Gespeichert von wh am
Diese Frage stellt sich nicht nur dem DMSB-Präsidenten im Hinblick auf das Verhalten des – französischen – ACO, dem Veranstalter des 24h-Rennens von Le Mans, sondern auch einem VLN-Team in Richtung DMSB e.V., wo jener Präsident, Hans-Joachim Stuck, gut daran täte, zunächst einmal „vor seiner eigenen Tür zu kehren“, bevor er einem in der Vergangenheit sehr erfolgreichen Organisator und Veranstalter Vorwürfe macht. Der DMSB, der Deutsche MotorSport Bund, handelt nicht nur auf den Sektoren Kart, Motorrad und Rallye, „aufsehenerregend“, sondern macht auch im Automobil-Breitensport durch „interessante“ Eingriffe und Entscheidungen auf seine Bedeutung aufmerksam, bzw. versucht sich eine Bedeutung zu geben, die er gar nicht hat. Das unterstreicht er mit einer aktuellen Entscheidung, die zumindest im Moment bei einem VLN-Team zu der Reaktion führte, sich an die Öffentlichkeit zu wenden. - Motor-KRITIK-Leser waren in der Sache zwar schon immer besser informiert als eine breitere sportinteressierte Öffentlichkeit, aber nun muss tatsächlich einmal die Frage gestellt werden:
Ist der Deutsche MotorSport Bund beratungsresistent?
In der Frankfurter Zentrale der Macht über den Motorsport in Deutschland ist der Sportdirektor dieses e.V. aktuell der Meinung, dass man in einer laufenden Saison keine Regeln ändern kann. In diesem Fall geht es darum, eine Sonderregelung für die Nürburgring-Nordschleife aufzuheben und wieder nach den Regeln des Internationalen Sportgesetzes zu verfahren.
Es war der DMSB, der den eigentlich im Internationalen Sportgesetz der FIA (ISG), exakt im Anhang H, genau vorgeschriebenen Einsatz von bestimmten Flaggensignalen, speziell für die Nürburgring-Nordschleife anders bestimmt hatte, damit nicht nur Streckenposten und Fahrer verunsicherte, sondern damit auch besondere Gefahren-Situationen herauf beschwor, die es vorher nicht gegeben hatte.
Wenn es am 7. Juli 2018 auf der „Döttinger Höhe“ zu einer gefährlichen Staubildung auf der schnellen Geraden der Nürburgring-Nordschleife kam, so war es genau diese spezielle Regelung des DMSB, die zu einer solchen gefährlichen Situation führte und eine lächerliche Lösung durch die DMSB-Beauftragten zur Folge hatte (Zeitstrafen für vier Teams, die am Ergebnis nicht änderten) – die dazu noch Wochen auf sich warten ließ.
So ist es verständlich, wenn in diesen Tagen von Seiten eines privaten GT3-Teams, der als Sport-Direktor beim DMSB in Frankfurt „regierende“ Michael Günther mit einer E-mail angeregt wird, zu einer vernünftigen Lösung zu finden. Da schreibt der Beauftragte des Teams u.a.:
„...Auch nach Meinung der Sportkommissare ist nun dringender Handlungsbedarf notwendig, da diese Situation nicht zum ersten Mal eingetreten ist und für alle Beteiligten äußerst gefährlich ist. Da Sie auch Vorsitzender des Fach-Ausschusses es DMSB für Sicherheit sind, muss es in Ihrem eigenen Interesse liegen, eine konstruktive Lösung schnellmöglich zu erarbeiten um die Sicherheit der Teilnehmer, Streckenposten und Zuschauer zu gewährleisten.“…
Diese E-mail wurde geschrieben, nachdem durch jenen Michael Günther beim DMSB bestimmt wurde, dass die bisherige Bestimmung des DMSB, nach der – in Abänderung der Internationalen Sportgesetzt der FIA - bei langsam fahrenden Fahrzeugen auf der Nordschleife von den Streckenposten eine GELBE Flagge (= Überholverbot!) gezeigt werden muss, in dieser Saison nicht mehr geändert wird, da sich nach Auffassung des Herrn Günther eine solche Änderung während einer laufenden Saison verbietet.
Der für die VLN verantwortliche Renn-Direktor, Michael Bork, hatte beim DMSB angeregt, wieder zu den von der FIA bestimmten Regeln für den Flaggeneinsatz zurück zu kehren, war aber damit – trotz einer Unterstützung durch den aktuellen Generalbevollmächtigten der VLN, Gerald Schlüter, in Frankfurt „auf Granit gestoßen“.
Auch beim VLN-Lauf Nr. 5, dem für Teilnehmer und Zuschauer interessanten 6h-Rennen, soll also weiter die DMSB-Spezial-Regelung gelten, die eigentlich bei allen Teilnehmern für Unmut sorgt und Gefahren herauf beschwört, die nicht kalkulierbar sind.
Ich möchte zunächst noch einmal zitieren, was im „ISG“ (Internationales Sportgesetz der FIA) und dem so genannten „Anhang H“ zum Thema Streckenposten und Flaggensignale steht:
ISG, Artikel 11.15 Pflichten der Streckenposten und der Flaggenposten
11.15.3 Die Flaggenposten sind im Besonderen mit der Signalflaggen betraut (vgl. Anhang H). Sie können gleichzeitig Streckenposten sein.Anhang H zum Internationalen Sportgesetz der FIA/Empfehlungen zur Streckenüberwachung und zu den Hilfsdiensten
2.4.5.1 Flaggenzeichen der Beobachtungsposten
b) Gelbe Flagge:
Hiermit wird eine Gefahr angezeigt. Sie wird den Fahrern auf zwei Arten mit den folgenden
unterschiedlichen Bedeutungen gezeigt:
- Einfach geschwenkte: Verringern sie ihre Geschwindigkeit, es besteht Überholverbot,
seien sie auf einen Richtungswechsel vorbereitet. Neben oder teilweise auf der Strecke
befindet sich ein Hindernis. Es muss offensichtlich sein, dass ein Fahrer seine
Geschwindigkeit herabgesetzt hat; dies heißt, dass von einem Fahrer erwartet wird, früher
zu bremsen und/oder die Geschwindigkeit in diesem Abschnitt deutlich verringert zu
haben.
- Doppelt geschwenkt: Verringern sie ihre Geschwindigkeit beträchtlich, es besteht
Überholverbot, seien sie auf einen Richtungswechsel vorbereitet oder zum Anhalten
bereit. Durch ein Hindernis ist ein Teil der Strecke oder die komplette Strecke blockiert
und/oder Streckenposten arbeiten auf oder neben der Strecke. Beim freien Training und
dem Qualifying muss es offensichtlich sein, dass ein Fahrer nicht versucht hat, eine
schnelle Rundenzeit zu fahren; das heißt, dass der Fahrer die Runde abbrechen sollte
(dies bedeutet aber nicht, dass er in die Boxen einfahren muss, da die Strecke in der
nächsten Runde sehr wohl wieder frei sein könnte).
Gelbe Flaggen werden normalerweise nur an dem Streckenposten direkt vor dem Hindernis
gezeigt.
….
e) Weiße Flagge:
Diese Flagge wird geschwenkt und zeigt den Fahrern an, dass sich ein wesentlich langsameres Fahrzeug auf dem von dem entsprechenden Posten kontrollierten Abschnitt befindet.
Entscheidend für die während des 4. VLN-Laufs entstandene Situation war, dass diese internationale Regelung auf der Nürburgring-Nordschleife nicht gilt, sondern vom DMSB in Frankfurt wie folgt neue geregelt wurde:
"Bei Abschleppfahrten der DMSB-Staffelfahrzeuge zeigen die Sportwarte der Streckensicherung im Bereich des fahrenden Schleppverbandes eine geschwenkte gelbe Flagge.
- Der Schleppverband darf überholt werden,
- für die Teilnehmer untereinander gilt ein Überholverbot,
- es gilt kein Geschwindigkeitslimit (Ausnahme bei Code 60),
- die Geschwindigkeit muss beim Überholen angepasst werden, um den Schleppverband nicht zu gefährden."
Meine Meinung zum Verhalten des DMSB ist klar und ist auch schon seit dem 31. Juli 2018 auf diesen Seiten unter „Aktuell“ klar formuliert so zu lesen:
...“Und nicht vergessen: WEISS bleibt GELB! - Und wo bleibt "der gesunde Menschenverstand''? ...
Das besagte GT3-Team fragt so etwas nicht, sondern formuliert zum Ende ihrer E-mail, gerichtet an Herrn Michael Günther beim DMSB in Frankfurt so:
„...und möchten Sie dazu auffordern die Gespräche mit den Verantwortlichen der VLN wieder aufzunehmen um für den VLN Lauf 5 eine Lösung zu unterbreiten.“
Was soll man von einem eingetragenen Verein erwarten, der 2015 – in der laufenden Saison – der Nürburgring-Nordschleife eine Geschwindigkeitsbegrenzung verschrieb? - Eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf einer Rennstrecke!
Noch heute erinnern in einer Reihe von Kellerbars Nachbildungen von offiziell verordneten Schildern dieses Schildbürgerstreichs an diese herausragende Leistung von Motorsport-Funktionären unter Leitung ihres als Spaßvogel bekannten Präsidenten, Hans-Joachim Stuck.
- Ende der Geschwindigkeitbeschränkung von 250 km/h!
Aber auch dafür fühlte man sich eigentlich nicht verantwortlich, sondern hatte diese Regelung nur auf Druck des FIA-Präsidenten vorgenommen. Sagt der Präsident des DMSB, der ein Freund des FIA-Präsidenten sein will.
Der hat auf eine entsprechende Nachfrage von Motor-KRITIK dazu damals bezeichnender Weise nicht geantwortet.
Aber ich kenne auch den „Spitznamen“ des FIA-Präsidenten, den er schon zu seinen Zeiten als Rallye-Beifahrer von „wissenden“ Kollegen verliehen bekam. - Wahrscheinlich zu recht!
Und was den DMSB betrifft:
- Ja, nach meinen Beobachtungen und Erfahrungen muss man ihn als beratungsresistent empfinden.
Der VLN-Lauf Nr. 5 wird mit hoher Wahrscheinlichkeit also weiter zu den einmal willkürlich verordneten Flaggenregeln des DMSB ausgetragen werden müssen.
Obwohl Geld für den DMSB – wie zu beobachten ist – wichtig ist, scheint etwas noch wichtiger für die Persönlichkeiten des DMSB zu sein: Die Ausübung von Macht! -
Beim Nachdenken über das Verhalten des DMSB ist mir ein Wort von Mark Twain eingefallen:
"Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit."