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Was hier folgt, ist eigentlich eine Ergänzung zu meiner am 23. November hier erschienenen Geschichte. Damit nicht der Eindruck entsteht, hier in Motor-KRITIK wäre die „Polemik“ zu Hause, werde ich dazu den O-Ton aus Brüssel zitieren. Schon um zu vermeiden, dass mir – wie z.B. vor Jahren mal in der Zeitschrift „MOTORRAD“ zu lesen war – Polemik unterstellt wird. Die Realität – „ungefiltert“ notiert – kann bei einer Gegenüberstellung von Fakten schon mal so empfunden werden. „Ungefiltert“ gilt aber heute auch oft als „undiplomatisch“, selbst wenn eigentlich nur „nackte Fakten“ gegenüber gestellt wurden. - Aber was soll man als Journalist eigentlich machen? Schließlich orientiert sich auch eine Kompassnadel an der Stärke des Magnetfeldes! - Da orientiert sich dann Motor-KRITIK an der Stärke der Realität. - Da kann dann schon mal der Eine oder Andere den Kopf schütteln. Auf der einen Seite „spielt die EU-Kommission“ in Sachen „Nürburgring-Verkauf“ „auf Zeit“, auf der anderen Seite lässt man sich bei der Durchsetzung von „EU-Richtlinien“ nicht gerne aufhalten. - Darum passt die folgende Information auch genau ins Bild. Es ist die perfekte Ergänzung zu meiner letzten Geschichte. - Oder ist es „polemisch“, wenn ich so darauf aufmerksam mache:
EU-Kommission: Immer mit dem passenden Spruch!
Am 21. November 2025 hat die EU-Vertretung in Deutschland, die in Berlin angesiedelt ist, die Öffentlichkeit informiert, dass in Deutschland eine EU-Richtlinie „nicht zügig“ – und dann auch „nicht ordnungsgemäß“ umgesetzt wurde.
- Die EU-Kommission sollte sich bei solchen Forderungen bitte auch an ihrer eigene „Schwerfälligkeit“ erinnern!
Ich habe dazu vor wenigen Tagen – am Sonntag, dem 23. November 2025 – eine Geschichte veröffentlicht, die sich an Fakten orientierte.
Das Gleiche macht die EU-Kommission, wenn sie am 21. November 2025 die Öffentlichkeit informiert:
„Die EU-Kommission hat ein Vertragsverfahren gegen Deutschland eingeleitet, weil es die EU-Feuerwaffen-Richtlinie nicht ordnungsgemäß umgesetzt hat. Deutschland hat es außerdem versäumt, einige Bestimmungen der Durchführungsrichtlinie über die Kennzeichnung von Feuerwaffen und der Durchführungsrichtlinie über Schreckschuss- und Signalwaffen ordnungsgemäß in nationales Recht umzusetzen. Die Kommission hat Deutschland deshalb ein entsprechendes Aufforderungsschreiben übermittelt, auf das es nun binnen zwei Monaten antworten und auf die Beanstandungen der Kommission reagieren muss. Andernfalls kann die Kommission beschließen, eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu übermitteln.“
Natürlich hat sie dazu – wie sie meint – allen Grund. Und sie beschreibt auch gleich den „Hintergrund“ dazu so:
„Die Europäische Kommission leitet regelmäßig rechtliche Schritte gegen Mitgliedstaaten ein, die ihren Verpflichtungen aus dem EU-Recht nicht nachkommen. Mit diesen Verfahren, die verschiedene EU-Politikfelder betreffen, soll eine korrekte und vollständige Anwendung des EU-Rechts im Interesse der Bürgerinnen und Bürger und der Unternehmen gewährleistet werden.
Mit einem Vertragsverletzungsverfahren kann die EU-Kommission Verstöße eines Mitgliedstaates gegen das EU-Recht geltend machen. Es besteht aus drei Stufen. Wenn die Kommission vermutet, dass europäisches Recht nicht fristgemäß, unvollständig oder überhaupt nicht in nationales Recht umgesetzt wurde, sendet sie zunächst ein Aufforderungsschreiben, in dem sie einen Mitgliedstaat auffordert, innerhalb einer bestimmten Frist zu einem aufgetretenen Problem der Anwendung des Unionsrechts Stellung zu nehmen. Die zweite Stufe ist die mit Gründen versehene Stellungnahme. Hier wird der Mitgliedstaat aufgefordert, den Verstoß innerhalb einer bestimmten Frist abzustellen. Kommt der Mitgliedstaat dem nicht nach, kann die Kommission ein gerichtliches Verfahren vor dem EuGH einleiten.“
Das macht doch einen „ordentlichen Eindruck“!
Umso unverständlich ist dann leider, wenn man auf Gerichtsbeschlüsse der EU-Gerichte, wie ich es in meiner Geschichte vom 23. November darstellen musste, nur zögernd und nach vielen Jahren immer noch nicht abschließend reagiert hat.
- Die EU-Kommission nutzt beim Nürburgring-Verkauf die zeitlichen Möglichkeiten eines normalen Verwaltungsverfahrens.
Es entsteht insgesamt der Eindruck, dass man in Brüssel auf die „richtige“ Selbstdarstellung in der Öffentlichkeit größten Wert legt, von der eigenen Bedeutung für Europa auch sehr überzeugt ist.
Natürlich hat man Bedeutung! - Aber man sollte – wenn man selber eine Vorbildfunktion haben möchte - dann nicht solche „Schwachstellen“ aufweisen, wie sie beim Thema „Nürburgringverkauf“ nun deutlich werden!
- Man sollte ein wenig der sonst für die eigene Öffentlichkeitsarbeit verwendeten Energie schon schnell und aktuell für die Beendigung des Nürburgring-Verfahrens aufwenden.
Nach meiner persönlichen Einschätzung wird die dann vorgenommene Beurteilung, die sicherlich aufgrund der von deutscher – amtlicher (!) - Seite gelieferten Darstellung erfolgen wird, sehr wahrscheinlich weitere rechtliche Auseinandersetzungen zur Folge haben.
Der Nürburgring-Verkauf ist – so oder so - noch lange nicht abgeschlossen!
Man sollte dabei nicht vergessen, dass auch politische Interessen im Spiel sind. So muss man sich z.B. auch an den Termin für die nächsten Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz erinnern. - Da kann eine Regierungspartei keine Störungen gebrauchen!
Der Termin steht!
Die Wahl zum 19. Landtag Rheinland-Pfalz wird am Sonntag, den 22. März 2026, stattfinden.
Da wäre es schon eine Überraschung, wenn die EU-Kommission vor diesem Termin in Sachen Nürburgringverkauf zu einer an der Realität orientierten Beurteilung der Vorgänge um den Verkauf des Nürburgrings kommen würde.
Wie sagte doch schon meine Großmutter zu allen möglichen Gelegenheiten passend:
„Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus!“
Vielleicht hätte sie das auch im Fall des hier behandelten Themas gesagt.
Aber wer weiß das schon? - Meine Großmutter ist tot! - Es werden wahrscheinlich auch noch einige der am Nürburgring-Skandals beteiligten Personen ganz normal versterben, bis dass man endlich einen Schlussstrich unter diesen Skandal ziehen kann.
Aber man sollte auch relativieren:
Der „Nürburgring-Skandal“ insgesamt wird auch nach Abschluss aller Verfahren – auch der Kosten für die Abwicklung der Insolvenz in Eigenverwaltung - schließlich keine Verluste in Höhe eines „Sondervermögens“ der Bundesregierung ergeben!
- Das Spielgeld unserer Volksvertreter betrug doch nur wenige hundert Millionen Euro Steuergelder!
MK/Wilhelm Hahne
PS: Das Ende dieser Geschichte verdeutlicht die Realität! - Kann die Gegenüberstellung von Fakten polemisch sein?



