...wie „Touristenfahrten“ auf der Nürburgring-Nordschleife „Öffentlicher Straßenverkehr“ sein können. Ich musste an Karfreitag daran denken, als ich im Stau auf der B 258 stand. Nein, ich war nicht von einem Stau überrascht worden, denn die Polizei war auf die Anreise von 20.000 Automobilen an diesem Tag zum Nürburgring eingestellt. - Das hatte ich einer Zeitungsmeldung am Vortag entnommen und war eigentlich unterwegs, um mir selbst ein Bild zu machen – und vielleicht noch ein paar Fotos, damit auch meine Leser einen optischen Eindruck vom Verkehrsgeschehen an „Carfriday“ am Nürburgring erhalten können.
Ich war dort, wo man von der B 258 in Richtung Kempenich auf die B 412 abbiegen kann, mal einfach weiter geradeaus gefahren, weil dieser Autobahnzubringer, der auch vorbei an „Pflanzgarten“ und „Brünnchen“ führt, von Automobilen total verstopft war. Da ging nichts mehr! Also bin in ich in einem gemütlichen „Stop an Go“-Rythmus weiter vor gerückt – in Richtung Nürburg. - Und habe mir so meine Gedanken gemacht.
Eigentlich ist der Karfreitag ein „Stiller Feiertag“, ein besonderer kirchlicher Feiertag, wie es z.B. auch der Totensonntag ist. Am Karfreitag sind keine Tanzveranstaltungen erlaubt. Es darf auch keine Zirkusvorstellungen geben. Auch Märkte sind untersagt und selbst große Sportveranstaltungen sind verboten. So gibt es denn auch an Karfreitag kein Bundesligaspiel im Fußball. - Und das will etwas heißen!
Es sind auch ungefähr 700 Filme benannt, die an diesem Tag nicht in Kino und TV gezeigt werden dürfen. Dazu gehört z.B. auch „Tanz der Teufel II – jetzt wird noch mehr getanzt“.
Alle die sich so um den Besuch einer Disco oder eines Kinos gebracht sahen, schienen sich gestern - an diesem Karfreitag - in der Eifel versammelt zu haben, um sich dann z.B. ein wenig auf der Rennstrecke Nürburgring austoben zu können. Für 30 Euro pro Runde. Das brachte nicht nur Geld in die Kasse des Nürburgring-Pächters, sondern auch in die eines Abschleppunternehmens und der Firma, die die angeschlagenen Leitplanken dann wieder reparieren muss.
Als ich parallel der langen Geraden, der „Döttinger Höhe“ unterwegs war, waren gerade die Touristenfahrten mal wieder unterbrochen. Ich sah ein Polizeifahrzeug und einen Krankenwagen mit Blaulicht über die Strecke jagen, über die dann wohl vorher noch der „Öffentliche Straßenverkehr“ geflossen war. - „Öffentlicher Straßenverkehr“ auf der Rennstrecke?
Die Polizei sagt JA! - Der Nürburgring ist dann eine „Öffentliche Straße“. Der Innenminister hält den Nürburgring für eine Privatstraße! - Auf der dann im Touristenverkehr die StVO. gilt. - Sagt die Nürburgring 1927 GmbH & Co. KG. - Und lässt diesen „Öffentlichen Straßenverkehr“ dann von Streckenposten, ausgerüstet mit entsprechenden Flaggen wie im Rennen, diesen öffentlichen Verkehr nach StVO. überwachen. - ??? -
Nach meiner Kenntnis gilt dort das Rechtsfahrgebot. Auch für Einbahnstraßen. Es sind auch „Privatrennen“ gesetzlich verboten und werden bestraft. Aber niemand (!) hält sich während der Touristenfahrten an das Rechtsfahrgebot, es wird auch – weil es wegen der Fahr-Gepflogenheiten in der Realität kaum anders geht – schon mal rechts überholt. - Oder man überholt zwar links, kollidiert dann aber mit dem anderen Verkehrsteilnehmer, der meint, er wäre auf einer Privatstraße, einer Rennstrecke. (Man kann das bei „youtube“ nacherleben.)
Motor-KRITIK wartet auf den Moment, wo ein Gericht gezwungen ist, das einmal exakt festzustellen, weil das die Voraussetzung für ein Urteil „so oder so“ wäre.
Da muss man hoffentlich nicht bis zum nächsten Karfreitag warten, wo am Nürburgring alles das möglich ist, was anderswo in Deutschland für diesen Tag verboten wurde.
Denn eigentlich ist eine Umbenennung dieses Tages von gleichem Wert, wie eine StVO. auf der Rennstrecke Nürburgring!
MK/Wilhelm Hahne