Wie die „Spitze vom Höhepunkt“

Die Presse-Information ist vom 11. Mai 2016, kam von der capricron NÜRBURGRING GmbH und es heißt darin: „Im Rahmen des diesjährigen ADAC Zurich 24h-Rennens wird mit dem Nürburgring Award erstmals ein neuer Motorsport-Preis verliehen. - Am 11. Mai 2016 gab es eine Presse-Information des Bundesgerichtshofs zum Urteil des Landgerichts Koblenz gegen u.a. Prof. Dr. Deubel. - Am 11. Mai 2016 erfuhr Motor-KRITIK erste Details zu einem kleinen Erdbeben, dass die Motorsportwelt in der Eifel noch vor dem 24-Stunden-Rennen erschüttern wird. - Am 11. Mai 2016 erhielt Motor-KRITIK zusätzliche Informationen und Unterlagen zum ehemaligen Hauptgeschäftsführer und Träger des Bundesverdienstkreuzes, Hans-Peter Schössler. - Am 11. Mai 2016 konnte eine Fotografin von Auto-Bild nach einem ungewöhnlichen Unfall, offensichtlich weniger verletzt als befürchtet, aus der Eifel nach Hamburg zurückkehren. - Am 11. Mai 2016 erhielt ich die Information, dass ein Rechtsanwalt, mit dem ich in einer Insolvenzsache ständigen Kontakt hatte, wohl im Sterben liegt. - Am 11. Mai 2016 wurden in Mainz die Minister benannt, mit denen die neue „bunte Koalition“ ihre Regierungsarbeit in Bälde aufnehmen wird. Das war auch für Motor-KRITIK eine saftige Überraschung. - Dieser Tag, in der 19. Kalenderwoche des Jahres, war ein Mittwoch. Aber aus Motor-KRITIK-Sicht kein normaler Kalendertag. - Man könnte mit Heinz Ehrhard sagen:

Ein Tag wie die „Spitze vom Höhepunkt“

Zumindest war es der bisherige Höhepunkt in diesem Jahr, was die Masse der einlaufenden Informationen und erlangten Recherche-Ergebnisse innerhalb eines Tages betrifft. Und ich bin betroffen, wenn ich heute morgen in der Tagespresse nur sehr wenig von einer wichtigen Entscheidung des Bundesgerichtshofs im so genannten „Nürburgringverfahren“ gegen u.a. „einen früheren Finanzminister des Landes Rheinland-Pfalz lese. - Und wenn, dann vielleicht nur als Abschlatsch der Presse-Mitteilung. - Eigene Recherche? - War wohl nicht erwünscht!

Dabei stehen meinen Kollegen die gleichen Unterlagen zur Verfügung, wie z.B. auch allen Lesern von Motor-KRITIK. Nur auf diesen Internetseiten wurde am 26. Februar 2016 das gesamte Urteil des Landgerichts Koblenz – insgesamt 223 Seiten – im Rahmen einer Geschichte mit dem Titel, „Ist Prof. Deubel nur ein 'Bauernopfer'?“, veröffentlicht. - Exklusiv, weil es das LG, bzw. die Staatsanwaltschaft Koblenz abgelehnt hatten, das Urteil öffentlich machen zu lassen.

Das Urteil des BGH, das gestern am 11. Mai 2016 veröffentlicht wurde, beruht – wie der Mitteilung der Pressestelle entnehmen kann – auf einem Beschluss des BGH unter dem Aktenzeichen 3 StR 17/15 vom 26. November 2015.

Die gleiche Pressestelle schrieb mir per E-mail am 5. Februar 2016 auf eine Anfrage von Motor-KRITIK:

Sehr geehrter Herr Hahne,

in Sachen 3 StR 17/15 ist weder ein Beschluss ergangen noch ein Verhandlungstermin bestimmt worden. Bitte fragen Sie zu einem späteren Zeitpunkt wieder an.

Mit freundlichen Grüßen

gez.: XXX XXXXX

Bundesgerichtshof

-Pressestelle-

Offensichtlich sollte der – wie wir heute wissen – schon im November 2015 ergangene Beschluss nicht vor den Landtagswahlen, bzw. erst zum Termin der Bekanntgabe der neuen Regierungsmannschaft vermeldet werden. Weil das natürlich aktueller ist und wahrscheinlich die „unscheinbare“ Information des BGH überlagert.

Auch hier erfolgte offensichtlich ein Ablauf nach Drehbuch, wie es von Motor-KRITIK schon wiederholt in Sachen „Nürburgring-Affäre“ angenommen werden musste.

Jetzt wird auch verständlich, warum sich die Justizbehörden so lange gegen eine Veröffentlichung des Urteils wehrten. In der aktuellen Pressemitteilung des BGH ist zu lesen:

„Der Bundesgerichtshof hat den gegen den früheren Finanzminister ergangenen Schuldspruch teilweise aufgehoben, weil das Landgericht in einigen Fällen den Eintritt eines Vermögensnachteils der Nürburgring GmbH bzw. des Landes Rheinland-Pfalz nicht rechtsfehlerfrei begründet hat; dies betrifft insbesondere auch die Verurteilung wegen der Übernahme der Landesbürgschaften.“

Nun profitieren die – offensichtlich wenigen – Leser des LG-Urteils auf den Motor-KRITIK-Internetseiten von ihrem Wissen. Was das Urteil gegen Prof. Dr. Deubel betraf, so wurde – ab Seite 210 nachzulesen –

in 15 Fällen eine Strafe von insgesamt 13 Jahren und 6 Monate ausgesprochen. Es wurde dann die höchste Einzelstrafe „in angemessener Weise“ erhöht. So kam es dann zu einer Verurteilung von 3 Jahren und 6 Monaten.

Es bedurfter einer Nachrecherche um die – aus Motor-KRITIK-Sicht – unvollkommene Information des BGH in der gestrigen Presse-Information zu ergänzen:

Mit dem Beschluss vom 26. November 2015 des BGH

wurden 10 Fälle (von 15 – s.o.) aufgehoben.

Wenn es nun bei einem neu zu verhandelnden Verfahren „durch eine andere Strafkammer des Landgericht Koblenz“ kommt, wie es in der aktuellen Information des BGH heißt, und es da zu einem Freispruch käme, müsste – wie Motor-KRITIK aus RA-Kreisen erfuhr – aus den verbliebenen Fällen ein neues Gesamturteil gebildet werden.

Das müsste dann zwar oberhalb der höchsten Einzelstrafe liegen, aber der hier gezeigte Ausschnitt aus dem „alten“ LG-Urteil (Seite 213) gibt ein Gefühl für die mögliche Härte des Urteils, das dann zwar oberhalb der höchsten Einzelstrafe liegen würde, aber in jedem Fall dann deutlich unter dem bisherigen Strafmaß bleibt.

Vergleichen Sie jetzt mal, was aktuell zu diesem Thema sonst so zu lesen ist! - Und man begreift, dass der Drehbuchschreiber die so genannte Öffentlichkeit und ihr Interesse richtig eingeschätzt hat.

An diesem 11. Mai wurde auch in Mainz die neue Ministerriege vorgestellt. Den, der Motor-KRITIK als Wissenschaftsminister nicht gerne gesehen hätte, wurde es auch nicht. Malu Dreyer ist eben immer für eine Überraschung gut. Als gut wurde wohl auch – in vielen Parteigruppierungen – die Motor-KRITIK-Geschichte zu diesem Thema empfunden. Denn es gab ein Echo.

Dabei kam ich in Besitz von Material, dass es schon lange – bevor Hans-Peter Schössler das Gerichtsurteil gegen sich akzeptierte, Bemühungen gab, das Bundespräsidialamt darauf aufmerksam zu machen, dass man wohl... -

Aber da hat diese Bundesbehörde dann – zu diesem Zeitpunkt – auch klar Stellung bezogen und – wie ich den entsprechenden Unterlagen – die Motor-KRITIK nun vorliegen – entnehmen kann, zunächst ganz sachlich argumentiert und darauf hingewiesen, dass bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen, wenn der Bundespräsident ein Bundesverdienstkreuz wieder entziehen will.

Das war zu einem Zeitpunkt als die Kollegen des Herrn Schössler ihm ihr „vollstes Vertrauen“ aussprachen und auch der Aufsichtsrat mit einer Vertragsverlängerung bewies, dass er voll hinter seinem Hauptgeschäftsführer steht. (Oktober 2015)

Monate später, nachdem Hans-Peter Schössler das Urteil angenommen hatte und er als vorbestraft gelten konnte, war dann die Argumentation etwas anders: Es gab keine Auskunft, unter Hinweis darauf, dass... - Sie können das dem Ausschnitt entnehmen, der aus dem Original-Dokument stammt.

Malu Dreyer hat sich also selbst einen großen Gefallen getan, wenn sie Salvatore Barbaro nicht mit einem Ministerposten eine weitere Stufe emporhob.

Es ist vielleicht nicht passend, wenn Motor-KRITIK hier das Wappen der venzianischen Familie Barbaro hier einklinkt, aber es passt – zufällig – einfach zu gut zur aktuellen Situation „unseres“ Salvatore Barbaro als Politiker in Mainz. - Das Wappen ähnelt sehr stark einem „Durchfahrt verboten-Schild“.

Motor-KRITIK wird die Entwicklung „im Mainz, im schönen Mainz“ weiter beobachten. Dazu gehört dann auch die Frage:

  • Wäre es nicht einfacher, wenn Hans-Peter Schössler das Bundesverdienstkreuz als seine Entscheidung zurückgeben würde?

An diesem 11. Mai hat sich auch die capricorn NÜRBURGRING GmbH mit einer Pressemitteilung zu Wort gemeldet und vermeldet, dass man mit dem „Nürburgring Award“ eine neue Auszeichnung ins Leben rufen will, die dann im Rahmen des 24-Stunden-Rennens Ende Mai erstmals in drei Kategorien verliehen wird.

Die am Freitag, den 27. Mai 2016 stattfindende Veranstaltung ehrt Marken und Persönlichkeiten in den drei Kategorien Ambassador of the Year, Brand of the Year und Lifetime Achievement.“ - Der Versuch eine Übersetzung ins Deutsche: Es sollen also der „Repräsentant des Jahres“, die „Marke des Jahres“ und die „Lebensleistung“ einer Person/Persönlichkeit geehrt werden.

Da muss es denn einen Laudator, bzw. gleich drei davon geben, die in wohlgesetzten Worten erklären, was sich die drei Juroren, Kai Ebel, Timo Glock und Norbert Haug dabei gedacht haben, wie sie – aufgrund welcher Eindrücke und Erfahrungen - zu ihrer Entscheidung kamen.

Kai Ebel ist Diplom-Sportlehrer, wurde 2009 selbst als „Moderator mit dem schlechtesten Modegreschmack“ geehrt, er arbeitet seit 2010 als „Werbegesicht“ für „kfzteile24“, man kann ihn als F1-Reporter bei RTL bewundern und er war auch in Kurzauftritten bei Filmen wie „C.I.S. - Chaoten im Sondereinsatz“ zu sehen.

Timo Glock kennt man aus der Formel 1, der DTM und der Werbung der „Deutsche Post“ und Norbert Haug, war viele Jahre Journalist beim Motor-Presse-Verlag, wurde als Motorsportchef bei Mercedes bekannt, arbeitet jetzt für die ARD bei DTM-Übertragungen, ist nicht nur verheiratet, sondern auch mit „dem Gesicht von NIVEA“ liiert. -

„Gemeinschaftlich initiiert wurde der Award vom Nürburgring-Eigentümer capricorn NÜRBURGRING GmbH, dem ADAC als Veranstalter des 24h-Rennens, den Medienpartnern RTL und Auto Bild Motorsport sowie von der _wige MEDIA AG als Promoter und Produzent des größten Autorennens der Welt.“

So ist in der offiziellen Presse-Information zu lesen. Dabei lernt man dann, dass man bei der CNG, der capricorn NÜRBURGRING GmbH, sich für den Eigentümer des Nürburgring hält. Das kann aber nicht sein, da die capricron Nürburgring Besitzgesellschaft mbH der Käufer und nach Zahlung der vertraglich vereinbarten Restsumme auch der Eigentümer ist.

Was mit der CNG, die bisher als Pächter auftrat, in nächster Zukunft passiert, wird abzuwarten sein. Aber das wird auf den „Nürburgring Award“ keinen Einfluss haben. Die Preisverleihung wird sicherlich ein passenden Rahmen für das 24h-Rennen sein. - Oder umgekehrt?

Am 11. Mai konnte ich auch recherchieren, dass es – wahrscheinlich noch vor dem 24-Stunden-Rennen – zu einem „kleinen Erdbeben“ in der vom Motorsport stark beeinflussten Nürburgring-Region kommen wird. Es könnte sein, dass es schon am 18. Mai 2016 „rappelt“, da aktuell gerade der neue Geschäftsführer am Nürburgring an diesem Termin zu einer Pressekonferenz eingeladen hat.

An diesem 11. Mai erreichte mich auch die Information, dass ein mir bekannter Rechtsanwalt, jünger als ich, inzwischen ins Koma gefallen ist. Er liegt seit Wochen in einem Krankenhaus. Es begann alles mit einem Herzstillstand. Es folgte eine Bypass-Operation. Das reichte nicht. Es wurde ein Herzschrittmacher eingesetzt. Dann folgte eine Lungenentzündung. - Und es wird – wahrscheinlich – mit einem Organversagen enden.

Ich will bei aller Aufregung um Dieses und Jenes mit diesen Zeilen daran erinnern, dass es auch noch wichtigere Dinge gibt als die, über die hier immer wieder geschrieben wird, zumal mich die Fakten, die zu den Zeilen oben führten, auch am 11. Mai erreichte.

Aber es gab auch eine andere, wirklich positive Information, an diesem 11. Mai:

Eine Fotografin von „Auto-Bild“ konnte tatsächlich wieder nach Hamburg zurück kehren. Sie hatte in der Eifel ein Test-Automobil attraktiv fotografieren wollen. Dazu war sie hinten eingestiegen, hatte das Türfenster geöffnet und sich – das Fahrzeug stand – einmal kurz hinaus gebeugt um festzustellen, ob man so interessante Aufnahmen während der Fahrt machen könne.

Exakt in diesem Moment fährt ein Wohnmobil an diesem stehenden Testwagen vorbei und reißt seinen rechten Außenspiegel am Kopf der Fotografin ab. - Unvorstellbar! - Ein Horrorunfall. -

Natürlich ab ins Krankenhaus, Untersuchungen, Versorgen der Wunden und – Durchatmen: Es ist verhältnismäßig gut abgegangen.

Am 11. Mai 2016 hat sich die Fotografin wieder auf den Weg nach Hamburg gemacht.

Gute Besserung!

Verstehen Sie, liebe Leser, dass so ein Tag einem schon mal – wie man so schön sagt - „die letzten Nerven rauben kann“?

Und dann kommt man nach Hause, sortiert Eindrücke, Gedanken, offizielle Informationen und Recherche-Ergebnisse und beginnt mit dem Studium von 223 Seiten LG-Urteil. Um dann am 12. Mai 2016 weiter zu recherchieren, um den Lesern von Motor-KRITIK dann am späten Abend glaubhaft darstellen zu können:

Der 11. Mai 2016 war „die Spitze vom Höhepunkt“!

MK/Wilhelm Hahne

PS: Weil man sich derzeit in den „Sozialen Medien“ so über das Hin und Her beim „Frikadelli“-Team erregt. Am 4. Januar 2016 war hier in Motor-KRITIK zu lesen: „Es ist sicherlich auch kein Zufall, wenn das „Frikadelli-Team“ in diesem Jahr kaum noch bei VLN-Rennen erscheinen wird, sondern nach Daytona dann bei den ADAC GT-Masters-Veranstaltungen zu finden sein wird. - Mit einem GT3.“ - War diese Vorhersage so falsch?

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