München II lässt sich nicht in die Suppe spucken!

Ich habe so meine Erfahrungen mit Staatsanwaltschaften. Die finden nichts dabei, mal – eben so – gegen das Grundgesetz zu verstoßen und die Wohnung eines Journalisten zu durchsuchen. Die finden auch nichts dabei, einem Journalisten keine Auskunft zu geben. Vielleicht weil die Frage zu dumm ist. Darüber solll nachstehend berichtet werden, weil dieses Verhalten sicherlich ein öffentliches Interesse finden sollte. - München II mauert! - Man muss sich fragen: Warum? - Ich hatte als freier Journalist – und Herausgeber von Motor-KRITIK – eigentlich nur eine einfache Frage gestellt. Mit einer Antwort war offenbar die Staatsanwaltschaft München II überfordert. - Es kann natürlich auch sein, dass in Bayern ein anderes Rechtsverständnis gilt. Obwohl Rheinland-Pfalz auch schon „sehr speziell“ ist, scheint Bayern schon einen Schritt weiter zu sein. - Transparenz war gestern! - Vorgestern war Diktatur! - Da musste man froh sein, wenn man nicht in „Schutzhaft“ genommen wurde. - Wo weit ist man in Bayern heute wohl noch nicht. - Bayern ist ein „Freistaat“. - Und Motor-KRITIK ist so frei, über seine Erfahrungen mit der Staatsanwaltschaft München II zu berichten.

München II lässt sich nicht in die Suppe spucken!

Da hat man in München – die Staatsanwaltschaft München II – den Audi-Vorstandsvorsitzenden Rupert Stadler wegen „Verdunkelungsgefahr“ eingesperrt. In ein richtiges Gefängnis, wie ein richtiger Verbrecher. - Aber das Gefängnis steht in Augsburg.

Dieses Gefängnis gehört zu den Komfortablen. - Tout Komfort! - Stadler könnte dort – in Augsburg – sogar eine Lehre als Mechatroniker machen. Und dabei auch etwas über Bremsen lernen, die bisher bei Audi nicht immer so funktionierten, dass sie Audi-Besitzer und Audi-Tester zufrieden stellten.

Rupert Stadler wurde „eingebuchtet“, weil „Verdunkelungsgefahr“ in Sachen Diesel-Skandal bestand, weil er wohl versucht hatte – und dabei ertappt wurde – dass er irgendwelche „Mitwisser“ zu beeinflussen versuchte. - Er handelte wohl so, wie man es von einem guten „Sicherheitssystem“ bei Audi, bzw. im VW-Konzern  intern erwartet.

Der Staatsanwaltschaft München II hat das nicht gefallen. - So geht‘s nicht, lieber Rupert!

Ich, in Rheinland-Pfalz, habe die Entscheidungen in München interessiert verfolgt und mich gefragt, wer wohl warum die Staatsanwaltschaft München in diese Richtung beeinflusst hat. Denn eigentlich – habe ich mir gedacht – hätte es doch eigentlich anders gehen müssen – oder können:

    • War Rupert Stadler nicht eigentlich Teil einer kriminellen Vereinigung?

Und ich habe mich informiert. Da gibt es schließlich den § 129 StGB, nach dem man dann Herrn Stadler auch hätte „einbuchten“ können. - Warum hat das München II nicht getan?

Um Klarheit zu erhalten, habe ich darum bei der Presseabteilung der Staatsanwaltschaft München II am 21. Juni 2018 angefragt. - Und keine Antwort erhalten. Darum habe ich meine Anfrage nach Tagen noch einmal nachgelesen: War die irgendwie nicht verständlich?

Damit sich meine Leser ein Bild machen können, füge ich Sie einmal in ganzer Länge, mit allen Anhängen – um unwesentliche Teile gekürzt - ein:

Sehr geehrte Frau XXX,
als Journalist wundere ich mich ein wenig, dass bei dem Verhalten der verschiedenen Verantwortlichen in unterschiedlichen Fällen, eine Staatsanwaltschaft - sozusagen nicht "einfach" - von dem Verdacht auf Bildung einer kriminellen Vereinigung ausgeht. - Das würde nach m.M. auch z.B. bei Herrn Stadler eine zutreffende, begründbare Annahme sein.
Damit Sie verstehen, warum ich - natürlich auch im Zusammenhang mit dem Dieselskandal - solche Überlegungen anstelle, leite ich mal eine E-mail, die ich im April ds. Jrs. an Herrn Stadler richtete und die Antwort - die sicherlich nicht meine Fragen insgesamt beantwortete - an Sie weiter.
Audi "mauert" natürlich in Sachen Diesel, aber auch in Sachen Bremsen bei den RS-Modellen. Und die Mitarbeiter verhalten sich "loyal". - Auf wessen Anweisung hin? - Bei mir entsteht beim Betrachten der Situation der Eindruck, dass man Herrn Stadler auch die Funktion des "Chefs einer kriminellen Vereinigung" zuordnen könnte.
Vielleicht können Sie mich kurz informieren, warum im Fall Stadler der § 129 StGB hier nicht zur Anwendung kommen kann. (Ich bin kein Jurist!)
Mit freundlichen Grüßen
Wilhelm Hahne

Und ich habe ein Schreiben an Herrn Stadler, das ich im April 2018 an ihn richtete und die Antwort, die dann aus einer Audi-Presseabteilung kam, angehängt:

Von: info@motor-kritik.de<mailto:info@motor-kritik.de> [mailto:info@motor-kritik.de]
Gesendet: Montag, 23. April 2018 08:20

An: Stadler, Rupert (G) <Rupert.Stadler@AUDI.DE<mailto:Rupert.Stadler@AUDI.DE>>

Betreff: [SPAM] Audi-Bremsenprobleme, Stephan Reil und das Schweigen von Audi-Mitarbeitern

Sehr geehrter Herr Stadler,

Sie sind Vorstandsvorsitzender der Audi AG. In dieser Funktion schreibe ich Sie an.

Ex-VW-Konzernchef Matthias Müller hat die Höhe der aktuellen Vergütungen von Vorstandsvorsitzenden damit erklärt, als solcher stehe man immer mit einem Fuß im Gefängnis.

Er hat sicherlich auch Ihre Situation gekannt.

Die von Ihnen verantwortete Firma lieferte z.B. Diesel-Motoren mit einer betrügerischen Betriebssoftware an die Konzerntochter Porsche, Motoren, die mit der gleichen betrügerischen Software auch in Fahrzeugen der Audi AG an gutgläubige Kunden verkauft wurden.

Es wurden z.B. einem Audi-Kunden beim Verkauf eines Pressefahrzeugs erhebliche Unfallschäden verschwiegen. (Audi musste aufgrund eines Gerichtsbeschlusses das Fahrzeug zurücknehmen.)

Seit vielen Monaten (September 2017) erhalte ich von Ihren Mitarbeitern keine Auskunft zum Verbleib des schon im letzten Jahr irgendwo im Konzern abgetauchten Entwicklungschefs der Audi Sport GmbH, Stephan Reil. Weder durch die Audi Sport GmbH, noch durch die Audi AG.

Audi leugnet Bremsenprobleme bei Audi RS-Modellen, wie sie z.B. durch "sport auto" im Oktober 2017 beim TT RS bekannt wurden.

Mir persönlich sind auch solche bei anderen RS-Modellen bekannt.

Audi versucht - so mein Eindruck - durch eine geschickte Prozessführung in einem anderen Fall eines Bremsenversagens bei einem Audi, Zugang zum Fahrzeug zu erhalten. Dieser Fall des Audi-Kunden, Dirk Gondolatsch, müsste Ihnen persönlich bekannt sein. Der Prozess läuft z.Zt. vor dem Landgericht Stade.

Auch Stephan Reil, von mir im November 2017 zu den Bremsenproblemen bei RS-Modellen per E-mail direkt angeschrieben, antwortet nicht.

Inzwischen habe ich bei Testfahrten am Nürburgring (15. KW) einen TT RS-Testwagen ausmachen können, an dem versucht wird, die Ihnen sicherlich auch bekannten Bremsen-Probleme in den Griff zu bekommen.

Meine Fragen an Sie:

    • In welcher Abteilung und Funktion kann ich unter welcher E-mail-Adresse den ehemaligen Entwicklungschef der zuletzt unter Audi Sport GmbH handelsgerichtlich eingetragenen Firma erreichen?
      
    • Würden Sie ihm die Genehmigung erteilen, mir auf meine Fragen zur Bremsen-Situation offen zu antworten?
      
    • Oder ziehen Sie es vor, diese E-mail von der Rechtsabteilung der Audi AG beantworten zu lassen?

Übrigens empfinde auch ich diese Art, den Vorstandsvorsitzenden einer deutschen Aktiengesellschaft anzuschreiben, als ungewöhnlich. Leider sehe ich aber als Journalist keine Möglichkeit, in der Sache anders zu einem Rechercheergebnis zu kommen.

In einem Urteil in anderer Sache hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe am 10. April 2018 festgestellt:

"Es entspricht der Aufgabe der Presse als "Wachhund der Öffentlichkeit", sich mit diesen Gesichtspunkten zu befassen und die Öffentlichkeit zu informieren. Die Funktion der Presse ist nicht auf die Aufdeckung von Straftaten oder Rechtsbrüchen beschränkt."

Es würde mir helfen - und sicherlich auch der Audi AG dienlich sein - wenn Sie mir auf diese E-mail Ihre Einstellung zur Situation, wie sie sich für mich durch das Verhalten Ihrer Mitarbeiter darstellen muss, persönlich erläutern würden.

Herzlichen Dank im Voraus!

Mit freundlichen Grüßen
Wilhelm Hahne

freier Motor-Journalist (im DJV)
Presseausweis 2018 Nr. 12-1-0851-13-3

Und nun folgt die Antwort, die ich auf meine Anfrage bei Herrn Stadler erhielt und aus der Presseabteilung kam, die auf Anweisung des Herrn Stadler handelte. Es wurde am Freitag, dem 27. April 2018 geschrieben:


Sehr geehrter Herr Hahne,

Herr Stadler hat Ihr Anschreiben zuständigkeitshalber an uns weitergeleitet, das ich Ihnen hiermit gerne beantworte.

Der von Ihnen mehrfach angesprochene Mitarbeiter Stephan Reil hat inzwischen eine neue Funktion in der technischen Entwicklung der AUDI AG übernommen und ist seit längerem
nicht mehr für die Entwicklung der RS-Fahrzeuge bei Audi Sport zuständig.

Zu Ihrer eigentlichen Frage nach den Bremsen können wir folgendes sagen: Konzeptbedingt arbeitet die Bremsanlage im Audi TT RS mit höheren Betriebstemperaturen, im Vergleich zu Fahrzeugen mit längs oder mittig eingebautem Motor. In der Konsequenz kann vor allem beim extremen Einsatz auf der Rennstrecke und den dort erreichten sehr hohen Bremsentemperaturen, erhöhter Bremsbelagverschleiß die Folge sein. Bei Tests wie Folgestopbremsungen und auch im Alltagsgebrauch funktionieren die Bremsen einwandfrei.

Bei weiteren Fragen zur Technik in Ihrer Tätigkeit als Journalist können Sie sich jederzeit gerne an mich oder meine Pressekollegen der Audi AG wenden. Hier finden Sie entsprechende Kontakte: https://www.audi-mediacenter.com/de/pressekontakte
Für Fragen als Kunde zu Beanstandungen an ihrem Audi stehen Ihnen unsere Audi Partner und die zentrale Kundenbetreuung (kundenbetreuung@audi.de<mailto:kundenbetreuung@audi.de>)
gerne zur Verfügung.

Ich wünsche Ihnen alles Gute und verbleibe mit den besten Grüßen

XXX XXXX

Audi Sport GmbH
I/YV-1
D-85045 Ingolstadt
Tel.: +49xxx xxx
BIK: +491xxx xxx

Das alles hat die Staatsanwaltschaft München II zu meiner eigentlichen Frage erhalten, damit die auch dort richtig eingeordnet werden konnte.

Ich habe dann zunächst keine Antwort erhalten. Als die auch nach 14 Tagen (zwei Wochen) nicht eingegangen war, habe ich auf nette Art am 5. Juli erinnert:

Sehr geehrte Frau XXX,

eigentlich hatte ich längst mit einer Antwort aus München auf meine E-mail vom 21. Juni 2018 gerechnet. Immerhin konnte ich zwischenzeitlich den Zeitungen entnehmen, dass Herr Stadler weiter einsitzen muss und Herr Winterkorn eine Zeugenvernehmung vor Gericht ablehnt.

Nun steht ihm das auch gesetzlich zu, da er sich wohl durch eine wahrheitsgemäße Aussage als Zeuge selber belasten würde. Und vor Gericht möchte – darf - er nicht lügen. Weil das strafbar ist.

Eigentlich kommt dieses Verhalten einer Schuldanerkenntnis gleich. - Meine ich. - Herr Winterkorn war sicherlich – wie Herr Stadler – in Sachen Betrug mit einer Software, die das Betriebssystem für Dieselmotore darstellt, Teil einer funktionierenden kriminellen Vereinigung.

Jedenfalls müssen sich die Herren gefallen lassen, in diesen Verdacht – auch durch ihr Verhalten – geraten zu sein. Man könnte eigentlich Herrn Zetsche (Mercedes) aktuell noch dazu rechnen. Wie selbstverständlich gehören auch sicherlich noch einige Bosch-Mitarbeiter dazu. - Und bei BMW in München hat man nur irrtümlich eine falsche Software aufgespielt?

Die durch ihre betrügerische Absichten entstandene „kriminelle Vereinigung“ dürfte insgesamt – nach meiner Schätzung - im „Diesel-Skandal“ mehr als 150 Personen umfassen. Da müsste dann eigentlich auch „die deutsche Art“ der Kronzeugenregelung Wirkung zeigen, die in der Praxis auf eine deutliche Strafminderung hinaus läuft.

Weil ich so denke und persönlich dieser Meinung bin, möchte ich sie gerne mit Ihrer Antwort abgleichen. Ich erwarte keine lange Abhandlung, sondern nur eine kurze, verständliche Antwort auf meine Frage - von erfahrenen Juristen.

Danke im Voraus!

Mit freundlichen Grüßen
Wilhelm Hahne

PS: Um meine Frage aus meiner „alten“ E-mail noch einmal zu wiederholen: „Vielleicht können Sie mich kurz informieren, warum im Fall Stadler der § 129 StGB hier nicht zur Anwendung kommen kann. (Ich bin kein Jurist!)“

Noch am gleichen Tag, praktisch umgehend erhielt ich folgende Antwort:

Sehr geehrter Herr Hahne,
aus Ihrer Anfrage ergibt sich nicht, für welches Presseorgan sie tätig sind. Ein Auskunftsanspruch Ihrerseits ist daher bereits dem Grunde nach nicht ersichtlich.
Mit freundlichen Grüßen
XXX XXXX
Pressesprecherin
Staatsanwaltschaft München II

Nanu! - Ich war ein wenig erstaunt. Natürlich über die schnelle Antwort, aber auch über den Ton. - Aber ich habe noch am gleichen Tag freundlich geantwortet:

Sehr geehrte Frau XXXX,

nun bin ich sicherlich kein "Organ" und ich weiß auch nicht, ob man als "freier Journalist" einen Auskunftsanspruch hat, aber meinem Anhang zu meiner ersten E-mail hing eine Kopie einer E-mail an Herrn Stadler an, der ich ich meinem Namen (als Unterschrift) folgend, meine für 2018 gültige Nummer des Presseausweises angefügt hatte.

Leider haben Sie das wohl übersehen und es ist sicherlich mein Fehler, dass ich das nicht am Ende meiner E-mail an Sie getan habe. Diesen Fehler korrigiere ich jetzt, indem ich meine Kontaktdaten insgesamt noch einmal einfüge:

Wilhelm Hahne
Talstraße 24
56729 Virneburg

freier Motor-Journalist (im DJV)
Presseausweis 2018 Nr. 12-1-0851-13-3

Tel.  02656 - 555
Fax: 02656 - 8282
Mobil: 0151 7 4488 555
E-mail: wilhelm@hahne-eifel.de

Internet: www.motor-kritik.de
E-mail: info@motor-kritik.de

Ich hoffe, das diese Angaben jetzt Ihren Ansprüchen - bzw. denen der Staatsanwaltschaft München II genügen.

Mit freundlichen Grüßen
Wilhelm Hahne

Daraufhin hat mich am 9. Juli – also gestern – folgend Antwort der Staatsanwaltschaft München II erreicht:

Sehr geehrter Herr Hahne,
der Auskunftsanspruch steht nicht dem Journalisten zu - unabhängig davon, ob „freier Journalist“ oder nicht - sondern dem Presseorgan. Allein die Vorlage eines Presseausweises, die bislang noch nicht erfolgt ist, besagt nichts darüber, für welches Presseorgan Sie tätig werden. Ein Auskunftsanspruch Ihrerseits ist daher weiterhin nicht ersichtlich. Dennoch sei bereits an dieser Stelle mitgeteilt, dass die rechtliche und tatsächliche Einordnung des Sachverhalts dem Sachbearbeiter des Verfahrens obliegt und einer Presseauskunft nicht zugänglich ist.
Mit freundlichen Grüßen
XXX XXXX
Pressesprecherin
Staatsanwaltschaft München II

Dabei ist mir dann eingefallen, was sicherlich auch so manchen Leser schon als Fan von Fernseh-Krimis auffallen musste:
Eine Staatsanwaltschaft ist in Deutschland immer ein Weisungsempfänger!

Dort ist man also nicht – nur – dem Gewissen verpflichtet, sondern hat die Weisungen der vorgesetzten Behörde zu befolgen. In Kenntnis dieser Tatsache ergeben sich nun eigentlich gleich zwei Fragen:

  •  Wer hat die Staatsanwaltschaft München II angewiesen, Herrn Stadler wegen „Verdunklungsgefahr“ ins Gefängnis zu stecken?
  • Wer hat die Staatsanwaltschaft München II angewiesen, die Anfrage des Journalisten Wilhelm Hahne nicht zu beantworten?

Es hat nun sicherlich wenig Zweck in München noch weiter nachzubohren. Die Staatsanwaltschaft München II ist eben Weisungsempfänger. Und die Weisung scheint klar!

Ich hätte aber schon gerne meine Frage beantwortet und hoffe dass sich unter meinen Lesern ein Jurist befindet, der sich die Freiheit nimmt meine Frage an die Staatsanwaltschaft München II in Kenntnis der gesetzlichen Möglichkeiten zu beantworten:

  • Warum konnte im Fall Stadler nicht der § 129 StGB zur Anwendung kommen?

Das Verhalten der Staatsanwaltschaft München II gegenüber einem Journalisten, der für einen Informationsdienst eine einfache Frage stellt, empfinde ich wie ein Stück Diktatur in einer doch eigentlich demokratischen Gesellschaft.

Oder habe ich mich geirrt?

MK/Wilhelm Hahne
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