VLN: Das Rennen nach dem Rennen beginnt ab 16 Uhr!

Folgende Geschichte ist nicht nur eine Fortsetzung der vorhergehenden, sonder auch eine Ergänzung dieser Geschichte. Sie hat ein großes Leserecho gefunden. Auch der Titel zu dieser Geschichte stammt aus so einem „Echo“ und bezieht auf die inzwischen fast normale Art, in der Realität erreichte Ergebnisse noch einmal zu verändern. - Oder auch veränderte Ergebnisse – durch wen und was auch immer – zu „normalisieren“. Das war z.B. auch beim abgelehnten „GetSpeed“-Protest der Fall, den ich nur unvollkommen geschildert habe, um den Streckensprechern die Möglichkeit zu bieten, „mir einen einzuschenken“. - Das ist nicht passiert! - Mit dieser Nicht-Reaktion von Betroffenen wird mir die Information bestätigt, dass die aktuell tätige VLN-Streckensprecher-Gilde exakt gebrieft wurde und exakt vorgeschrieben bekommt, was sie zu sagen hat, was sie sagen dürfen – müssen – und was nicht. Darum habe ich auch in meiner letzten Geschichte zur Schilderung der GetSpeed-Situation den Ausspruch der Streckensprecher so passend gefunden: „So muss Rennsport sein!“ - Ein Leser hat‘s gemerkt, mich um eine detaillierte Auskunft gebeten und auch umgehend erhalten. Aber auch meine anderen Leser sollen wissen, was ich bei meiner letzten Geschichte noch im Unklaren ließ. - Und auch der abgelehnte Protest von Manheller gegen Adrenalin soll hier noch mal Thema sein, weil er auch meine Leser sehr beschäftigt hat. - Als sehr positiv empfinde ich, dass meine letzte Geschichte besonders von den - irgendwie - betroffenen Teilnehmern an den VLN-Rennen als richtig und sehr gut empfunden wurde. - Das sollte den Veranstaltern zu denken geben! - Damit auch der DMSB etwas zum Nachdenken und -rechnen hat, gibt‘s heute:

VLN: Das Rennen nach dem Rennen beginnt ab 16 Uhr!

Zunächst möchte ich aus der Leser-E-mail eines Teilnehmers zitieren, der die gerade vorher erschienene Geschichte zu VLN 8 besonders gut – weil treffend – empfand als er mir nach dem Lesen schrieb:

„...Wenn nur alle (auch die Beteiligten) so ehrlich und nüchtern über die Machenschaften nachdenken würden...“

Ein anderer Leser hat die vorhandene Lücke in meinen Darstellungen entdeckt und schickte mir einen Screenshot aus der Zeitnahmeliste direkt nach dem Rennen:

Die habe ich hier durch einen Ausschnitt aus der offiziellen, bis jetzt noch immer vorläufigen Ergebnisliste ergänzt. Demnach hatten die Streckensprecher mit ihrer Schilderung der realen Abläufe recht. Aber im Rennergebnis steht etwas ganz anderes. Dazu schreibt mir ein Leser:

„Naja - mir nimmt das allgemein überhand. Das passiert ja in allen Rennserien, dass das Ergebnis des Zieleinlaufes oft nochmal korrigiert wird. Egal ob das Blancpain, GT Masters oder VLN ist. Der Hauptgrund scheint mir die Überreglementierung zu sein.“

Wer wollte da widersprechen?  

Im Falle „GetSpeed“ und dem spannenden Endkampf mit dem „Schmickler-Cayman“ war es so, dass der tatsächlich so stattgefunden hat. Trotzdem ist „Jens“ mit dem „GetSpeed“-Cayman in der Ergebnisliste nur auf Platz drei in der Klasse zu finden, weil er „unter GELB“ einen Teilnehmer überholt haben soll, was dann von den Sportkommissaren mit einer Zeitstrafe von 35 sec belegt wurde, weshalb er dann im „vorläufigen“ Endergebnis im Gesamtklassement und seiner CUP 3-Klasse hinter den „Mühlner“-Cayman rutschte. - Nach der Rechnung der Sportkommissare. - Team-Chef Adam Osieka wollte das nicht hinnehmen und gegen diese Bestrafung protestieren. Ein solcher Protest wurde aber – wie man dem Anhang zu meiner letzten Geschichte entnehmen kann – ohne Angabe von Gründen abgelehnt.

„Der Protest wurde als unzulässig zurückgewiesen“

...ist in dem Formular angekreuzt, ohne dass dazu in irgendeiner Form argumentiert wurde, was mich dann zu der Formulierung als Hinweis zum „Anhang“ finden ließ:

„Wie ein Protest in der ‚Cayman-Trophy‘ abgelehnt wurde.“

Wenn man jetzt mal aufgrund der hier gezeigten Screenshots nachrechnet…  - Ich bin natürlich nicht so gebildet wie die Sportkommissare. Auch ganz langsam – zum Mitschreiben – gelingt mir  keine Addition, die dann zu dem Ergebnis führt… - Kein Wunder, dass ein Protest gegen die Bestrafung abgelehnt wurde. Da hätte wahrscheinlich nur eine Berufung geholfen. - Und die kostet!

  • Würde das aber gegen einen Additionsfehler helfen?

Proteste scheinen schon manchmal ein Eigenleben zu entwickeln und manchmal sogar „nach Art des Hauses“ entschieden zu werden. - Jeder Protest hat eigentlich seine Geschichte!

Dazu gäbe es auch ein Beispiel aus VLN 8, das ich in meiner letzten Geschichte schon erwähnt habe. - Es gibt in den offiziellen Formularen – wie am am „GetSpeed“-Beispiel sehen kann – die vorgedruckte Formulierung:

„Bevollm. Fahrer:“

Die setzt also wie selbstverständlich voraus, dass ein Fahrer… - Wie kann dann der Manheller-Protest offiziell wegen des Formfehlers abgelehnt worden sein, dass nicht der Teamchef, sondern ein Fahrer diesen Protest eingereicht hat, wie kolportiert wurde?

Das hat nicht nur mich, sondern auch meine Leser angeregt, sich mit dem Sportgesetz zu beschäftigen. - Da kann man dann folgendes lesen:

VLN Ausschreibung 2018
14. Protest und Berufung
Bei Protesten und Berufung gelten das Internationale Sportgesetz der FIA, das Veranstaltungsreglement des DMSB, die Rechts- und Verfahrensordnung des DMSB sowie bei Berufungen zur FIA die Rechts- und Verfahrensordnung der FIA.

DMSB Veranstaltungsreglement
Art. 7 Gegenseitige Vollmacht und gemeinsame Haftung von Bewerber und Fahrer/Beifahrer
(1) Bewerber und Fahrer/Beifahrer (auch mehrere für ein Fahrzeug genannte Fahrer) bevollmächtigen sich, soweit sie nichts Gegenteiliges bestimmen, mit Abgabe und Unterzeichnung der Nennung gegenseitig, den jeweils anderen in einem Strafen-, Protest- oder Berufungsverfahren zu vertreten. Sie bevollmächtigen sich insbesondere gegenseitig zur:
– Abgabe von Protesten und deren Rücknahme
– Ankündigung, Einlegung, Begründung, Rücknahme und Verzicht der Berufung und
– Stellung aller im Rahmen des Strafen-, Protest- und Veranstaltungsreglement Berufungsverfahren möglichen Anträge und der Abgabe bzw. Entgegennahme von Erklärungen

Nochmal nachrecherchiert wurde mir dann die Sache anders erklärt und es ist im Reglementwerk tatsächlich auch folgendes – eine neue „Kombination“ - nachzulesen:

14. Protest und Berufung
Bei Protesten und Berufung gelten das Internationale Sportgesetz der FIA, das
Veranstaltungsreglement des DMSB, die Rechts- und Verfahrensordnung des DMSB sowie bei Berufungen zur FIA die Rechts- und Verfahrensordnung der FIA.

Dieser Punkt ist also klar. Aber dann wird nicht das Veranstaltungsreglemt des DMSB mit „Absatz 7“ - wie oben zu lesen – zitiert, sondern aus dem DMSB-Veranstaltungsreglement:

Art. 24 Protest, Kostenvorschuss
 „Sofern der Bewerber den Protest nicht selbst einreicht und der Fahrer durch Nennung oder Einschreibung nicht bevollmächtigt ist, hat der im Namen des Bewerbers Auftretende eine schriftliche Vollmacht vorzulegen.“...

Und dann wird auf das ISG des FIA verwiesen, wo es an der entsprechenden Stelle heißt:

 ARTIKEL 13.1 PROTESTRECHT
13.1.1 Das Recht zum Protest haben nur die Bewerber.

Man fragt sich verblüfft:

Muss man sich nur die richtigen Stellen aus einem Gewirr von Regelemtstellen der Nationalen und Internaitonalen Sportgesetze heraussuchen, um in seinem Sinne zu einem Erfolg zu kommen?

Es gibt tatsächlich die zitierten Reglementstexte. Manheller hat offensichtlich nur versäumt, die Sportkommissare an „Artikel 7“ des „DMSB Veranstaltungsreglements“ zu erinnern?

Allein dieses Beispiel zeigt auf, dass wir es – ich möchte das hier nur auf die aktuellen Fälle bei der VLN beziehen – tatsächlich mit einer „Überreglementierung“ zu tun haben, mit der sich alles und nichts argumentieren lässt. - Man muss nur die gerade in die eigene Argumentation passenden Stellen kennen!

Man darf also auf die Berufungsverhandlung vor dem Sportgericht des DMSB in Frankfurt im Fall des abgelehnten Protestes Manheller ./. Adrenalin gespannt sein, der  – angeblich, nach Feststellung der Technischen Kommissare – trotzdem einen Regelverstoß ergab und gleichzeitig, weil diese „Entdeckung“ dann aufgrund keines Protestes erfolgte (weil der ja abgelehnt wurde), die „Protest-Kaution“ die von Manheller aber dafür eingezahlt werden musste,  dann an den DMSB verfallen ist.

Ist doch alles ganz einfach zu verstehen! - Außerdem ist im DMSB-Veranstaltungsreglement folgendes zu lesen:

Art. 34 Rechtswegausschluss und Haftungsbeschränkung
(1) Bei Entscheidung der FIA, des DMSB, deren Gerichtsbarkeiten, der Sportkommissare oder
des Veranstalters als Preisrichter im Sinne des § 661 BGB ist der Rechtsweg ausgeschlossen.
(2) Aus Maßnahmen und Entscheidungen des DMSB bzw. seiner Sportgerichtsbarkeit sowie
der Beauftragten des DMSB können keine Ersatzansprüche irgendwelcher Art hergeleitet
werden, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen
Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises - beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises - beruhen.
Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt.

Ich bin übrigens - ganz zufällig - beim Cruisen im Internet am Wochenende auf einen Wikipedia-Hinweis gestoßen, den ich nachstehend einkopiere:

„Die Warnung ‚Nepper, Schlepper, Bauernfänger‘ wurde als Untertitel in der Fernsehsendung Vorsicht Falle! (ZDF) mit Eduard Zimmermann zum geflügelten Wort.“

Mir erscheint das passend, wenn man als Herausgeber von Motor-KRITIK, mit dem Namen Hahne, dem „Geflügel“ sehr nahe, dann auch mal ein „geflügeltes Wort“ verwendet.

Weil ich mich nicht auf das Niveau des DMSB begeben wollte, habe ich den vorherigen Satz noch einmal mit einer Recherche bei Wikipedia abgeklopft:

„Als geflügeltes Wort wird ein auf eine konkrete Quelle zurückführbares Zitat bezeichnet, das als Redewendung Eingang in den allgemeinen Sprachgebrauch gefunden hat. Darunter sind oft knappe Formulierungen komplizierter Sachverhalte oder solche von Lebenserfahrungen, die treffend ‚auf den Punkt gebracht‘ werden.“

Eduard Zimmermann ist tot, aber er hat ein Buch hinterlassen, dass den aussagekräftigen Titel trägt:

„Auch ich war ein Gauner!“

Der DMSB-Präsident lebt! -  Aber ich vermisse noch seine Auto-Biographie!

MK/Wilhelm Hahne

PS vom 15.10., 10:45 Uhr: Ich habe - wie ich gerade feststelle - übersehen, dass das Screenshot meines Lesers nicht die letzte, sondern die vorletzte Runde anzeigte. Auch darauf muss man erst mal kommen. - Entschuldigung! - W.H.

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