VLN: Unterschiede zwischen Ausschreibung & Nennung?

Es gibt Leser, die meine Darstellung zu dem Protest von Manheller ./. Adrenalin in Zweifel gezogen haben. Denn eigentlich kann auch nicht sein, was nicht sein darf. Aber bei DMSB und VLN ist alles möglich! - Es ist eine Tatsache, dass die Entscheidungen „der Herren da oben“ mit großem Respekt entgegen genommen werden, während der „Kuddelmuddel“ im Regelwerk – und die Art wie es je nach Fall genutzt wird – bei nüchterner Betrachtung eigentlich ein mildes Lächeln auslösen sollten. Um den Ausspruch eines VLN-Streckensprechers zu verwenden:

„So muss Rennsport sein!“

Wirklich?

Weil der „43. DMW Münsterlandpokal 2018“ noch wenige Tage vor uns liegt, möchte ich den als Beispiel nennen und – als Journalist – darauf aufmerksam machen, was den meisten der inzwischen vielfach lizensierten Fahrer aber auch den offiziellen Kommisaren und dem Renndirektor der VLN bisher wohl – durch immer wieder vorgenommene Ergänzungen und Komplettierungen des Regelwerks abgelenkt – dann wohl entgangen ist.

Was beim „50. Barbarossapreis“ am 6. Oktober zu dem skurrilen Ende eines Protestes führte, der noch sein Nachspiel in Frankfurt beim DMSB finden wird, ist weiterer Ärger beim vor uns liegenden „Münsterlandpokal“ vorprogrammiert:

In der Ausschreibung ist folgendes zu lesen:

Art. 20 Protest und Berufung
Bei Protesten und Berufung gelten das Internationale Sportgesetz der FIA, das Veranstaltungsreglement des DMSB, die Rechts- und Verfahrensordnung des DMSB sowie bei Berufungen zur FIA die Rechts- und Verfahrensordnung der FIA.

Im Nennungsformular zum gleichen Rennen findet sich auf Seite 3 unter:

Protest und Berufungsvollmacht
Die Teilnehmer (auch mehrere für ein Fahrzeug genannte Fahrer) bevollmächtigen sich mit Abgabe der Nennung gegenseitig, den jeweils anderen im Protest- und Berufungsverfahren zu vertreten. Sie bevollmächtigen sich insbesondere gegenseitig zur Abgabe von Protesten, deren Rücknahme, Ankündigung, Einlegung und Bestätigung, zur Rücknahme und zum Verzicht auf die Berufung und zur Stellung aller im Rahmen der Protest- und Berufungsverfahren möglichen Anträge sowie der Abgabe bzw. Entgegennahme von Erklärungen.

Motor-KRITIK sieht mit Spannung der Berufungsverhandlung beim DMSB in Sachen Manheller ./. Adrenalin entgegen. Irgendwer muss da doch einen Fehler produziert haben!

Ich schrieb bereits am 12. Oktober hier auf diesen Seiten zu Thema der Berufungsverhandlung in obiger Sache:

„Man darf also auf die Verhandlung vor dem DMSB-Sportgericht gespannt sein! - Denn ganz gleich wie sie ausgeht: Sie wird Verlierer haben, die „nachtragend sein werden“! - Es ist vielleicht der Auftakt zu einem neuen Akt im aktuellen Drama um die VLN.“

Spätestens nach dieser kleinen ergänzenden Geschichte sollte das jeder – sogar „die Herren da oben“  beim DMSB – verstehen!

MK/Wilhelm Hahne

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