27. Oktober 2017: VLN-Terminkalender 2018 steht!

Wer heute auf die Internetseite der VLN schaut muss erstaunt feststellen, dass man wieder eine „alte“ Meldung – nämlich die vom 27. Oktober 2017 – nach vorne geholt hat. Unter „Weitere News“ steht sie zwar auf Platz 16, aber nun aktuell (fast) ganz vorne auf der ersten Seite praktisch wieder auf Platz 2. - Motor-KRITIK fragt sich: Was soll das? - Und hat sich mal umgehört. - Wurde von uns etwas übersehen? - Offensichtlich nicht. - So kennen auch die Fahrer, die sich auf den Start in der VLN in der Klass „V4“ vorbereitet haben (!) noch nicht das gültige, vom DMSB genehmigte  „Technische Reglement für 2018“. - Denn es ist z.B. in dieser Klasse noch einiges ungeklärt. - Man wartet, so höre ich, auf eine Information des DMSB! - Man weiß gar nicht, dass diese Aussage in der Saison 2018 mit hoher Wahrscheinlichkeit eine besondere Bedeutung haben wird, denn noch niemals waren die Kontakte zwischen VLN und DMSB so eng wie in dieser Saison. Das ist schon durch den Umbau in der Führungsspitze der VLN oHG gegeben, nach der es nun auch einen ständigen „Renndirektor“ über die ganze Saison geben wird. - Sucht deshalb Motor-KRITIK bisher vergeblich nach einer vom DMSB genehmigten Unterlage, die eigentlich schon – spätestens – im November des Vorjahres geben sollte. - Meine ich – und stelle hier die Frage:

8. Januar 18: Ausschreibung 2018 noch beim DMSB?

Vor mir liegt eine Weihnachtskarte aus 2017. Darauf ist der Weihnachtsmann zu sehen, der in einem Fahrzeug mit hubraumstarken Motor sitzt, das einen Hänger zieht, dem aber trotzdem – trotz der Basis-Power – erst durch die Schiebehilfe von vielen (ehrenamtlichen) Helfern ein Vorwärtskommen möglich ist, weil auf diesem Anhänger „schwer wiegende Informationen“ transportiert werden:

  • Code 60
  • Richtlinien für Fahrer und Sportwarte

und dazu noch

  • „der alte Band 1“.

Und in einer Sprechblase ist darüber als Aussage eines „Helfers“ zu lesen:

„Ich bin gespannt, wie umfangreich erst die Ausgabe 2018 sein wird.“

Feststellung am Abend des 8. Januar 2018:

  • Man weiß es nicht!

Ich habe mich heute auch noch mal bei – vielleicht – zukünftigen Teilnehmern an den VLN-Läufen 2018 informiert:

  • Nach welchem Reglement habt ihr denn das Rennfahrzeug für die Saison 2018 vorbereitet?

Die Antwort lautete: „Wie immer!“. - Motor-KRITIK sagt voraus: Das wird nicht reichen!

Wenn die Ausschreibung für ein 24h-Rennen auf der Nürburgring-Nordschleife, das im Mai 2018 stattfinden soll, im November 2017 vom DMSB genehmigt ist, aber eine VLN-Ausschreibung für die VLN, deren 1. Rennen, das am 24. März 2018 im Terminkalender steht, im Januar 2018 den möglichen Teilnehmern noch nicht zur Verfügung steht, dann kann etwas im deutschen Motorsport nicht stimmen!

  • Kann es sein, dass das nationale Organ der FIA, der DMSB e.V. nicht funktioniert?

Denn es gibt zwar – offiziell seit dem 3. Januar 2018 (!) einen mit „vorläufig“ gekennzeichneten Entwurf einer Ausschreibung für die VLN-Rennserie, die aber auf allen 82 Seiten (!) noch zusätzlich den Hinweis trägt:

„vorbehaltlich der Genehmigung durch die DMSB“

Ich habe aktuell in einer Team-Veröffentlichung gelesen, dass man in 2018 aus der RCN in die VLN wechseln will, mit einem Rennfahrzeug, einem BMW E 36, mit dem man dann in der „V4“ starten möchte.

Nach welchem Reglement ist das Fahrzeug denn vorbereitet? - Motor-KRITIK jedenfalls kennt für diese Klasse z.B. noch kein gültiges Reglement, aber wohl das Theater, dass durch einen Protest in dieser Klasse ausgelöst wurde. - Die „beispielhafte“ Dokumentation ist allerdings von den VLN-Seiten – zufällig (?) - verschwunden. - Der DMSB würde dabei auch „nicht gut aussehen“.

Schauen wir doch mal, ob wir in der „vorläufigen“ Ausschreibung dazu einen Hinweis finden!

Während Änderungen gegenüber 2017 in der vom DMSB genehmigten Ausschreibung für das 24h-Rennen in 2018 mit der Farbe „GELB“ markiert sind, sind die entsprechenden Änderungen in der „vorläufigen“ VLN-Ausschreibung in „BLAU“ dargestellt. - Und es gibt viel BLAU! - Wovon sich Motor-KRITIK-Leser im Anhang zu dieser Geschichte – in der dieser Ausschreibungs-Entwurf beigefügt ist – dann überzeugen können.

Ganz wichtig die Änderung der bisherigen Bestimmungen durch den Einschub:

„Die VLN behält sich das Recht vor, dieses sportliche Reglement bei Bedarf in Abstimmung und mit Genehmigung des DMSB jederzeit durch Bulletins zu ändern und/ oder zu ergänzen.“

Das bedeutet: Auch willkürliche Änderungen sind in der laufenden Saison ohne jede Vorwarnung möglich!

Aber nun zur „V4“: Da findet sich in der „vorläufigen“ Ausschreibung der Hinweis:

„Die Stoßdämpfer sind freigestellt, jedoch müssen die serienmäßige Anzahl und die serienmäßige Befestigung beibehalten werden.“

Da werden jetzt (fast) alle Teilnehmer dieser Klasse noch vor dem ersten Rennen fleißig umbauen müssen. Es findet sich auch neu – und darum „blau“ gekennzeichnet - der Hinweis:

„Für den BMW E36 ist die Verwendung der Querlenker (Teile-Nr. 31122227249/250) freigestellt.“

Und es gibt eine Menge von „blauen Zeilen“ in der „vorläufigen“ Ausschreibung, die noch nicht vom DMSB genehmigt und darum auch evtl. Passagen enthalten kann, die dann später keine Gültigkeit haben. Aber es wird immer noch ein DMSB-Nordschleifen-Permit verlangt. Und das wird sich auch mit Sicherheit nicht in der dann später einmal genehmigten VLN-Ausschreibung ändern.

Wer sich an diese Bestimmung hält, ist eigentlich selber für die so entstandenen Mehrkosten verantwortlich. Motor-KRITIK hatte eine rechtliche Wertung vorgestellt, nach der der DMSB zur Einführung einer solchen zusätzlichen „Lizenz“ gar nicht berechtigt ist und war.

Auch das Verhalten der FIA, deren Missachtung dieser „deutschen DMSB-Regel“ lässt darauf schließen, dass es sich hier eigentlich um eine „Verordnung“ handelt, mit der der DMSB seine Bedeutung nur für den deutschen Motorsport unterstreichen möchte. - Und Deutsche sind nun mal obrigkeitshörig!

Wenn z.B. die FIA im Rahmen des 24h-Rennens auf der Nürburgring-Nordschleife ein Rahmenrennen, einen WM-Lauf der WTCR durchführt, dann müssen diese Fahrer nicht ihr Können auf der Nordschleife durch eine DMSB-Permit nachweisen! - Achten Sie mal im Mai darauf!

  • Die FIA empfindet das DMSB-Nordschleifen-Permit für ein FIA-Rennen nicht als verbindlich!

Und der DMSB akzeptiert diese FIA-Einstellung als richtig! - Warum wohl? - Ist es also „nationaler Unsinn“?

Weil man bei der neuen VLN-Führung auch weiß, dass man mit einer vom DMSB genehmigten VLN-Ausschreibung und ihrer Veröffentlichung in den ersten Wochen des Jahres 2018 wohl „etwas spät“ ist, endet die Frist zur „Einschreibung“ in die VLN-Serie erst zum 1. Juni 2018! - Bis dahin sind dann schon zwei VLN-Rennen gelaufen!

Nennungen können in 2018 auch abgelehnt werden. Sicherlich nicht, weil zuviel Teilnehmer gemeldet haben, denn die Obergrenze soll bei 210 Fahrzeugen pro Veranstaltung liegen.

Motor-KRITIK möchte hier nicht auf jedes Detail der neuen „vorläufigen“ Ausschreibung eingehen, sondern hier nur kurz aufführen, was mir beim einmaligen Durch-Lesen direkt ins Auge sprang:

  • Die SP9 wird gesplittet in „Professionals“, „Premium“ und „Masters“ und auch dreigeteilt gewertet!
  • Die SP-X muss jetzt pro 4h-Stunden-Rennen einen Boxenstop mehr als die Konkurrenz machen. Und kann so niemals mehr einen Gesamtsieg erringen!
  • Bei weniger als drei Startern werden Klassen zusammengelegt!

Man findet auch die interessante Formulierung:

„...behält sich vor, weitere Fahrzeuge zur Einhaltung einer Mindestboxenzeit zu verpflichten oder/und davon zu befreien.“

Man ist auch auf der gleichen Linie wie der ADAC Nordrhein, da auch in dieser „vorläufigen“ Ausschreibung zu lesen ist:

  • Klasse „AT(-G)“: Zulassung nur auf Sonderantrag.

Auf folgenden Seiten ist dann irgendwann zu lesen:

„Konventionelle Dieselkraftstoffe … sind nicht zulässig, auch nicht in der Klasse AT(G)“!

Im deutschen Motorsport werden also ab sofort Fahrzeuge mit Dieselmotoren diskriminiert! Der Motorsport darf auch nicht zur Erprobung von alternativem Diesel – wie z.B. von Audi favorisiert – genutzt werden, obwohl der Motorsport doch eigentlich – auch (!) – der Weiterentwicklung der Technik dienen soll. Aber „Nordrhein“ in Köln ist ein wichtiger (großer) ADAC-Club, der ADAC als Gesamtklub ist beim DMSB sehr einflussreich (z.B. mit über 60 Prozent an deren Wirtschafts GmbH beteiligt) und z.B. auch wesentlich vom ADAC-Sportpräsidenten bestimmt. Und da der neue VLN-Renndirektor beste Kontakte zum DMSB hat… -

Das mit der Ausschaltung von Diesel-Fahrzeugen im Motorsport bekommt man so sehr einfach „auf die Reihe“. - Und was sagt die deutsche Automobil-Industrie dazu?

  • Die Klassen Cup 1 und Cup 4 sind übrigens auch nicht mehr ausgeschrieben!

Das betrifft also die Cup-Opel, die Astra OPC und den Toyota GT 86. - Und 2019 wird es dann den BMW-Cup nicht mehr geben? - Das nur so als Frage, weil sich dieses Cup-Fahrzeug in anderen Klassen wohl in seiner elementaren Art kaum erfolgreich einsetzen lässt.

Auch Fahrer müssen auch auf ihren Overalls nun die Werbeaufnäher tragen, die die VLN vorschreibt. In 2018 ist das ein gelber ADAC-Aufnäher (was sonst?) und in bestimmten Klassen ein „Hankook“-Aufnäher.

(Auf das dazu gehörende „Reifen-Thema“ möchte ich hier nicht eingehen. - Aber mich interessieren schon Leser-Meinungen dazu! - Weil es zu dem Thema sicherlich noch viel zu sagen gibt!)

Ein Fahrer, der an einer der vorgeschriebenen Fahrerbesprechung teil genommen hat – es gibt sie in Englisch und in Deutsch - ist in Zukunft auch an einem Kontrollarmband zu erkennen. Nur mit einem solchen Kontrollarmband darf man starten.

In 2018 wird aber noch nicht kontrolliert, ob man auch zugehört hat! - Motor-KRITIK könnte sich da für die nächste Saison Kontrollfragen vor Aushändigung des Kontrollarmbandes vorstellen. Simultanübersetzer für russische oder arabische Teilnehmer werden von den Teams gestellt und bezahlt werden müssen. - Denn es soll durchaus Teilnehmer geben, die weder der Fahrerbesprechung in Englisch noch in Deutsch folgen können! - Aber die besitzen immerhin ein DMSB-Nordschleifen-Permit!

Man darf übrigens teameigene Kameras im Wettbewerbs-Fahrzeug installieren. Wenn man aber damit gemachte Aufnahmen z.B. bei „YouTube“ veröffentlichen möchte, wird man „lizenzpflichtig“. - Und das kostet! - So unterbindet man Veröffentlichungen von Unfall-Videos bei „YouTube“, die dem Ansehen des Motorsports schaden. - Die Öffentlichkeit ist also weiterhin auf die Mitarbeit von Zuschauern angewiesen, wenn sie sich „ein Bild machen“ will.

Kommen wir noch einmal zu den Kosten, wie sie die „kleinen Klassen“ betreffen:

  • Nenngeld                         500 €
  • Leitplanken-Zuschuss     120 €
  • Energiekostenzuschuss    60 €

Das wär‘s pro 4h-Rennen. Wobei für die Saison noch hinzu kommen:

  • Zeitnahme-Transponder    450 €
  • GPSauge MI6/CAN           „Kosten gehen zu Lasten des Teilnehmers“

(Ich bitte Teilnehmer um Zusendung einer Rechnung, die ich gerne anonym veröffentliche.)

Weil es zum Thema Geld in der VLN aber auch eine „schöne Geschichte“ aus der Saison 2017 gibt, möchte ich mit der enden:

Ein Teilnehmer aus einer „kleinen Klasse“ hatte einen „Kontakt“ (Unfall) mit dem Fahrzeug aus einer anderen Klasse. Der Teamchef des „Kleinen“ geht zum Teamchef des „Größeren“ und sagt:

„Wir setzen beim nächsten Rennen aus. Hier hast du die 3.000 € die wir damit sparen.“

Der Teamchef des „Größeren“ hatte Tränen in den Augen!

Das ist die VLN wie sie war!

Mit der neuen „vorläufigen“ Ausschreibung hat „die Zukunft begonnen“!

MK/Wilhelm Hahne
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