14. März 2013: Überflüssige PK der NBG?

„Hockenheim-Schmidt“ hat zum 14. März 2013 zu einer Pressekonferenz eingeladen. Motor-KRITIK natürlich nicht. Aber Motor-KRITIK-Leser wissen dann auch schon – und das nicht erst „seit gestern“ - was offiziell noch nicht verkündet wurde. Zum Beispiel, dass Herr Dr. Schmidt Herrn Prof. Dr. Dr. Schmidt als Geschäftsführer der Nürburgring Betriebsgesellschaft m.b.H. abgelöst hat. - Unter welchem Titel sich die Formel1-Veranstaltung am 7. Juli am Nürburgring darstellen wird, können meine Leser auch schon heute (nachstehend) lesen. Auch andere – unangenehmere – Wahrheiten. Verständlich dargeboten. - Hoffe ich. - Denn was nutzen Informationen, die den Leser auf „eine falsche Schiene“ setzen? So wird sich Motor-KRITIK nachstehend um eine verständliche Darstellung von z.T. unerklärlichen Abläufen und Entscheidungen bemühen.

14. März 2013: Überflüssige PK der NBG?

„Ihr Journalisten habt es gut. Ihr braucht von nichts etwas zu verstehen und könnt über alles schreiben“. An diesen Ausspruch von Eberhard von Kuenheim, „damals“ BMW-Vorstandsvorsitzender, gegenüber einem neuen Chefredakteur einer Fachzeitschrift (ohne Fachkenntnisse) in meiner Gegenwart geäußert, musste ich denken, als ich heute, am 11. März in meiner Lokalzeitung auf Seite 3 las:

„Die EU-Kommission öffnet sich offenbar für ein dauerhaftes öffentliches Zugangsrecht am Nürburgring. Damit würde verhindert, dass ein exzentrischer Milliardär oder ein rennsportverliebter Oligarch aus der weltberühmten Nordschleife und dem Grand-Prix-Kurs eine Privatveranstaltung machen könnte, sollte der Komplex verkauft werden.“

Da hat man etwas einem Journalisten „gut verkauft“, habe ich gedacht. Denn es geht um den von den verschiedensten Vereinen und Sport-Organisationen beanstandeten Verkauf der Rennstrecke durch die Insolvenz-Sachwalter – und die Art wie er betrieben wird - die jetzt plötzlich Tempo vorlegen, nachdem sie vorher in vielen „netten Gesprächen“ den Vertretern der o.g. Vereine und Organisationen zunächst den Eindruck vermittelt hatten, als würden die Interessen des Motorsport, speziell des Breitensports berücksichtigt und eigentlich im Vordergrund stehen.

Inzwischen fühlen sich die Motorsportler „verraten und verkauft“.

Nachdem nun am 19. März mit der geplanten Demonstration in Mainz ein kleiner Aufstand droht, hat man bei den Insolvenz-Sachwaltern blitzschnell umgeschaltet. Auch bei der Regierungsmannschaft. Wie die aktuellen Reaktionen zeigen. Man versucht den Wählern Brei um den Mund zu schmieren. Da tritt dann sogar der Insolvenz-Sachwalter Jens Lieser mit entsprechend beruhigenden Sprüchen im SWR-Fernsehen auf.

Und die CDU leistet Schützenhilfe. Weil sie offenbar auch nichts begriffen hat. Und wenn eine Vorlage – von wichtigen Leuten - einen vertrauensvollen Eindruck macht, dann schreiben „Journalisten“ gerne ab. - Schon aus Zeitgründen. Es erspart Recherchen, das Kombinieren und Nachdenken.

Was in der veröffentlichten Geschichte so nett mit:

Rennstrecke CDU: Dauerhafte öffentliche Nutzung trotz Verkauf“

überschrieben ist, behandelt eigentlich eine kartellrechtliche Frage, wenn man das Thema ernsthaft und weniger „volkstümlich“ angeht. Das OLG Koblenz hat in dieser Sache schon eine klare Entscheidung verkündet und in Brüssel hatte man bei der EU schon immer speziell kartellrechtliche Gesichtspunkte im Auge gehabt. - Was die Insolvenz-Sachwalter offenbar stört. Weil es die Landesregierung stört. Auch evtl. den Verkauf des Nürburgrings. Und so stört es auch den aktuellen Geschäftsführer der Nürburgring Betriebsgesellschaft m.b.H., Dr. Karl-Josef Schmidt, der in diesem Fall dann nicht nur zufällig die Meinung seines „neuen Herrn“, Prof. Dr. Dr. Thomas B. Schmidt, sondern auch die seiner Ex-Arbeitgeber bei der vormaligen privaten Betreibergesellschaft Nürburgring Automotive GmbH, Kai Richter und Jörg Lindner vertritt.

Auch die wollen die Koblenzer OLG-Entscheidung nicht hinnehmen, was den Herrn Dr. Karl-Josef Schmidt – schon als Geschäftsführer der NBG ausgewiesen (!) gegenüber einen evtl. Kunden und Geschäftspartner noch vor Kurzem so – und damit anders formulierte – als er das wahrscheinlich am 14. März in dem Pressegespräch darstellen wird:

„Nach unseren Informationen strebt die Nürburgring Automotive GmbH eine höchstrichterliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs mittels einer Nichtzulassungsbeschwerde an. Dieses Vorgehen halten wir für richtig, weil das Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz substantiell von der höchstrichterlichen kartellrechtlichen Judikatur abweicht.“

Um dann später ergänzend auszuführen:

„Auch unser Unternehmen würde in einem Verfahren, sollten diesem die Instanzgerichte der vorliegenden Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Koblenz folgen, eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs herbeiführen wollen.“

Das schreibt Dr. Karl-Josef Schmidt nicht etwa als Geschäftsführer seiner Ex-Chefs, Kai Richter und Jörg Lindner, für die er bis zum Ende der zweiten Dekade Dezember 2012 noch tätig war, sondern tatsächlich als neuer Geschäftsführer der Nürburgring Betriebsgesellschaft m.b.H., einer Tochtergesellschaft der in Insolvenz (in Eigenverwaltung!) befindlichen „staatlichen“ Nürburgring GmbH, im Januar 2013.

Nun hat sich die Situation inzwischen ein wenig verschoben, da die neue Tochter des insolventen „Staatsbetriebs“ inzwischen zu dem kartellrechtlichen Thema „eine der führenden Anwaltssozietäten“ (lt. Eigenwerbung) „mit 36 Standorten in 26 Ländern“ bemüht hat. Sitz einer der deutschen Niederlassungen ist Hamburg. Name: „White & Case LLP“. - LLP steht für „Limited Liability Partnership“ und ist eine clevere britisch/amerikanische Rechtsform für Personengesellschaften, bei der man nach deutschem Steuerrecht z.B. die Verluste einer LLP mit den positiven Einkünften der Gesellschafter verrechnen kann.

Die Herren RA haben „es also drauf“, was man schon der Gesellschaftsform entnehmen kann. Und da die Insolvenzsachwalter als fachliche Unterstützung für ihre Arbeit die beratende Tätigkeit von Spezialisten vorgesehen haben (s. ihren Bericht an das Insolvenzgericht, Seite 46, ...„insbesondere Wirtschaftsprüferkosten, Unternehmensberater, Prozesse, Umsatzsteuer“... = „ca. 2.000.000,00 €“), hat man sich die Hamburger Spezialisten geleistet, von denen sie nun in Sachen Kartellrecht beraten werden. Und die haben nun offensichtlich den Einsatz von „Weichspülern“ empfohlen. - Da können dann auch die Journalisten nicht abseits stehen. (Auch wenn sie das alles nicht so richtig begriffen haben.)

Und auch die CDU hilft mit. Offenbar. - Denn irgendwer hat da von bestimmten Dingen keine Ahnung. Und davon etwas zu viel. So ist in der von mir schon zitierten Geschichte auf Seite 3 meiner Lokalzeitung zu lesen:

„Die CDU hatte in Brüssel vorgetragen, dass der Eifelkurs rund 200 Tage im Jahr von Automobilfirmen zu Testzwecken genutzt wird.“

Wer mit Millionen nur so um sich wirft, Milliardenforderungen bei der Insolvenz anmeldet, der hat wahrscheinlich für kleine Zahlen kein Gefühl mehr. Und der „abschreibende“ (?) Redakteur scheint – immer im engen Kontakt mit Politikern – auch an der heute (eigentlich bisher nur vor Gericht) üblich gewordenen Gedächtnisschwäche zu leiden. - Er schrieb am 30. Oktober 2012 für die gleiche Zeitung, bzw. deren Internetseiten:

„...40 Industrieunternehmen testen an insgesamt 16 Wochen im Jahr Bremssysteme, Reifen oder die Autoelektronik“...

Mit diesen Angaben errechnet jeder Grundschüler dann als Ergebnis 64 Arbeitstage, da während der Industriewochen der erste Tag der Woche, der Montag, als Anreisetag zählt. - Der Rechenkünstler der Lokalzeitung ist Mitglied der LPK, der Landespressekonferenz in Mainz, wo man engen Kontakt zu den Politikern hat. Da hilft man sich wohl gerne mal gegenseitig. - Wie hätten Sie's denn gerne? - Und wenn man immer seine im Landtag vorhandenen „Ablage“ regelmäßig leert, dann ist man – theoretisch - auch mit bestimmten Meldungen super-aktuell. - Manchmal auch nicht.

Aber eigentlich könnte der eigentliche „Aufhänger“ für die PK am 14.3. ein anderer sein: Das Formel 1-Rennen am Nürburgring im Juli. Da wird der Herr Geschäftsführer, Dr. Karl-Josef Schmidt, sicherlich sehr gerne darüber informieren, dass es zwischen ADAC und AvD zu einer Einigung gekommen ist und die Formel 1-Veranstaltung im Juli nun unter dem geradezu klassischen Titel „Großer Preis von Deutschland“ laufen wird.

Den hat natürlich nicht „Hockenheim-Schmidt“ zum Nürburgring geholt, sondern seine neuen Chefs. Wird er sagen. Weil mit seinen „alten Chefs“ Ärger wegen der Ereignisse um den kommenden Grand-Prix ins Haus steht. - Aber dafür wird Herr Dr. Karl-Josef Schmidt am 14. März sicherlich auch eine Erklärung haben.

Da ist eigentlich die Verkündung der Einigung von ADAC und AvD über den Veranstaltungs-Titel schon fast ein Ablenkungsmanöver. Über das grundsätzliche „Wie es dazu kommen konnte“ wird man später vielleicht mehr vor Gericht erfahren.

Wer als Journalist die Szene aufmerksam beobachtet, dem musste in dem Moment klar sein, dass eine Einigung über den Titel der Veranstaltung erfolgt war, als öffentlich wurde, dass ADAC und AvD sozusagen im Schulterschluss bei der Demonstration am 19. März in Mainz gemeinsam auftreten.

Auch eine Reihe von anderen Vereinigungen werden sich da im Interesse des Breitensports einreihen. Ich möchte hier nicht noch ausstehenden Entscheidungen vorgreifen, aber diese Demo wird von seinem Hintergrund her bedeutender sein, als alles was wir bisher zum Thema „Nürburgring“ erlebt haben. Darum versucht jetzt sogar die Landesregierung „Ruhe ins Spiel zu bringen“.

Zurück zur Pressekonferenz am 14.3. am Nürburgring: Dort werden natürlich auch die propagierten Test- und Einstellfahrten am 16.3. ein Thema sein. Die Fahrbahn der Nürburgring-Nordschleife wurde – gerade passend – am 9. März fertig. Insgesamt waren vier Firmen im Einsatz, die die Fahrbahn bei z.T. nicht gerade idealen Temperaturen (es kommt auf die Asphalttemperatur, nicht auf die Lufttemperatur an) erneuert haben. Man stand eben unter Zeitdruck. - Am Sonntag – also gestern – war dann Ruhe eingekehrt:

 

 

 

Das Wetter nimmt sich Zeit. Der Winter geht in seine Auslaufrunde. So sind die Wettervorhersagen so, dass man mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon ausgehen kann, dass die Testfahrten durch die VLN spätestens am Mittwoch (13.3.) offiziell abgesagt werden.

Am 14. März wird am also auf der Nürburgring-PK offiziell erfahren, was ich dann hier am 11.3. schon vermelde:

Die VLN-Test- und Einstellfahrten am 16. März werden wegen der dann zu erwartenden Wetterbedingungen ausfallen.

Die folgende Aufnahme ist von gestern und deutet schon den Wetterumschwung an:

 

Die Nürburgring Betriebs-Gesellschaft m.b.H. wird dafür mehr als Verständnis haben, schließlich ist sie selbst Teil der VLN-Vereinigung (über die insolvente Nürburgring GmbH als 11. Mitglied) und wäre von den sonst eintretenden Verlusten betroffen.

Am kommenden Samstag, dem 16.März 2013 wird es lt. Wetterbericht so ausschauen:

 

 

Diese Ankündigung können Sie, lieber Leser, vergessen. Doch das mit dem ersten Rennen am 23. März könnte klappen. Trotzdem:

Insgesamt macht die VLN in ihrer Art auf aktuelle Geschehniss zu reagieren nicht gerade den besten Eindruck, zeigt auch keine Standfestigkeit, selbst wenn sie die scheinbar durch entsprechende öffentliche Darstellungen festgeschrieben hatte.

So hat sie zwar angekündigt, dass man für die Saison 2013 Nennungen von GT3-Fahrzeugen nur dann annimmt, wenn die für die Gesamtzahl der vorgesehenen 10 Rennen erfolgt. Da es aber eine Reihe von Teams gibt, die weder vorhaben 10 VLN-Rennen zu fahren, noch in der Lage sind für solche Einsätze die Kosten zu tragen, hat man sich bei der VLN – mal wieder – breit schlagen lassen – und es bleibt alles wie vorher. - Wenn man von den Nenngeldkorrekturen absieht, die zugunsten „der Kleinen“ neu strukturiert wurden.

Zwar ist die VLN-Langstreckenmeisterschaft die bedeutendste Breitensportserie in Deutschland, aber man lässt sich inzwischen Jahr für Jahr vom „großen“ ADAC-Club, Gau Nordrhein in Köln gängeln. Ohne jede Rücksprache hat der Gau Nordrhein mal wieder im Alleingang einen Eingriff in den Rennablauf (!) des 24-Stunden-Rennens vorgenommen. Man möchte sich offenbar – egal zu welchen Lasten das geht – von dem Vorwurf befreien, z.B. im letzen Jahr der Firma Audi mit sanfter Gewalt zum Gesamtsieg verholfen zu haben. (Bei Motor-KRITIK gab es damals die Erklärung.)

Noch einmal möchte man sich diesen Vorwurf nicht machen lassen und kommt jetzt zu Entscheidungen, die man in Kenntnis von Zusammenhängen einfach als „krankhaft“ bezeichnen muss. Man führt nun nach der „BoP“ (Balance of Performance), der technische Eingriffe in die Siegfähigkeit von Fahrzeugen vornimmt, nun Mindestboxenstopp-Zeiten ein. Davon ausgehend, dass ein Fahrzeug beim 24-Stunden-Rennen „dank“ des entsprechenden Taninhalts 9 Runden unterwegs ist, wurde die Mindeststoppzeit zwischen der Zeitnahmeschleife bei Start- und Ziel und Ausfahrt Boxengasse auf 169 sec festgelegt. Wer weniger Runden fährt, erhält die dann gültigen Mindeststoppzeiten auf dem Bildschirm in der Box angezeigt. Man hat alle Möglichkeiten berechnet.

Frage: Warum fährt man nicht gleich das Rennen am Computer aus? Jeder „Fahrer“ könnte das dann von zu Hause aus machen. Und Totalschäden wären nicht so teuer. - Was ist da abstrakt?

Die Herrn Funktionäre gehen davon aus, dass das Betanken durch die Verwendung von Restriktoren mit unterschiedlichen Durchlaufmengen in 144 sec erfolgen kann, der „Rest“ der Sekunden darf auf An- und Abfahrt verwendet werden. Nun werden bei unterschiedlichen Fahrern auf den gleichen Fahrzeugen unterschiedliche Durchschnittverbräuche (trotz gleicher Rundenzeiten!) auftreten. Ich war lange genug selbst aktiv auf der Nordschleife unterwegs und weiß, dass die Verbrauchsunterschiede bezogen auf den Verbrauch pro 100 Kilometer bis zu 20 Prozent betragen können. (Ein solcher Unterschied wurde von mir z.B. in einem Fall selbst ermittelt, ist also keine Mär.)

Klar, dass ein Fahrzeug dann – vorher mit einem „guten“ Fahrer unterwegs – in der Boxengasse zum Bummeln in Richtung Boxenausfahrt Zeit hat – und darum andere schnell ein- oder ausfahrende Fahrzeuge behindert. Schließlich hat man 169 sec Zeit. - Es ist halt eine Entscheidung von deutschen Sport-Funktionären, so wie „Nürburgring 2009“ eine Entscheidung von deutschen Politikern und ihren „Zuarbeitern“ war.

Wobei man aber auch mal erwähnen muss, dass es Langstreckenrennen mit Nachtanken an richtigen Tanksäulen – wie am Nürburgring – sonst auf der ganzen Welt nicht mehr gibt. Da die Tanksäulen hier offenbar schlecht gewartet sind (obwohl man horrende Treibstoff-Preise fordert!) kommt die Zuweisung einer optimal laufenden Tanksäule am Nürburgring einem Glücksspiel gleich. - Um das auszuschließen, so wird der ADAC Gau Nordrhein argumentieren... -

Konsequent wäre: Wenn der Rennstreckenbetreiber nicht in der Lage ist eine korrekt eingestellte Reihe von Tanksäulen zur Verfügung zu stellen, sollte man an einer solchen Rennstrecke keine Langstreckenrennen mehr ausschreiben oder – andere Tankanlagen zulassen.

Wie wäre es, wenn der DMSB mal die „Langstreckenrennentauglichkeit“ der Boxentanksäulen überprüfen würde? - Hallo, Herr Präsident!

Bei der VLN ist man natürlich über die Selbstverständlichkeit empört, mit der der ADAC Nordrhein jetzt erwartet, dass bei den ersten beiden VLN-Läufen das von den “Mächtigen“ entwickelte System der maximalen Gleichmacherei (zumindest bei den Fahrzeugen) nun auch von der VLN gleichsam „zur Probe“ im Hinblick auf das 24-Stunden-Rennen übernommen wird.

Weil man bei der VLN von den unsportlichen Entscheidungen des Gau Nordrhein überrascht wurde, ist man wohl nicht in der Lage, das „System der Gleichmacherei“ (z.B. = Auflösung des Team-Gedankens beim Langstreckensport) schon beim 1. VLN-Lauf am 23. März umzusetzen.

Ab dem 2. Lauf wird es die „ADAC-Willkür“ für das 24-Stunden-Rennen dann auch bei der VLN geben. Man möge sich bei diesem Verein mal Gedanken darüber machen, wie man in Zukunft noch die Starterzahlen erreichen will, die für Deckung der Gesamtkosten eines Rennens erforderlich sind. Es gibt andere Breitensportserien, bei denen es derzeit sportlicher zugeht.

Aber darüber wird wohl bei der PK am 14.3. bei der NBG nicht die Rede sein. Weil man a) kaum etwas davon versteht und b) eigentlich so und so pleite ist.

Eine „Rettung“ versprechen sich die VLN-Leute noch von vier Fabrikat-Serien:

  • Opel Astra OPC-Cup
  • Porsche-Cup
  • Renault Clio-Cup
  • Toyota GT 86-Cup

Am Freitag, dem 8. März 2013 wurden am Nürburgring die für den Opel-Cup vorgesehenen 20 Astra Renn-Fahrzeuge ihren Besitzern, bzw. den Fahrern übergeben.

 

Insgesamt wird man aus diesem – nennen wir es – Reservoir regelmäßig in der Saison 2013 um 60 Fahrzeuge generieren können. Aber abhängig von der Nenngeldstaffelung – und damit der Zusammensetzung des Starterfeldes – wird man immer um 170 Starter pro Rennen brauchen, wenn man zumindest kostendeckend arbeiten will.

Aber das ist dann schon nicht mehr Thema der PK des Herrn Dr. Karl-Josef Schmidt, „Hockenheim-Schmidt“, wie wir ihn intern nennen, um Verwechselungen mit dem anderen Schmidt auszuschließen.

Eigentlich ist die Presse-Konferenz am 14. März eine überflüssige PK, weil man dort weniger erfahren wird, als in der heutigen Geschichte bei Motor-KRITIK zu lesen ist.

MK/Wilhelm Hahne

 

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