Änderungen im 2019er Reglement für V-Klassen?

Hier bei Motor-KRITIK wurde bisher über die Entwicklung des Reglements und die Außeinandersetzung von Teams und Fahrer mit dem Renndirektor der VLN „samt Anhang“ - u.a. Volker Strycek, Leiter Bereich Technik – in Kenntnis vieler Details berichtet. „Insider“ informieren nun zusätzlich, dass sich die VLN intern inzwischen zu einer „One-Man-Show“ entwickelt habe. In den Auswirkungen ist die Entwicklung für den Sport insgesamt nicht positiv. Da konnte dieser „eine Mann“ z.B. eine unsinnige Flaggenregelung des DMSB (nur als Beispiel) nicht in der laufenden Saison korrigieren. Dabei war ihm – vor seiner Berufung zum Renndirektor der VLN - der Ruf vorausgegangen, zum DMSB einen „besonders guten Draht zu haben“. - Das Urteil vom 18. Oktober 2018 in dem Protest Manheller ./. Adrenalin zeigt, dass der DMSB dem VLN-Renndirektor  klar machen musste, dass man nicht irgendwo in einem Reglement mit einem „Machtwort“ eine Änderung vornehmen kann, wenn die durch einen weiter bestehenden, unverändert bleibenden Passus ausgehebelt werden kann. - Darum ist das DMSB-Urteil wahrscheinlich bisher auch nicht im Ganzen öffentlich geworden. Selbst Motor-KRITIK hatte bisher nur den entscheidenden Abschnitt von Seite 2 veröffentlichen können. - Heute gibt‘s nachfolgend das ganze Urteil und damit auch eine Erklärung für die Motor-KRITIK-Darstellung vom 4. November 2018: „ Es wird für die nächste Saison mit einer Änderung im Reglement zu rechnen sein...“.

Änderungen im 2019er Reglement für V-Klassen?

Auch die für 2018 neu geschaffenen Reglements-Korrekturen, die die Handschrift dieses Mannes tragen, haben wenig zu einer Verbesserung des sportlichen Niveaus und des sportlichen Umgangs miteinander beigetragen.

Die „Spitze“ der VLN hat sich gegen alle Argumente von Fahrern und Teams durchgesetzt und der Renndirektor hat sich in VLN-Veröffentlichungen geradezu empört über das Verhalten einiger Teilnehmer aus der V-Klasse geäußert. Ein Fahrer, als Kraftfahrzeugmeister technisch versiert, hatte versucht die Verantwortlichen der VLN zu überzeugen, dass die für 2018 vorgesehenen Reglement-Änderungen, die z.B. die V4-Klasse ab VLN-Lauf 3 hart – auch finanziell (!) - treffen würden, doch in Details einer realistischen Beurteilung nicht standhalten würden.

Man hatte seine – aber auch die Argumente anderer V4-Fahrer - „unter den Tisch gekehrt“ und sich als einziges „technisches Gremium“ für kompetent erklärt. Dazu war dann später mal in den vor den jeweiligen VLN-Rennen erscheinenden „Racing-News“ ein Interview mit dem Renndirektor zu lesen, aus dem nachstehend mit einem Ausschnitt das Selbstverständnis des Renndirektors deutlich gemacht werden soll:

„Es wird kolportiert, Sie würden autoritär auftreten, verfolgten eine „knallharte Linie“.
Ich vermute mal, solche Aussagen sind durch die Diskussion, die wir zu Beginn des Jahres mit den Teams der V4 hatten, aufgetaucht. In der Tat hat die Kommunikation nicht so funktioniert, wie sie hätte funktionieren müssen – auch von unserer Seite nicht. Wir haben die Themen mit den Vertretern der V4-Fraktion in intensiven Gesprächen erörtert, aber wir sind, wenn es um das technische und das sportliche Reglement geht, nun mal nicht bei Wünsch-dir-was. Daher war es notwendig, irgendwann ein Machtwort zu sprechen.“

Der Protest des Manheller-Teams gegen das Adrenalin-Team war gleich in mehrfacher Hinsicht entlarvend für die reale Kompetenz des Renndirektors. Der erklärte nämlich auf den VLN-Internetseiten zum Ablauf dieses Protestes:

„...Jeder Protest ist von den Sportkommissaren anhand im Sportgesetz festgelegter Kriterien auf seine Zulässigkeit zu prüfen. Hierbei stellten die Sportkommissare einen Formfehler fest. Ein Protest kann nur von einem Bewerber eingelegt werden, und nur der Bewerber kann einen Protest unterschreiben. Im Fall Manheller hatte der Fahrer Carsten Knechtges unterschrieben.“...

Wie Motor-KRITIK bereits am 17. Oktober 2018 nachgewiesen hat, war den Sportkommissaren und dem weisungsberechtigten Renndirektor offenbar unbekannt, dass folgender Passus auch Teil des Nennungsformulars ist, das einem Vertrag zwischen Teilnehmer und Veranstalter gleichzusetzen ist:

„Protest und Berufungsvollmacht
Die Teilnehmer (auch mehrere für ein Fahrzeug genannte Fahrer) bevollmächtigen sich mit Abgabe der Nennung gegenseitig, den jeweils anderen im Protest- und Berufungsverfahren zu vertreten. Sie bevollmächtigen sich insbesondere gegenseitig zur Abgabe von Protesten, deren Rücknahme, Ankündigung, Einlegung und Bestätigung, zur Rücknahme und zum Verzicht auf die Berufung und zur Stellung aller im Rahmen der Protest- und Berufungsverfahren möglichen Anträge sowie der Abgabe bzw. Entgegennahme von Erklärungen.“

Weil Motor-KRITIK schon zu diesem Termin ein weiteres Faktum aus dem Reglement bekannt war, konnte hier schon am 17. Oktober 2018, einen Tag vor Verkündung des DMSB-Urteils - „geschrieben“ ohne mündliche Verhandlung - der Urteilsspruch sozusagen vorweg genommen werden, indem hier zu lesen war:

„Adrenalin wird die Berufung gewinnen! - Und damit auch die VLN-Gesamtwertung 2018!“

So wurde dann auch durch den DMSB am 18. Oktober 2018 schriftlich entschieden, so dass der Titel zu dieser Geschichte, aus dem das letzte Zitat stammt, nicht nur deutlich, sondern auch passend war:

„VLN: Ein Renndirektor entblättert sich! - Peinlich!“

Erst jetzt, praktisch einen Monat nach der Urteilsverkündung, ist es mir gelungen, in den Besitz des gesamten Urteiltextes zu kommen:

Der Inhalt bestätigt nicht nur den o.g. Titel zu meiner Geschichte als passend, sondern ist gleichzeitig die Erklärung für die Feststellung in Motor-KRITIK vom 4. November 2018:

„Da wird man nun die nächsten Wochen und Monate damit verbringen, das Reglement insgesamt noch einmal zu überarbeiten."

(Weil es einfacher zu lesen ist, habe ich das DMSB-Urteil nachträglich noch einmal als pdf-Datei am Ende dieser Geschichte in den Anhang gestellt.)

Es ist zu hoffen, dass das neu überarbeitete Reglement – ein neues „Machtwort“ (?) - für die V-Klassen dann schon zur „Essener Motor-Show“ bekannt wird, ein Zeitpunkt zu dem „früher“ auch jeweils die Ausschreibung für die VLN-Rennserie der nächsten Saison erschien.

Die vom DMSB genehmigte Ausschreibung für die diesjährige Rennserie – die von 2018 – wurde von der VLN am 20. März 2018, um 00:29 Uhr, veröffentlicht!

Das erste Rennen dieser Saison wurde am 24. März 2018 als „64. ADAC Westfalenfahrt“ durchgeführt!

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MK/Wilhelm Hahne
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