Gesamtkonzeption eines E-Automobils sollte überzeugend sein und – von einem möglichen Käufer auch so empfunden werden. - Auch vom Preis her! - Und mein „damals“, vor 46 Jahren formulierter Wunsch – ich schrieb meine Geschichte Anfang 1974 - bleibt immer noch unerfüllt:

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„BoP“ für Fahrer: Neues Versuchsfeld „SimRacing“?

Motorsport im Wandel der Zeiten! - Ich kann ihn vergleichen. - Natürlich hat er sich gewandelt. Aber nicht zu seinem Besten! - Besonders empfindlich werden Motorsport-Serien immer dann, je stärker die sportliche Seite vom Marketing der Hersteller beeinflusst wird und je höher der Anteil von Werkteams in einer Serie ist. - So ist das Ende der DTM eigentlich nicht überraschend. Spazierte man als aufmerksamer Beobachter in den letzten Jahren durch ein DTM-Fahrerlager, hatte man schon den Eindruck, dass man mehr auf einem Spielfeld unterwegs war, auf dem Kaffehäuser und Restaurants der unterschiedlichen Automobil-Handelsorganisationen einen Wettbewerb austrugen, zu dem der motorsportliche Anlass eigentlich nur noch der akustische Teil der Kulisse war. - So geht es auch mit anderen Serien in den letzten Jahren bergab. Die Sportgeräte werden durch die „BoP“ zu teurem Millionärs-Spaß, sind dank bester (übertriebener?) Aerodynamikhilfen und vielen Assistenzsystemen auch von solchen Fahrern zu nutzen, die lieber einen guten Rennfahrer darstellen möchten, als z.B. ein guter Golfer zu sein – was schwieriger ist! - Als Rennfahrer hat man in der Öffentlichkeit außerdem ein besseres „Standing“! - So ist im modernen Motorsport derzeit eigentlich alles im Wandel. - Die „BoP“ wandelt das Material – und SimRacing den Menschen.

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VLN und die Achte Corona-Bekämpfungsverordnung RLP

Die siebente Verordnung endete – lt. § 16 - am 26. Mai 2020 um Null Uhr. Ab diesem Zeitpunkt wurde die „8. CoBeLVO“ des Landes Rheinland-Pfalz wirksam. Motor-KRITIK ist nicht nur im Besitz dieser neuesten Version, sondern hat sie auch diesem Beitrag angehängt. So können sich meine Leser heute selber ein Bild machen.

Das muss auch Herr Bert Bertram, der bei der Kreisverwaltung Ahrweiler die Abteilung 3.1 – Ordnung und Verkehr – leitet. Sein Problem ist: Er soll auf der Basis dieser Corona-Bekämpfungsverordnung, die vom Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz herausgegeben wurde und von der zuständigen Ministerin, Sabine Bätzing-Lichtenthäler, seit 2014 auf diesem Ministerstuhl, unterzeichnet ist, nun eine Möglichkeit finden, der VLN-Organisation mit den Firmen VLN VV GmbH & Co. KG und  VLN e.V. & Co. OHG, das Veranstalten von Rennen ab dem 27. Juni 2020 auf der Nürburgring-Nordschleife zu genehmigen. - Das letzte Rennen zu dieser Serie soll dann am 21. November 2020 stattfinden!

Da kommt im Zimmer E.04 der Kreisverwaltung Ahrweiler Stimmung auf! - Dienstherr ist dort Dr. Jürgen Pföhler, der als Landrat noch bis 2023 in Ruder greifen darf. Vorher hatte er als Aufsichtsratsmitglied bei der landeseigenen Nürburgring GmbH dort jahrelang mitgerudert, war aber schon vor der Insolvenz ausgestiegen, womit dann für „seinen Kreis“ u.a. auch mit ihm eine siebenstellige Summe „schwimmen ging“.

Auf die Unterstützung seines Chefs kann Bert Bertram also in diesem Fall nicht rechnen. Landrat Pföhler möchte seine Amtszeit ohne weitere Schäden hinter sich bringen, steht persönlich mehr für PR-Aktionen zur Verfügung. Da kann es dann schon mal sein, dass nichts aus denen wird. - Wie z.B. aus dem öffentlich gemachten Versprechen, alle Zahnarztpraxen des Kreises Ahrweiler – jetzt in der Corona-Zeit - mit Atemschutzmasken zu versorgen.

„‘Es ist uns gelungen, in dieser außergewöhnlichen Krisensituation kurzfristig zu reagieren, um die medizinische Versorgung auf hohem Niveau sicherzustellen und Engpässe zu überbrücken‘, so Landrat Dr. Jürgen Pföhler. ‚Denn nur durch einen ausreichenden Schutz werden Ansteckungsrisiken sowohl für Patienten als auch für das eingesetzte Fachpersonal reduziert.‘ Zusätzlich zu den bereits verteilten Masken stellt der Kreis nun aus eigenen Beständen weitere 7.000 Masken den Rettungs- und Pflegediensten, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sowie niedergelassenen Ärzten und Zahnärzten zur Verfügung.“

Das war am 29. April 2020. - Ich habe aktuell bei einem Zahnarzt in Adenau nachgehört: Natürlich hat der sich sofort nach diesem Versprechen des Landrates in Ahrweiler gemeldet. Dort wurde er vertröstet, dass das noch etwas dauern würde. - Heute, exakt 4 Wochen nach der öffentlichkeitswirksamen Aussage des Herrn Landrats ist noch nicht eine einzige Maske beim Zahnarzt in Adenau angekommen!

Wenn man die Real-Situation oben am Nürburgring kennt, wo Touristenfahrten unter Bedingungen abgewickelt werden, die kaum den Traumvorstellungen der Genehmiger entsprechen, die dazu – auch von Herrn Bertram – die Genehmigung erteilt haben; wer die Situation bei Trackdays kennt, die auch inzwischen von Herrn Bertram auf Basis der Rechtsgrundlage der „7. CoBeLVO“ genehmigt wurden, der fragt sich, welche Stelle Bert Bertram in der „8. Rechtsgrundlage“ findet. - Die „alte Genehmigungs-Basis“ (in der 7.) war für ihn:

„Training Breitensport im Freien ist erlaubt.“

Eigentlich findet sich in der 8. „Rechtsgrundlage“ keine Grundlage für die Durchführung von  Veranstaltungen wie Langstreckenrennen. - Auch nicht als „Ghost Racing“! -  Sollte Herr Bertram etwas gefunden haben, wird die Mainzer Landesregierung sicherlich eine Menge zu tun haben, die Veranstalter zu beruhigen, die unter Hinweis auf eine solche Genehmigung selber eine Genehmigung verlangen werden.

Aber die VLN und ihre Organisatoren bleiben natürlich weiter rührend bemüht! - Man muss die Fans eben weiter hinhalten, beruhigen. - Wie Landrat Pföhler z.B. die Zahnärzte!

Aua! - Vielleicht habe ich mit dieser Geschichte einigen Leuten „den Zahn gezogen“!

MK/Wilhelm Hahne
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VLN & ILN: Ringen um Leben, Tod & nackte Existenz!

Verlogener konnte die Presseinformation der VLN VV GmbH & Co.  KG über ein Treffen mit Vertretern der so genannten ILN (Interessengemeinschaft Langstrecke Nürburgring) vom 22. Mai 2020 gar nicht sein. - Sie ist eine Darstellung von „Friede, Freude, Eierkuchen“. Dabei kochte bei den Vertretern der ILN quasi das Blut in den Adern, nachdem sie am 19 Mai von der Initiative der VLN VV offiziell in Kenntnis gesetzt wurde, mit der man die derzeit „tote“ VLN – trotz Corona – zum 27. Juni wieder beleben will. Im Alleingang sozusagen. - Mit einem Gutachten eines Hygiene-Instituts, das man der Landesregierung von Rheinland-Pfalz vorgelegt hatte um gegenüber der Öffentlichkeit schon am 12. Mai festzuhalten: „ Die Entscheidung, ob das Auftaktrennen wie geplant durchgeführt werden kann, liegt nun bei den Behörden.“  Die ILN hatte man erst für den Nachmittag des 19. Mai vorgeladen, um deren Kopfnicken hinzunehmen. - Bei der ILN hat man sich dann darauf verständigt, den Fauxpas der VLN-Herren offiziell nicht zur Kenntnis zu nehmen und sich – sozusagen – kooperativ zu zeigen. - So ist dann auch die offizielle Darstellung der ILN-Verantwortlichen über den Info-Nachmittag mit „Angesichts der Corona-Krise: ILN und NLS ziehen an einem Strang“ überschrieben. Diese Information erschien dann am gleichen Tag, dem 22. Mai, an dem dann die VLN-Oberen von VLN-oHG und VLN VV unter dem Titel, „VLN und ILN führen konstruktive Gespräche“ und u.a. ausführte: „Wir sitzen alle im gleichen Boot“ , während die ILN sich nicht verkneifen konnte darauf aufmerksam zu machen „Wir sind keinesfalls zum Abnicken vorformulierter Lösungen da, sondern stellen unsere gesammelte Erfahrung kooperativ und konstruktiv zur Verfügung.“ - Motor-KRITIK möchte dazu, aber auch zu anderen „Nebenkriegsschauplätzen“, in diesem Zusammenhang ein paar Informationen beisteuern.

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