Toll! - Endet VLN-Vertrag vorzeitig?

Wer zu den regelmäßigen Lesern von Motor-KRITIK gehört, den werden die folgenden Informationen nicht überraschen. In Kenntnis von Personen und deren Vorstellungen hatte ich in den letzten Wochen schon bestimmte Szenarien als möglich dargestellt. Dazu gehörte auch die vorzeitige Kündigung des eigentlich bis Ende 2015 laufenden VLN-Vertrages. Inzwischen wurde die Kündigung tatsächlich ausgesprochen. Warum diese Kündigung mit einer gerichtlichen Auseinandersetzung enden muss, deren Ende eigentlich allen Insidern klar ist, das wird in folgender Geschichte erklärt. Es gibt nur einen einzigen Grund, der ein Gericht zu einer anderen Beurteilung bringen könnte als hier vorausgesagt, und das wäre einer, mit der die Landesregierung von Rheinland-Pfalz sich selbst ins Aus befördern würde. - Das wird aber wohl kaum passieren. - Obwohl man in der jetzten Phase des Nürburgringverkaufs (Verkaufs?) auf alles eingestellt sein sollte. Die Realität im Umfeld des Nürburgring-Verkaufs stellt sich tatsächlich wie in einem schlechten Film dar. - Und die Hauptdarsteller haben das entsprechende Niveau. - Dazu gehört dann auch die Feststellung:

Toll! - Endet VLN-Vertrag vorzeitig?

Welche Bedeutung der VLN-Vertrag mit seinen zehn Langstreckenläufen für die jeweiligen Betreiber des Nürburgrings zu haben scheint, geht auch daraus hervor, dass der Vertrag mit der VLN im Kaufvertrag mit den aktuell etwas schwächlich wirkenden Bietern des Nürburgrings, der capricorn NÜRBURGRING Besitzgesellschaft mbH, erwähnt wird. - Ich schrieb bereits am 9. August zum Thema VLN-Vertrag in meiner Geschichte über den „geheimen“ Nürburgring-Kaufvertrag:

„Falls der Käufer es verlangt“, so ist an einer Stelle zu lesen, wird die NBG den eigentlich noch bis Ende 2015 gültigen Vertrag mit der VLN zum 31.12.2014 kündigen, um im Sinne des Käufers, der CNG, einen Vertrag „zu besseren Konditonen“ für den Käufer des Nürburgrings möglich zu machen. Dabei gilt als vereinbart, dass der Verkäufer (die NBG) in diesem Falle mit 50 Prozent an dem erzielten Mehrwert partizipiert!

Anders, kurz und „brutal“ formuliert: Man wird versuchen die VLN gemeinsam „über den Tisch zu ziehen“ und teilt sich dann den Reibach! - Achtung, Karl Mauer, aufgepasst! - Die möglichen neuen Vertragspartner versuchen es mit einer „konzertierten Aktion“, wobei wohl der „alte Vertrag“ in Verbindung mit der neu entstandenen Situation der VLN einen Ansatz bieten.

Hier sind die gleichen feinen Leute im Spiel, wie beim „Nachjustieren“ (!) eines Nürburgring-Kaufvertrages, wo man den Termin für eine Fünf-Millionen-Zahlung ein wenig weiter weg verschiebt. Obwohl es sich bei dem Geld nicht um einen Kredit, sondern vorhandenes Eigenkapital handeln sollte. - Toll!

Und das, obwohl lt. Vertrag dem Insolvenz-Sachwalter in einem solchen Fall – wie jetzt eingetreten - ein „Sonderkündigungsrecht“ eingeräumt wurde. Er hat davon keinen Gebrauch gemacht – und wird dadurch regresspflichtig. Zumal er bei seinem „Nachjustieren“ auf eine Einschaltung des Gläubigerausschusses verzichtet hat, der in einem solchen Fall eigentlich zu einer Sondersitzung zusammengerufen werden müsste.

Ein wenig Risiko muss eben sein. Dass ist offensichtlich nicht nur beim Motorsport auf Rennstrecken so, sondern auch beim Verkauf von Rennstrecken. Selbst wenn der Verkauf des Nürburgrings z.B eigentlich für ein Taschengeld erfolgt.

Und wenn der Eine nun einen Vertrag mit einer Veranstalter-Organisation früher kündigt, dann muss der Andere, der dann davon profitiert, auch etwas – sagen wir mal 50 Prozent – abgeben. Da arbeitet die gleiche Clique nach dem gleichen Schema zusammen, wie beim „Nachjustieren“ eines Kaufvertrages.

Und man zeigt mit dem Finger in Richtung EU. Denn die hat den Kaufvertrag noch nicht genehmigt. Sagt man vorwurfsvoll! - Wie sollte man einen solchen Vertrag auch genehmigen können? - Jetzt – schon wieder mal! - müsste eigentlich die EU warnend den Finger heben um daran zu erinnern, dass man hier schon wieder (!) von einer verbotenen Beihilfe sprechen kann.

Als Beobachter dieser Folge von abstrakten Szenen weiß man nicht, ob man es mit Dummen, Dreisten oder dumm-dreisten Unwissenden zu tun hat, oder mit Ich-Menschen mit einem abnormal entwickelten Selbstwertgefühl, das wohl mehr von der Höhe ihrer Honorare bestimmt ist, als von ihrem Können.

Diese „Könner“ haben also jetzt eine vorzeitige Kündigung des VLN-Vertrages ausgesprochen. Mit dem Hinweis auf einen § 21 im laufenden Vertrag. Danach steht dem Vertragspartner ein Sonderkündigungsrecht zu, wenn sich z.B.

„der Kreis der Gesellschafter ändert“,

wie das gerade bei der VLN durch Ausscheiden der Nürburgring GmbH (Insolvenz in Eigenverwaltung) geschehen ist. Wodurch übrigens die VLN zu einer gesellschaftsrechtlich neuen Ausrichtung gezwungen wurde, da sie sonst handlungsunfähig geworden wäre.

Da dumm-dreist, hat man einfach übersehen, dasss der § 21 mit dem Satz endet, dass dieses Sonderkündigungsrecht dann entfällt:

„...sollte die NAG willentlich oder durch eigene Handlung die Veränderungen mit herbeiführen.“

Wer sich jetzt über das Kürzel „NAG“ wundert, das für „Nürburgring Automotive GmbH“ steht, eine Gesellschaft, die mit den Eignern Lindern/Richter am Nürburgring eine kurze Zeit ihr Süppchen kochen durfte, so ist das darin begründet, dass diese Betreibergesellschaft mit der VLN einen langfristigen Vertrag abgeschlossen hatte, der aber dann von der Nürburgring GmbH mit allen Rechten und Pflichten übernommen wurde bzw. von der NBG, der „Tochter“ dem NG, weiter anerkannt war.

Hatte man sich vorher schon mit der Argumentation ein wenig lächerlich gemacht, man müsse – natürlich der EU wegen – den Vertrag kündigen, weil eben von Brüssel eine „Diskontinuität“ verlangt würde, so versucht man es jetzt mit der o.g. dumm-dreisten Methode.

Damit wird man spätestens vor Gericht scheitern. Denn schließlich hat der „Vertragsübernehmer“ selber - „willentlich und durch eigene Handlungen“ die Veränderung herbeigeführt. Das Sachwalter-Duo Lieser/Schmidt haben den Ausstieg der insolventen NG aus der VLN als 11. Mitglied mit eindrucksvollen Forderungen in Euro betrieben und dabei darauf verwiesen, dass man nicht auf den „Papierwert“, sondern auf den „Realwert“ einen Anspruch habe. - Man hat das „Nachjustieren“ also bereits trainiert. - Irgendwie.

Wenn dieser (sechsstellige!) Betrag aktuell noch nicht gezahlt ist, so liegt das daran, dass dieses Traumpaar bisher der VLN keine Bank- und Konto-Nummer für das Treuhandkonto benannt hat, auf die die Überweisung erfolgen könnte.

Genau dieses Treuhandkonto ist es, auf das jetzt die capricorn NÜRBURGRING Besitzgesellschaft mbH (ohne Besitz!) nicht die per 31. Juli 2014 fälligen 5.000.000 Euro eingezahlt hat, die – anders als z.B. der uninformiert wirkende öffentlich-rechtliche SWR es vermeldet – aus dem vorhandenen Eigenvermögen der Capricorn stammen und nicht einem Kredit einer Bank entnommen sein sollten.

Offenbar kann man von einem öffentlich-rechtlichen Provinz-Sender auch nur ein angepasstes Verhalten gegenüber dem vorhandenen politischen Willen einer Provinz-Regierung erwarten. So würde man sicherlich auch für die vorzeitige Kündigung des aktuellen VLN-Vertrages mehr als nur Verständnis haben. Nicht weil man etwas davon versteht, sondern weil man die Fingerzeige aus Mainz zu deuten weiß.

MK/Wilhelm Hahne

Übrigens: Am folgenden Wochenende, 23. August 2014, findet auf der Nürburgring-Nordschleife der 7. VLN-Lauf dieses Jahres, das „Opel 6h ADAC Ruhr-Pokal-Rennen“ statt. - Für Samstag ist allerdings Regen vorhergesagt, was das Rennen noch spannender macht. Da kommt es auf die richtige Mischung von Power, Grip und Fahrkönnen an. Es werden nach Motor-KRITIK-Vorab-Infomationen um 190 Fahrzeuge am Start sein.

Zeitplan Samstag:

  • 08:30 - 10:00 Uhr Zeittraining
  • 11:00 - 11:40 Uhr Startaufstellung
  • 12:00 - 18:00 Uhr Rennen (6 Stunden)
  • 19:00 - 20:00 Uhr Siegerehrung

Und wenn Sie am Freitagabend (22.8. - 18:00 – 21:00 Uhr) Zeit für eine gute „Bochumer Currywurst“ haben: Kommen Sie ins Fahrerlager. Der Organisationsleiter der Veranstaltung, Ulrich Liebert, vom veranstaltenden „MSC Ruhr-Blitz-Bochum“ formuliert seine Einladung so:

„Wir möchten uns bereits im Vorfeld bei den Teilnehmern unseres Rennens bedanken. - Und selbstverständlich sind auch Freunde der VLN Langstreckenmeisterschaft Nürburgring willkommen, mit uns gemeinsam den berühmten Benzintalk zu pflegen.“ -

Und das alles garantiert ohne Pop- und Capricorn. - (Bitte Regenklamotten nicht vergessen!)

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