2020-06

Rassismus: Es wird Zeit, dass wir erwachsen werden!

Ich bin immer wieder fasziniert, wie einfach doch Menschen zu „Mitläufern“ werden können. Nach dem 2. Weltkrieg habe ich erlebt, dass es vorher keine überzeugten Parteigenossen gegeben hatte. Alle „Mitläufer“! - Auch jetzt beim Klimaschutz erlebe ich eigentlich in der Hauptsache „Mitläufer“. Wer kauft eigentlich noch SUV‘s? - Beim Thema Rassismus ist man natürlich auch der Meinung... - Das alles geschieht in einer Zeit, wo selbst neueste Untersuchungen nachweisen, dass mehr als 50 Prozent aller Meinungsäußerungen, die in der Öffentlichkeit, gegenüber dem Chef – oder in ähnlichen Situationen getätigt werden – gelogen sind!

Man lügt, weil man glaubt, sonst Nachteile erleiden zu müssen! Darum wird auch sehr oft nur das geschrieben, von dem man annimmt, dass es andere gerne lesen würden. Es wird keine Meinung vertreten, es wird „die gängige Meinung“ - auch wenn sie noch so dumm ist - unterstützt! - Warum sollte man sich Gegner machen?

Warum ich über ein Thema schreibe, das weit von meinem Fachgebiet, Motor-Journalismus, entfernt ist? - Weil man sich gerade aktuell in der Schweiz darüber streitet, ob Mohrenköpfe eigentlich noch Mohrenköpfe genannt werden dürfen? - Auch eine 250er BMW gab es mal mit „Mohrenkopf“! - Darf Weißkohl überhaupt noch Weißkohl genannt werden? - Darf man keine „Zigeuner-Schnitzel“ mehr essen? - Darf man einen Juden nicht mehr Juden nennen?

Ich erinnere mich noch gut, dass mir meine Mutter als Kind gedroht hat:

„Wenn du nicht lieb bist, geb‘ ich dich den Zigeunern mit!“

Das hat meine Einstellung zu Zigeunerschnitzeln aber nicht verändert. Auch nicht zu Zigeunern! - Wenn vor Monaten eine Dame dieser Zunft vor meiner Tür stand, um mir Teppiche zu verkaufen, ich kein Interesse hatte, dann hat sie mich vieltausendfach verflucht! - Dabei habe ich sie nicht anders behandelt, als ich in diesem Moment den Teppichhändler einer anderen Rasse auch behandelt hätte. - Bin ich deswegen ein Rassist?

Ich habe als junger Mann, für die Süsswaren-Großhandlung meines Vaters arbeitend, „Negerküsse“ verkauft. Im Einzelhandel waren die damals noch einzeln zu kaufen. Heute gibt es „Schokoküsse“ nur noch in 10er-Packungen! - Ist das ein Fortschritt? - Vielleicht ein rassistischer?

Ich weiß – weil ich das damals wissen musste – dass Sarotti, bevor die Firma in Hattersheim von Nestle geschluckt wurde (heute gehört sie zu Stollwerk), auch mal in Berlin, in der Mohrenstraße, residierte. Dort schuf dann ein „Reklame-Zeichner“ für das 50jährige Jubiläum das bekannte Markenzeichen mit dem Mohren.

„Vielen Dank singt man im Chor, vielen Dank Sarotti-Mohr!“

Inzwischen ist aus dem Mohren ein „weißer Magier“ geworden. Nun darf Sarotti sicherlich auch Kinder-Schokolade herstellen! - Wir streiten über Rassismus, schlagen uns – z.B. in Irland – die Köpfe ein, weil jeder „seine Religion“ für die allein selig machende hält. Wir bilden – politisch – ein vereintes Europa, und jedes Land schützt sich mit einer eigenen Armee vor seinen Nachbarn, schürt mit Nationalhymnen den Nationalismus und sorgt mit Parteien dafür, dass aus kleinen Rissen in der Gesellschaft möglichst tiefe Gräben werden.

Warum wird in Berlin nicht die U-Bahnstation „Mohrenstraße“ abgeschafft? - Warum wird nicht „Uncle Ben‘s Reis“ verboten? - Wie können die Bundesministerium für Justiz und das für Arbeit und Soziales in der Mohrenstraße in Berlin residieren? - Ein Skandal! - Wirklich?

Nun, um 1700 (nach Chr.) wurden Afrikaner als Sklaven nach Deutschland, nach Berlin verschleppt und dort untergebracht, wo man sich durch den Straßennamen daran erinnert.

Denn es wird immer wieder propagiert, dass man sich immer erinnern sollte, dass man niemals vergessen darf… - Was eigentlich? - Nur das nicht vergessen, was in den Mainstream passt?

Die Firma Dubler in der Schweiz produziert seit 1946 Mohrenköpfe! - Wären es „Schoko-Küsse“, würden sie auch in Migros-Regale passen.

Nun müssen sich die mehr als 100.000 Migros-Mitarbeiter, die natürlich „voll“ hinter der Entscheidung ihrer Chefs stehen, die Dubler-Mohrenköpfe bei Dubler direkt kaufen! - Weil es die besten sind!

MK/Wilhelm Hahne
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1. „Corona“-VLN-Lauf: Ein spürbarer Wirr-Warr!

Nach Veröffentlichung meiner letzten Geschichte stand mein Telefon nicht still. Einige Leser haben Fehler in meiner Geschichte entdeckt, aber so ganz genau – also mit Bestimmtheit – können sie auch nicht sagen, wie die Abläufe am 27. Juni sein werden, aber:

„Die wollen das mit allen Mitteln durchziehen!“

So sei meine Darstellung z.B. falsch, dass es keine Ausschreibung gebe. Die sei noch gestern Abend, exakt um 20:51 Uhr eingestellt worden. Allerdings wohl nicht da, wo ich sie gesucht hätte, sondern unter Rennen 4. Und natürlich sei diese Ausschreibung auch noch nicht vom DMSB genehmigt, also eigentlich noch keine gültige Ausschreibung.

Das mit „Rennen 4“ hat man bei der VLN dann wohl heute auch gemerkt, und die Internetseite ein wenig umgebaut. Jetzt ist die „Vorläufige“ Ausschreibung unter „Rennen 1“ zu finden.

Als ich vor dem Einstellen diese „Ergänzung“ meiner bisherigen Informationen noch einmal nachprüfe, sind sie schon wieder falsch, da heute  - am 12. Juni - unter der Register-Nr. DMSB-Reg.-Nr.: R-11684/20 die Ausschreibung von der nationalen "Sportbehörde" genehmigt und um 14:48 Uhr auf den VLN-Seiten eingestellt worden ist.

Beachtenswert ist z.B. der Passus:

„Um die Abstands- und Kontaktregeln zu wahren und Menschenansammlungen zu vermeiden, müssen die Fahrzeuge nicht einer Technischen Abnahme vorgeführt werden.“

Aber es ist schriftlich – mit Unterschrift – zu bestätigen:

„Die Bewerber / Fahrer bestätigen mit Ihrer Unterschrift auf dem Formular 'Bestätigung Technische Abnahme und Fahrerausrüstung', das das genannte und eingesetzte Fahrzeug vollständig und uneingeschränkt den gültigen Technischen Bestimmungen der Nürburgring Langstrecken-Serie 2020, sowie den gültigen Sicherheitsbestimmungen des DMSB und der FIA entspricht.

 

Die Bewerber / Fahrer bestätigen mit Ihrer Unterschrift auf dem Formular 'Bestätigung Technische Abnahme und Fahrerausrüstung', das die von ihnen verwendete und eingesetzte Fahrerausrüstung vollständig und komplett den Bestimmungen des Artikel 1.4, Teil 2 der Ausschreibung der Nürburgring Langstrecken-Serie 2020 entspricht.“

Das steht wirklich so – exakt so, aufeinander folgend – in der vom DMSB abgenommenen Version der nun für das VLN-Rennen 1 rechtsgültigen Version der Ausschreibung!

Ein anderer Anrufer macht mich darauf aufmerksam, dass der DMSB im Fahrerlager, die einzige dort geplante Fahrbahn mit Betonfahrbahntrennern  so sichert, dass man nicht sagen könne, dort würden sich Rennfahrzeuge im Gegenverkehr bewegen. - Aber mit Bestimmtheit kann er das nicht sagen, weil er das nur vom Hörensagen weiß und im übrigen den Eindruck hat, dass man bei der VLN und DMSB dieses VLN-Rennen – koste es was es wolle – durchziehen wird!

Wenn ich nun irgendwen danach frage, was denn der Race-Director zu Allem sagt, dann höre ich immer ein „Weiß ich nicht!“ - Nach seinen großen Auftritten bei den ersten Rennen unter seiner Leitung, scheint er an der „Bahnsteigkante“ zum Corona-VLN-Lauf Nr. 1 inzwischen zurück getreten zu sein. - Er möchte wohl nicht unter den Zug kommen!

Es werden übrigens 25 Journalisten – exakt: Fotografen - zum Rennen zugelassen. Die dürfen aber nicht ins Fahrerlager, sondern nur an der Nordschleife fotografieren. Wer die größte Verbreitung seiner Fotos durch die entsprechende Auflage der von ihm belieferten Medien garantieren kann, wird akkreditiert! - Der Text dazu kommt dann wohl von den PR-Spezialisten des Veranstalters.

Was in den Corona-Zeiten auch unverändert bleibt: Der DMSB genehmigt 210 Starter = mindestens 2.500 Personen im Fahrerlager!

MK/Wilhelm Hahne
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VLN-„Corona“-Fahrerlager: Nun Stätte der Begegnung?

Schaut man heute mal auf der VLN-Internetseite nach, so findet man zum ersten Rennen, das am 27. Juni ausgetragen werden soll, noch keine Ausschreibung. Aber Teile, die garantiert hinfällig sein werden, sind noch exakt mit Zeitangaben versehen, wie z.B. die Siegerehrungen auf dem Podium oder die Ehrung der Klassensieger im Media-Centre.

Es ist aus meiner Sicht erstaunlich, wie kritiklos die bisher bekannt gewordenen „besonderen Maßnahmen“ - auch der „Experten“ des DMSB – hingenommen werden, sogar noch Beifall finden.  Da gibt es im DMSB-Rundstrecken-Reglement – auch des Jahres 2020 – z.B. einen Passus der da heißt:

„Es ist verboten, ein Fahrzeug entgegen oder quer zur Fahrtrichtung zu bewegen, es sei denn, es ist erforderlich um ein Fahrzeug aus einer gefährlichen Position zu bringen oder ein Offizieller/Sportwart der Streckensicherung eine entsprechende Anweisung gegeben hat.“

Man darf selbst in der Boxengasse nicht einfach Fahrzeug gegen die Fahrtrichtung ohne Anweisung der Sportwarte rückwärts schieben! - Und nun gibt‘s im Fahrerlager „genehmigten“ Gegenverkehr?

Schaut man einmal auf die inzwischen nicht nur auf den auf der VLN-Seite – sondern auch von den Kollegen der Fachpresse – veröffentlichten „Fahrerlagerplan“, der übrigens Teil der Ausschreibung ist (die es noch nicht gibt!), dann stelle zumindest ich – hier in Motor-KRITIK – fest, dass bei der von „Experten“ als ideal empfundenen „Corona“-Lösung sich hier Rennfahrzeuge tatsächlich im Gegenverkehr (!) bewegen werden. Zwar mit reduzierter Geschwindigkeit, aber Rennfahrzeuge haben keinen Airbag!

Sieht man sich den „Experten-Plan“ genauer an, findet man die schon lange vorher geäußerte Motor-KRITIK-Meinung bestätigt, dass kaum 100 Rennfahrzeuge unter „Corona“-Bedingungen im Fahrerlager untergebracht werden können. Motor-KRITIK hat einmal nachgebohrt und festgestellt, dass man bei den Verantwortlichen zwar selbst nicht an große Starterzahlen glaubt, aber „zur Sicherheit“ einmal geplant hat, auch Teile des Grand-Prix-Kurses in das „Corona-Zeltlager“ (= Fahrerlager) mit einzubeziehen!

Dann würde allerdings der in der Grafik eingezeichnete „Wendehammer“ zum „Kreisverkehr“. Mit den entsprechenden Wartezeiten, weil bestimmte Fahrzeuggruppen alle gleichzeitig in der gleichen Runde ins Fahrerlager und dann auch zum Tanken müssen.

Nachdem die VLN mit der Durchführung von Rundstreckenrennen in Europa, anders als von den „Experten“ dargestellt, nicht die Ersten sind, kann man vielleicht auf die Erfahrungen aus dem ersten 24h-Rennen an diesem Wochenende in Portugal zurück greifen, wo gestern bei einem freien Training von den vor einigen Tagen genannten 18 Fahrzeugen, ganze 13 Stück zu einem freien Training angetreten waren.

Auch die jetzt geradezu zwanghaft geplante VLN-Veranstaltung wird nicht mit einer hohen Beteiligung von Teams – aus den verschiedensten Gründen – rechnen können.

Grundsätzliches zu der neuen VLN-Planung war auf diesen Motor-KRITIK-Seiten bereits zu lesen. Ich möchte mit diesen – rein sachlichen Anmerkungen – meine schon dargestellte Meinung zu den Plänen der „Experten“ nur noch mal unterstreichen.

MK/Wilhelm Hahne
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Stephani & Charitonin: Die „Goldene Zeit“ in RLP?

Es kommt nicht darauf an, wer es schließlich gemacht hat! - Wichtiger ist, wer sich im richtigen Moment „die Feder an den Hut steckt“! - Und das ist Christian Stephani, der gestern am Nachmittag verkünden konnte: „Unsere Bemühungen der letzten Wochen, ein überzeugendes und schlüssiges Hygienekonzept für die Rennen zu entwickeln, haben sich ausgezahlt. Mit der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz, die den Wettkampfbetrieb in kontaktfreien Sportarten wieder erlaubt, ist der Weg für Rennen in der Grünen Hölle frei.“ - So ist er dann in den Augen vieler Betrachter „ein Sieger“. So wird das auch sicherlich dem wichtigsten Mann im Firmen-Konstrukt um den Nürburgring erscheinen: Viktor Charitonin. - Verlierer sind die Fans, denn die finden in der aktuellen „Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz“ nicht statt. - Aber man darf zusammen mit Stephani & Charitonin feststellen: Der Rubel rollt wieder!

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Guter Ton: „Bitte haben Sie Verständnis dafür“…

Es wird mir in diesen Tagen schon mal vorgeworfen, dass ich Herrn Christian Stephani in seiner Position als Geschäftsführer ungerecht behandeln würde. - Nein, ich bin nicht dieser Meinung und werde das meinen Lesern gerne darstellen. Ich habe auch als Angestellter in leitenden Positionen gearbeitet und weiß, dass es nicht darauf ankommt, sich mittels einer Visitenkarte darzustellen, sondern als erster und bester Mitarbeiter einer Gruppe von Mitarbeitern im Interesse einer Firma die besten Leistungen zu erbringen.

Natürlich kenne ich die Voraussetzungen, die Christian Stephani für seine neue Geschäftsführer-Position mitgebracht hat: 5 Jahre Fachhochschulstudium und ab Mitte 2011 Erfahrungen in den unterschiedlichsten Positionen am Nürburgring, unter wechselnden Firmen, bzw. Firmen-Namen und Chefs. - Was er in seiner neuen Position aber als Detailarbeit abliefert, lässt ihn nicht als den Geschäftsführer der VLN VV GmbH & Co. KG gut aussehen.

Auch ich habe mir in meinem Leben immer wieder vorwerfen lassen müssen, „keine Ahnung“ zu haben. Das ist insofern richtig, als ich mich niemals daran orientiert habe, was gerade so allgemein als richtig empfunden wurde, Mainstream war, dem man sich anpassen musste, wenn man beruflich weiter kommen wollte. Einen in vielen Briefen von mir – in meiner Zeit als Abteilungsleiter – gerne genutzten  Satzanfang, habe ich zum Titel dieser Geschichte gemacht.

Den habe ich gebraucht, um den Adressaten dann unangenehme Wahrheiten zu schreiben. Alle meine Briefe habe ich vor dem Unterschreiben – mit Tinte und Füller – gelesen und an manchen Tagen habe ich, wenn mir am Nachmittag die Ausgangspost vorgelegt wurde, vielleicht  10 Prozent der Briefe zurückgehen lassen, weil sie nicht meiner Vorstellung von einem Brief – der immer auch die Visitenkarte einer Firma ist – entsprochen haben. - Aber ich habe niemals  einen  Mitarbeiter deswegen – oder wegen anderer Dinge – gerügt oder bin laut geworden! - Die haben mich auch so verstanden!

Ich habe die Arbeiten des Herrn Stephani jetzt Monate lang beobachtet und darf vielleicht auf eine seiner letzten „Visitenkarten“ als Beispiel kurz hinweisen:

Da gibt es auf der VLN-Internetseite auch die „Ausschreibung Probe- und Einstelltag 15.06.2020“, auf der Herr Stephani als „Fahrtleiter“ ausgewiesen ist und auf der sich schon in der zweiten Zeile – außen rechts – der Hinweis findet: „Stand 03.06.2020“.

Unter „ 2. Nennung“ findet man dann den Hinweis, dass bis zum 31.05. eine Nennung nur 1.600 Euro kostet. - Wie gesagt: „Stand 03.06.2020“.

Und Fahrzeuge mit „roter Nummer“ sind nicht zugelassen! - Aus der Ausschreibung ergibt sich aber, dass dieser „Probe- und Einstelltag“ wohl für Wettbewerbsfahrzeuge durchgeführt wird, die z.B. „den allgemeinen Sicherheitsbestimmungen des DMSB entsprechen“ müssen, – Natürlich sind auch Slicks erlaubt. - ??? -

Der Preis für eine komplette Box beträgt lt. Ausschreibung beträgt 185 Euro. Es wird aber dann auf die notwendige „Abstandswahrung“ hingewiesen und das die „Fahrzeuge pro Box limitiert“ sind. - ??? -

Insgesamt erweckt die Ausschreibung den Eindruck, dass Herr Stephani – er zeichnet als „Fahrtleiter“ dafür verantwortlich – eine alte Vorlage überarbeitet hat, ohne  – nach Einfügungen oder Streichungen – das Dokument vor der Einstellung ins Internet noch einmal gelesen, den Inhalt begriffen, Details angepasst und korrigiert zu haben.

Er hat hier offensichtlich eine Arbeit abgeliefert, die selbst ein intelligenter Lehrling besser machen würde.

„Bitte haben Sie Verständnis dafür“… lieber Leser, dass ich in der Vergangenheit nicht auf alle „Visitenkarten“ des Herrn Stephani hinweisen wollte. Man sollte jedem neuen Mitarbeiter in seiner Position auch eine Einarbeitungszeit zugestehen.

Aber die Zeit ist nun abgelaufen!

MK/Wilhelm Hahne
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Trost für VLN-Fans? - Stellt euch vor es ist Krieg…

Eigentlich ist immer alles schon mal da gewesen. Da bemühen sich die Einen mit dem Hinweis auf den Niedergang des Römischen Reiches vor Jahrtausenden, der auch von gleich drei Pandemien und einem Klimawandel begleitet wurde, sich aber nicht so komprimiert – wie hier geschrieben - darstellte, sondern sich über Jahrhunderte hinzog. - Man sollte eigentlich nicht so weit zurück blicken, weil wir in einer anderen Zeit leben, uns andere Mittel zur Verfügung stehen. - Vielleicht geht‘s bei uns auch schneller! - Leider sind wir eine Gesellschaft, die sich nicht auf eine unangenehme Vergangenheit besinnen kann. Die Mehrheit der heutigen Weltbevölkerung kennt nur den wirtschaftlichen Boom, ist in ihn hinein geboren, war in unserem Wirtschaftsraum in den letzten 75 Jahren auch nicht von den Auswirkungen eines Krieges betroffen. Darum ist man wegen ein paar Einschränkungen mit Rücksicht auf die zur Zeit auf unser Leben Einfluss nehmende Corona-Pandemie ziemlich ungehalten. - Sogar der Motorsport ist betroffen! - Motor-KRITIK erlaubt sich – aus eigenem Erleben – mal zu erinnern und zu schreiben:

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VLN-Situation aktuell: Keine Panic auf der Titanic!

Der Landrat des Kreises Ahrweiler kommt in Bedrängnis! - Er muss der VLN spätestens in den nächsten Tagen eine Genehmigung zum geplanten VLN-Rennen erteilen oder ablehnen. Bei einer Ablehnung würde er die geballte Wut der Verzweifelung der betroffenen Teams zu spüren bekommen, die die VLN zu ihrem Geschäftsmodell gemacht haben. Bei einer Genehmigung des Rennens, würde er sicherlich auf Unverständnis bei der Mainzer Regierungsmannschaft stoßen, die dann damit rechnen muss, dass auch andere Großveranstalter auf diesen „Präzedenzfall“ verweisen und ebenfalls für ihre geplanten Großveranstaltungen eine Genehmigung verlangen. - Der Landrat ist ein CDU-Politiker, der so eigentlich mit einer von der SPD geführten Landesregierung „wenig am Hut hat“. - Aber er muss doch vorsichtig taktieren! - Was bringt ihm größere Vorteile? - Bei welcher Entscheidung überwiegen die Nachteile? - Bei seinem „Maskenversprechen“ könnte er sich der Methode des unvergessenen Dr. Kafitz erinnern, der in so einem Fall wahrscheinlich  argumentiert hätte, dass es sich um einen Hörfehler handeln würde. Das wäre kein „Versprechen“, sondern ein „Versprecher“ gewesen. - Die Genehmigung für eine „Großveranstaltung“ hätte aber schon eine andere Bedeutung, müsste schon im Detail begründet, argumentiert werden. - Da wird nicht der Hinweis genügen, dass man in Verbindung mit der Genehmigung gleichzeitig ein „Zuschauerverbot“ ausspricht! - Aber schauen wir doch mal, wie sich die Situation aktuell – an diesem Wochenende – darstellt:

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DTM 2020: Ohne Konzept, Zuschauer - ohne Zukunft!

Gerhard Berger ist der Meinung ein Konzept zu haben. Er bezieht das auf noch zu fahrende 20 Läufe in drei Ländern in diesem Jahr und stellt das als ein „Ergebnis harter Arbeit aller Beteiligten dar“. - So „streut man sich selber Sand in die Augen“! - Man täuscht sich selber! - Es wird mit Fahrzeugen zweier Fabrikate gefahren, von denen eins zum Saison-Ende auch ausscheidet. Zukunft ungewiss! - Natürlich fährt man in dieser Saison vor „ohne Zuschauern“, weil das die Hygiene-Bestimmungen nicht zulassen. Weil es auch zwei Renntermine – und vorher auch einen Test-Termin – am Nürburgring gibt, sind einige VLN-Fans davon überzeugt, dass nun auch der VLN die geplanten Renntermine von der Kreisverwaltung Ahrweiler genehmigt werden. Dabei kann man beide Serien nicht miteinander vergleichen. Besonders unter Corona-Bedingungen nicht! - Aber bleiben wir zunächst mal bei der Deutsche Tourenwagen Masters und versuchen uns zu erinnern und die Situation nüchtern zu betrachten.

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VI ZR 252/19: Der Diesel-Skandal aus Sicht des BGH!

Aus Sicht der großen Medien-Unternehmer mit eigenem News-Room, ist das Urteil des BGH vom 25. Mai 2020 längst „abgefrühstückt“ und mit griffigen Schlagzeilen unters Volk gebracht worden! - Motor-KRITIK hatte bisher nicht darüber informiert, weil das Urteil in seiner Gesamtheit – in allen Details – noch nicht vorlag. Ich möchte es heute meinen Lesern mit seinen insgesamt 43 Seiten im Anhang zur Verfügung stellen. - Nachfolgend finden die an der Sache weniger Interessierten die Basis für eine Wertung des BGH aus Seite 1 des Urteils einkopiert:

„BGB § 826 E, Ga, H
a) Es steht wertungsmäßig einer unmittelbaren arglistigen Täuschung der Fahrzeugkäufer gleich, wenn ein Fahrzeughersteller im Rahmen einer von ihm bei der Motorenentwicklung getroffenen strategischen Entscheidung, die Typgenehmigungen der Fahrzeuge durch arglistige Täuschung des Kraftfahrt-Bundesamts zu erschleichen und die derart bemakelten Fahrzeuge alsdann in Verkehr zu bringen, die Arglosigkeit und das Vertrauen der Fahrzeugkäufer gezielt ausnutzt.
b) Bestehen hinreichende Anhaltspunkte für die Kenntnis zumindest eines vor maligen Mitglieds des Vorstands von der getroffenen strategischen Entscheidung, trägt der beklagte Hersteller die sekundäre Darlegungslast für die Behauptung, eine solche Kenntnis habe nicht vorgelegen. Darauf, ob die vormaligen Mitglieder des Vorstands von dem Kläger als Zeugen benannt werden könnten, kommt es nicht an.
c) Wird jemand durch ein haftungsbegründendes Verhalten zum Abschluss eines Vertrages gebracht, den er sonst nicht geschlossen hätte, kann er auch bei objektiver Werthaltigkeit von Leistung und Gegenleistung dadurch einen Vermögensschaden erleiden, dass die Leistung für seine Zwecke nicht voll brauchbar ist. Die Bejahung eines Vermögensschadens unter diesem Aspekt setzt allerdings voraus, dass die durch den unerwünschten Vertrag erlangte Leistung nicht nur aus rein subjektiv willkürlicher Sicht als Schaden angesehen wird, sondern dass auch die Verkehrsanschauung bei Berücksichtigung der obwaltenden Umstände den Vertragsschluss als unvernünftig, den konkreten Vermögensinteressen nicht angemessen und damit als nachteilig ansieht.
d) Die Grundsätze der Vorteilsausgleichung gelten auch für einen Anspruch aus vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gemäß § 826 BGB.
BGH, Urteil vom 25. Mai 2020 - VI ZR 252/19 - OLG Koblenz
LG Bad Kreuznach
ECLI:DE:BGH:2020:250520UVIZR252.19.0“

Die „restlichen“ 42 Seiten finden meine Leser im Anhang zu diesem Text. Auch in diesem kurzen Auszug hier wird aber schon deutlich, wie man die Automobilhersteller einordnen sollte, wenn der BGH in diesem Urteil nicht nur von „arglistischer Täurschung“, sondern auch von „vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung“ sprechen kann. - Man muss diesen Konzernen zugestehen, über große kriminelle Energie zu verfügen. - VW hat das bisher mehr als 30 Milliarden Euro gekostet! - Das sind die gleichen Firmen, die nun bei der Bundesregierung um „Kaufanreize für den Kunden“ betteln!

  • Technisch vernünftige, zeit- und praxisgemäße Automobile zu einem korrekt kalkulierten Preis, würden solche „Anreize“ nicht brauchen, um das Interesse von potentiellen Käufern zu finden.    

Derzeit wäre als Ausrichtung auf die Zukunft besonders wichtig: Man sollte die aktuellen Produktionszahlen dem Bedarf anpassen und nicht versuchen, „künstlich“ einen Bedarf zu wecken, der im Grunde nicht besteht!

MK/Wilhelm Hahne
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„Touristenverkehr“: Bilanz des Pfingstwochenendes!

Als ich heute am frühen Morgen einen Blick ins Presseportal der Polizei warf, ist mir gleich aufgefallen, dass da etwas fehlen musste. Da wurde unter „Aktuelle Meldungen aus Adenau“ informiert: „Radschrauben gelöst/Zeugen gesucht“ oder „Babykatze im Motorraum gefangen – Rettungsaktion geglückt“. - Da ich aber am Pfingstsonntag schon einen ungewöhnlich regen Hubschrauberverkehr registriert hatte, habe ich – wie das meine Art ist – zunächst im direkten Umfeld des Nürburgrings mit der Recherche begonnen. Da hatte dann ein junger Radfahrer einen gelben Abschleppwagen mit einem Totalschaden - „das war mehr ein Blechhaufen“  - auf der normalen Straße in Richtung Adenau gesehen, da wurde mir von einem Anwohner berichtet, dass er sogar einen Polizeihubschrauber registriert hätte. - So langsam formte sich dann daraus das Bild von einem Unfall, der sicherlich größere Bedeutung haben musste, als das Leben einer Babykatze, die aus ihrem Unfall hoffentlich für‘s Leben gelernt hat. - Ich habe darum die Polizei in Adenau direkt angeschrieben.

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