Carfriday: Kommt Hilfe vom Nürburgring-Osterhasen?

Der Hase ist in Deckung gegangen! Er kennt die Motor-KRITIK-Geschichten zu diesem Thema. Sie schilderten die Realität, waren ehrlich und deutlich. Man hat sie – ungern – auch in Mainz gelesen aber lieber übersehen. - „Damals“ - in 2018 und 2019 – als sie geschrieben wurden. Sie hatten einen realen Hintergrund, der auch Adenauer Bürgern nicht gefiel. Besonders denen im Vorort Breidscheid, wo sich – schon wegen der „alten“ Nürburgring-Zufahrt –  am Karfreitag auf der vorbeiführenden B 257 der Verkehr staute. Aber auf eine besondere Art! - Weil da Motoren heulten und Reifen quietschten. Die Breidscheider haben fassungslos zugeschaut und auf regulierende Maßnahmen unserer Volksvertreter gehofft. - Nichts ist passiert! - Darum haben sie  jetzt in 2020 versucht, die Notbremse zu ziehen. Weil nicht nur Ostern, sondern – in diesem Fall bedeutender – Karfreitag bevorstehen. Der bekam für die Adenauer Bürger in dem Moment besondere Bedeutung, als der stille Karfreitag von einem Marketing-Mitarbeiter am Nürburgring zum „Carfriday“ umgezwitscht wurde. - Das verstieß in seinen Auswirkungen nicht nur gegen alle Gesetze des Landes, sondern ließ auch jedes Einfühlungsvermögen und Rücksichtnahme auf ein gewachsenes religiöses Verhalten der Bürger an diesem Tag vermissen. - Die Frage muss also in 2020 lauten:

Carfriday: Kommt Hilfe vom Nürburgring-Osterhasen?

Ein halbes hundert Bürger haben sich vor Wochen mit einer Eingabe an die Landesregierung gewendet. Genauer: An die Regierungschefin des Landes Rheinland-Pfalz, Malu Dreyer und den Innenminister des Landes, Roger Lewentz. - Motor-KRITIK ist durch eine kleine Meldung in der regionalen „Rhein-Zeitung“ darauf aufmerksam gemacht worden, die an diesem Montag in der Adenauer Ausgabe, zusammen mit einem Leserbrief veröffentlicht wurde, sich dann am Dienstag in der Mayener Ausgabe – ohne Leserbrief – wieder fand.

Danach haben die Breidscheider Bürger inzwischen sogar eine Antwort aus Mainz erhalten. Aber nicht von den Angeschriebenen, sondern von einer Mitarbeiterin aus dem Innenministerium, wo der letzte Satz – ganz unten – lautete:

„Dieses Dokument wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig“

Darin wurde darauf aufmerksam gemacht, dass die Zuständigkeit für die Überwachung der Einhaltung des Landesfeiertagsgesetzes – hier kommen wohl die §§ 6 und 7 in Frage – bei den Ordnungsbehörden des Ortes und des Landkreises liegen würde.

  • So werden nun vom Innenministerium der Verbandsbürgermeister, Guido Nisius und Landrat Dr. Jürgen Pföhler in die Pflicht genommen!

Malu Dreyer und Roger Lewentz haben also zunächst die Beantwortung der Bürger-Eingabe delegiert und dann auch noch die Verantwortung delegieren lassen. Die ist bei den Genannten in guten Händen. Nisius ist geradezu ein Nürburgring-Fan, der die aktuelle Entwicklung dort nur positiv sieht; Dr. Pföhler sind als langjährigem Aufsichtsratsmitglied der in Insolvenz gegangenen Landes-GmbH sicherlich noch die interessanten Aufsichtsrats-Sitzungen – nicht nur in London und Istanbul – auch an der Ahr in guter Erinnerung.

Die Herren seien an den Inhalt der o.g. Paragraphen im LftG erinnert, wo der Karfreitag ausdrücklich erwähnt ist.

In § 6 LftG: „Unbeschadet der §§ 3 bis 5 sind öffentliche Versammlungen, Aufzüge und Umzüge, soweit sie nicht der Religionsausübung dienen oder dem Charakter des Feiertages entsprechen, sowie alle der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen und Darbietungen, die nicht dem Charakter des Feiertages angepasst sind, verboten

    1. am Karfreitag, am Totensonntag und am Volkstrauertag jeweils ab 4.00 Uhr...“

In § 7 LftG: „Öffentliche sportliche oder turnerische Veranstaltungen sind verboten

    1. am Karfreitag, ...“

In meiner Geschichte zu diesem Thema – in 2018 – hatte ich zu erklären versucht:

„...Eigentlich ist der Karfreitag ein „Stiller Feiertag“, ein besonderer kirchlicher Feiertag, wie es z.B. auch der Totensonntag ist. Am Karfreitag sind keine Tanzveranstaltungen erlaubt. Es darf auch keine Zirkusvorstellungen geben. Auch Märkte sind untersagt und selbst große Sportveranstaltungen sind verboten. So gibt es denn auch an Karfreitag kein Bundesligaspiel im Fußball. - Und das will etwas heißen!
Es sind auch ungefähr 700 Filme benannt, die an diesem Tag nicht in Kino und TV gezeigt werden dürfen. Dazu gehört z.B. auch „Tanz der Teufel II – jetzt wird noch mehr getanzt“….“

Und ich hatte die aktuell angetroffene und fotografierte Situation so beschrieben:

„...Alle die sich so um den Besuch einer Disco oder eines Kinos gebracht sahen, schienen sich gestern – an diesem Karfreitag - in der Eifel versammelt zu haben, um sich dann z.B. ein wenig auf der Rennstrecke Nürburgring austoben zu können. Für 30 Euro pro Runde. Das brachte nicht nur Geld in die Kasse des Nürburgring-Pächters, sondern auch in die eines Abschleppunternehmens und der Firma, die die angeschlagenen Leitplanken dann wieder reparieren muss. ...“

Vom Nürburgring-Pächter wurden 2017 die Tage um Ostern am Nürburgring einem interessierten Publikum so schmackhaft gemacht:

Vielfältige Freizeitangebote an den Ostertagen
Wie jedes Jahr ist der Nürburgring am Osterwochenende wieder Treffpunkt für unzählige Motorsport-Fans aus ganz Europa. Nicht nur für die Fahrer, sondern auch für die Zuschauer sind die Touristenfahrten immer wieder ein Highlight. Von Karfreitag bis Ostermontag ist die Nordschleife von 08.00 bis 19.00 Uhr für Touristenfahrten geöffnet. Die Grand-Prix-Strecke steht den Touristenfahrern freitags von 09.00 bis 20.00 Uhr zur Verfügung, die Sprintstrecke samstags von 09.00 bis 20.00 Uhr….“

Mir würde es z.B. sinnvoll erscheinen, in diesem Jahr – in 2020 - an Karfreitag die Nürburgring-Nordschleife für den Touristenverkehr zu schließen und das auch vorher anzukündigen und als Pressemeldung zu verbreiten. Das würde auch der Polizei die Arbeit erleichtern, die mit der Verkehrsüberwachung an Ostersonntag und -montag schon genug Probleme hat.

Noch können die Herren Nisius und Pföhler aktiv werden und im Vorfeld ein Chaos an Karfreitag vermeiden helfen. Karfreitag ist ein „stiller Freitag“, an dem die christliche Gemeinschaft sich des Leidens und Sterbens von Jesus erinnert.

Carfriday-Veranstaltungen gibt es übrigens auch an anderen Orten in Deutschland, nicht nur am Nürburgring. Auch da greifen inzwischen die Ordnungsbehörden stark regulierend ein. Es wäre gut, wenn es auch am Nürburgring zu vorausschauend getroffenen Maßnahmen und Absprachen mit dem eigentlichen Veranstalter hier in der Eifel kommen würde, der inzwischen mit Nürburgring 1927 GmbH & Co. KG benannt wird.

Der wird – natürlich - alle Schuld an der Entwicklung von sich weisen und auf die Vorgänger-Firmen verweisen. - Was ihn aber doch nicht hindern sollte, an Lösungen mitzuarbeiten, die dem Charakter eines hohen kirchlichen Feiertages Rechnung tragen.

Die Lösung für den 10. April 2020 steckt in diesem Jahr also mit im Nest des Nürburgring-Osterhasen!

Noch hat man Zeit nicht nur die Weichen, sondern auch die Signale richtig zu stellen!

MK/Wilhelm Hahne
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