Über kleine Unterschiede im Motorsport-Reglement!

Wenn aus einer noch nicht genehmigten Ausschreibung für die VLN Langstreckenserie 2020 eine vom DMSB genehmigte Ausschreibung für die „Nürburgring Langstreckenserie 2020“ (Nr. 620/20) wird, so ist dieser Weg ein langer, beschäftigt viele Mitarbeiter in den verschiedensten Organisationen, hat viel Zeit in offenbar unsinnigen Meetings verschlungen.

Nachdem nun knapp 40 Tage vor dem ersten Lauf der Serie, am 21 März 2020, die (end-)gültige, vom  DMSB (Deutschen Motor-Sportbund) genehmigte Ausführung erschienen ist - gestern, am 11 Februar 2020 - habe ich mal kurz hinein geschaut, weil im „ersten Entwurf“ - oder was immer das sein sollte – schon – zumindest für mich - unverständliche Dinge standen.

So weit das zum Beispiel die TCR-Fahrzeuge betrifft, ist tatsächlich ein Abschnitt weggefallen. Das wird nur den direkt Betroffenen auffallen, denn diese Information findet man auf den Internetseiten unter „Teilnehmernews“:

„28.01.2020 11:43 Uhr | Offizielle Mitteilungen der VLN | 01.01.2020
2019er-Bestimmungen für TCR-Fahrzeuge bleiben bestehen
Für die am 21. März 2020 beginnende Saison der Nürburgring Langstrecken-Serie gibt es für die Teams mit TCR-Fahrzeugen Neuigkeiten: Entgegen der ursprünglichen Vorgaben der TCR-Rechteinhaber für die Saison 2020 können umgebaute und entsprechend modifizierte TCR-Fahrzeuge, wie im vergangenen Jahre, auch in anderen Klassen, zum Beispiel in der SP3T, in der Nürburgring Langstrecken-Serie 2020 an den Start gehen. Voraussetzung dafür ist die Einhaltung der spezifischen technischen Regularien der betreffenden Klasse und ein entsprechender Eintrag im Wagenpass. Der Rechteinhaber hat die anfängliche Vorgabe zugunsten der Teams und Teilnehmer zurückgezogen.“

 

Dazu keinen Kommentar! - Auf der gleichen Seite findet man übrigens auch folgende Zeilen:

„10.02.2020 10:25 Uhr | Formulare für Teilnehmer | DMSB-Permit-Nordschleife
  00 Fahrzeugklassen und DPN Nordschleife in der VLN 2010“

Klar, das ist nur ein einfacher Tippfehler. - Entschuldigung, dass ich ihn nicht übersehen habe! - Denn eigentlich wollte ich nur mal schauen, was sich denn in Sachen „Bremsanlagen“ zwischen der „vorläufigen“ und nun „endgültigen“ Version der Ausschreibung geändert hat. - Nach meiner Feststellung: Nichts! - Da findet man auf unterschiedlichen Seiten der nun gültigen Ausschreibung folgende Formulierungen. Die erste beschreibt ein Beispiel aus der V-Klasse:

„Die Bremsanlage, das Getriebe, das Differential, Wasserkühler, Ladeluftkühler und der Achsantrieb einschließlich der Übersetzungen müssen dem verwendeten Fahrzeugmodell entsprechen.
Bei verwendeten Varianten müssen alle Komponenten komplett verwendet werden.“

Ein paar Seiten weiter ist zu lesen:

„In allen Klassen dürfen die vorderen Bremsscheiben und Bremssättel durch andere Bremsscheiben und Bremssättel ersetzt werden, wobei Kohlefaser- oder Keramik-Bremsscheiben nicht zulässig sind.“

Was denn nun? - Teilnehmer an der „Nürburgring Langstrecken-Serie“ 2020 bestätigen mir inzwischen, dass sie so einen Umbau natürlich längst vorgenommen haben.

Inzwischen sind dann z.B. die „Serienwagen“ in der Klasse V4 in 2020 nicht nur mit einem Sperrdifferential unterwegs, das es in den Serienfahrzeugen nicht gibt, sondern auch mit einer selbst entwickelten Bremsanlage vorne.

  • Warum schreibt man eigentlich noch eine Klasse SP-X, eine Prototypen-Klasse aus?

Da gibt es nun einen Generalbevollmächtigter VLN oHG, einen Leiter Sport + Renndirektor VLN oHG, einen Leiter Technik VLN oHG, einen Geschäftsführer VLN VV und – um nur einen der Hauptverantwortlichen zu nennen, den DMSB – Delegierten, Michael Günther – und alle überlesen sich widersprechende Vorschriften?

Oder muss man im Besitz von „DMSB Permit Nordschleife“ sein, um das zu verstehen? -

Was ich dann auch nicht verstehen würde!

MK/Wilhelm Hahne

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