Abschreckendes Beispiel: „Nürburgring 2009“!

Zu dem Thema habe ich 2010 ein Buch veröffentlicht, dass die ersten Schritte hin zu dem Drama schilderte, unter dem heute noch Insolvenzgeschädigte leiden. Nicht der Insolvenz-Sachwalter, der auch nach sieben Jahren diese Insolvenz „in Eigenverwaltung“ (!!!) noch nicht abgewickelt hat. Seine Endabrechnung am Ende des Verfahrens wird noch einmal für ein wenig Ernüchterung sorgen. Aber das kann noch dauern. So lange wird auch der Insolvenz-Geschäftsführer mit durchgefüttert werden müssen. - Wenn ich heute einmal nicht ein Dokument dieser Geschichte anhänge, sondern ein sieben Jahre altes Dokument, entstanden beim Rechnungshof des Landes Rheinland-Pfalz zum Schwerpunkt meiner Geschichte mache, so hat das den Grund, eine Reihe von Fragen meiner Leser damit zu beantworten, die mich gerade in letzter Zeit verstärkt erreichen. - Es scheint die Zeit gekommen, wo sich eine junge Generation für die politischen Fehler einer älteren Generation interessiert. Das „Dritte Reich“ war gestern. Der „Zweite Weltkrieg“ liegt lange hinter uns. Eine neue Generation hat neue Fragen zu den politischen Fehlern, die in jüngerer Vergangenheit gemacht wurden. - Zu Lasten des Steuerzahlers! - In Erinnerung bleiben mir  - und denen die das alles „live“ erleben mussten – eine Menge Versprechungen, die dann alle „vergessen wurden“. - Oder sie waren nicht so gemeint, wie sie von uns verstanden worden sind. - Die nachfolgende Wiedergabe eines Dokuments kann zumindest einen Eindruck vermitteln.

Abschreckendes Beispiel: „Nürburgring 2009“!

Die nachfolgende Wiedergabe eines Rechnungshofs-Berichts, der auf Wunsch des Landtages in Mainz erstellt wurde, ist von mir eigentlich im Wesentlichen unverändert nachstehend eingestellt worden. Ich habe die Seitenzahlen und die Fußnoten, sowie einige Hinweise auf Anlagen entfernt, die zum Verständnis nicht notwendig sind.

Außerdem – das hoffe ich zumindest – habe ich dieses lange Dokoment grafisch etwas gelockert, indem ich die vorhandenen Zwischentitel „locker“ dazwischen gestellt und die im Text vorhandenen Zitate kursiv herausgehoben habe.

Ich werde, da diese Einfügung nun auch nicht mehr in DIN-A4-Seiten gegliedert ist, auch auf ein Einrücken dieses überlangen „Zitats“ verzichten. - Jetzt folgt eine klare und übersichtliche Darstellung des...

Rechnungshof Rheinland-Pfalz
Az.: 4-P-4450-32-20/2012


Chronologie der wesentlichen Entwicklung
des „Zukunftskonzepts Nürburgring“

1. Beauftragung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Mit Schreiben vom 10. September 2009 an die NG bestätigte E & Y den vom Vorsitzenden
des Aufsichtsrats der NG erteilten Auftrag zu „Vertiefenden Untersuchungen im Zusammen-
hang mit dem Projekt Nürburgring 2009“
. Diese umfassten die Bereiche Baurevision,
Private Investor Test, Finanzierung (Erstellung eines Konzeptes für eine marktfähige Um-
finanzierung) und Business Plan-Review (Analyse des bestehenden Business Plans und
Diskussion von Ergänzungen des Geschäftsmodells, die zur Erhöhung der Besucherzahlen
und zur Verbesserung der Einnahmesituation beitragen sollen). Vorschläge zu möglichen
Konzeptänderungen und Konzeptanpassungen sollten hinsichtlich ihrer grundsätzlichen
Machbarkeit und Durchführbarkeit untersucht und kommentiert werden.

2. Sitzung des Aufsichtsrats der NG am 30. Oktober 2009

In dieser Sitzung berichtete die Geschäftsführung, dass eine deutsche Großbank als Vor-
aussetzung für die Finanzierung des Projekts „Nürburgring 2009“ eine dauerhafte und an-
gemessene Kapitalausstattung der NG von mindestens 20 % und eine Landesabsicherung
voraussetzte. Als bevorzugte Möglichkeit sah die Bank eine tatsächliche Aufstockung der
Finanzkraft der NG oder alternativ eine harte Patronatserklärung des Landes, wobei hier die
beihilferechtlichen Aspekte unter EU-Gesichtspunkten unbedingt beachtet werden müssten.
Der Aufsichtsrat nahm die Ausführungen zur Kenntnis.

3. Letter of Understanding

Vertreter des Landes, der NG, der MSR, der ISB und der Lindner Unternehmensgruppe
GmbH & Co. Hotel KG schlossen am 30. November / 1. Dezember 2009 einen Letter of
Understanding Nürburgring/MSR-Gruppe (LoU) ab. Die Parteien waren sich einig, dass die
bisherige Trennung zwischen NG und MSR nicht zielführend war, die operative Verant-
wortung und Zusammenarbeit z. T. nicht angemessen ausgeübt wurde und die unterschied-
liche Gesellschafter-/Finanzierungsstruktur gemeinsamen unternehmerischen Zielen eher
hinderlich war. Ziel war daher die Zusammenführung der operativen Geschäftsbetriebe
unter einheitlicher wirtschaftlicher Koordination durch eine neu zu gründende Betriebs-
gesellschaft bei gleichzeitiger Trennung von Besitz und Betrieb des operativen Geschäfts
innerhalb der bestehenden Gesellschaften.
Die NG und die MSR sollten als getrennte Besitzgesellschaften geführt werden, wobei die
NG anstrebte, ihren Geschäftsanteil an der MSR zu veräußern. An der das operative
Geschäft führenden Gesellschaft sollten zu gleichen Teilen die Familie Lindner und die
Mediinvest GmbH beteiligt sein. Der Gesellschafterkreis sollte sukzessive erweitert werden.
Die Gesamtverantwortung für die Betriebsgesellschaft sollte Jörg Lindner übernehmen. Da
die neue Struktur noch nicht umgesetzt war, vereinbarten die Parteien, dass Jörg Lindner -
soweit rechtlich zulässig - mit entsprechenden Vollmachten ausgestattet wird, um auch in
dieser Übergangsphase Entscheidungen zu Gunsten und zu Lasten der NG und
MSR/CMHN treffen zu können.
Zwischen der Betriebs- und der Besitzgesellschaft sollten Pachtverträge geschlossen
werden, deren Umfang und Pachthöhe noch zu konkretisieren waren. Auf der Grundlage
des geprüften Jahresabschlusses der Betriebsgesellschaft für das Jahr 2010 sollte eine
Überprüfung und ggf. Anpassung der Pachtkonditionen erfolgen, die die berechtigten
Interessen der Gesellschaften berücksichtigt.
Des Weiteren sollte ein Steuerungskomitee im Sinne eines Lenkungsausschusses etabliert
werden, dem Vertreter der Unterzeichner und von E & Y angehören sollten.
Die ISB erklärte sich bereit, in Abstimmung mit dem Gesellschafter, die Finanzierung der
Investitionen der NG und der MSR mit einem geschätzten Volumen von 350 Mio. € zu
übernehmen oder sicher zu stellen.
Im LoU wurde zur Kenntnis genommen, dass der damalige Wirtschaftsminister einen von
E & Y plausibilisierten Businessplan und ein tragfähiges Konzept präsentieren wird.

4. High Level Zusammenfassung vom 30. November 2009

Am 30. November 2009 legte E & Y eine High Level Zusammenfassung der Planzahlen
2010 bis 2020 vor, die die Zusammenfassung der bisherigen Einzelpläne der NG, der CST,
der MSR und der GHB enthielt. Daraus wurde eine Proforma-Liquiditätsentwicklung abge-
leitet und für die Fallvarianten real case und worst case, jeweils mit und ohne Formel 1,
Szenariorechnungen erstellt. Danach wurden Zahlen für ein Pachtmodell mit der Trennung
von Besitz und Betrieb entwickelt.
Im Ergebnis wurden unter Berücksichtigung der Formel 1 und des neutralen Ergebnisses
für die elf Jahre von 2010 bis 2020 im real und im worst case kumulierte Jahresfehlbeträge
von 151,2 Mio. € und 250,3 Mio. € errechnet.
Bei dem entwickelten Pachtmodell entstand nach Eliminierung der Verluste aus der
Formel 1 im real case ein kumulierter Jahresüberschuss von 48,3 Mio. € und im worst case
ein kumulierter Jahresfehlbetrag von 26,3 Mio. €.

5. Behandlung im Aufsichtsrat am 2. Dezember 2009

Der Aufsichtsrat der NG nahm die High Level Zusammenfassung in seiner Sitzung am
2. Dezember 2009 zusammen mit dem LoU zur Kenntnis und beauftragte die Geschäfts-
führung, im Sinne des LoU Verhandlungen zu führen und zum Erfolg zu bringen.
In der Sitzung stellte E & Y unter TOP 3 die Zusammenfassung vor und erläuterte unter
anderem, dass
„die von der Geschäftsführung der NG angepasste Planung, nach der die Besucher-
zahlen des ring°werks für die Jahre 2010 und 2011 stark nach unten korrigiert wurden
und erst ab 2012 einen deutlichen Anstieg aufweisen, von E & Y als realistisch mitge-
tragen wird.“

Die Berater schlugen die Trennung von Betrieb und Besitz vor und gaben den zur Deckung
der bei den Besitzgesellschaften anfallenden Abschreibungen (Zeitraum: 35 Jahre) und
Zinsen erforderlichen jährlichen Pachtzins mit 24,5 Mio. € an.
Mitglieder des Aufsichtsrats hielten das vorgestellte Konzept für „alternativlos“. Essentiell
sei, dass die prognostizierten Besucherzahlen erreicht werden und die Kostenobergrenze
von maximal 350 Mio. € eingehalten wird. Die zur Abschreibung und Zinsbedienung not-
wendigen jährlichen Pachteinnahmen von 24,5 Mio. € seien eine beachtliche Größe, die mit
der Lindner-Gruppe nur sehr schwierig zu verhandeln sein werde. Im Zusammenhang mit
der Finanzierung gab E & Y an, dass die Eigenkapitalausstattung der NG ausgeglichen sein
müsse, dies erfordere eine Eigenkapitalaufstockung von etwa 10 Mio. €.

6. Befassung des AWiV am 3. Dezember 2009

In der Sitzung stellte der damalige Wirtschaftsminister die Neukonzeption am Nürburgring
vor. Nach intensiven Beratungen mit E & Y und anderen Experten habe man sich ent-
schlossen, die Situation am Nürburgring neu zu konzipieren. Die neu konzipierte Betriebs-
gesellschaft werde
„in der Lage sein, so viele Gewinne zu erwirtschaften, dass die Zinsen und Abschrei-
bungen der gesamten Investition von über 300 Mio. € erwirtschaftet werden können,
sodass der Steuerzahler für das Invest nicht in Anspruch genommen werden muss,
auch nicht der Landeshaushalt. ...
Wir haben diese Konstruktion, nachdem wir die Grundidee entworfen haben, natürlich
intensiv mit E & Y erörtert bezüglich der rechtlichen Möglichkeit. Also auch die Bei-
hilfeproblematik. ...
Die NG wird sich zurückziehen. Komplett. Wir werden keinen Anteil mehr an MSR
künftig haben. Die 10 % werden wir abgeben“.

7. „Vertiefende Untersuchungen“ von E & Y

Am 10. Dezember 2009 übersandte E & Y dem MWVLW einen Entwurf ihres Berichts über
„Vertiefende Untersuchungen im Zusammenhang mit dem Projekt Nürburgring 2009“.
Dieser umfasste die drei Teile Vergabepraxis der NG (Baurevision), Beihilferechtliche
Untersuchung des finanziellen Engagements des Landes (Private Investor Test) und
Beurteilung der Unternehmensplanung (Business Plan, Stand 30. Oktober 2009). Er war
weitgehend identisch mit der endgültigen Berichtsversion die aber erst am 10. September
2010 zugestellt wurde. Insbesondere wurde bereits auf eine Vielzahl von Risiken in Bezug
auf das Erreichen der Planzahlen hingewiesen.

8. Sitzung des Landtags am 9. Dezember 2009

In der Sitzung trug die Landesregierung zu dem neuen Konzept vor, es weise vieles darauf
hin,
„dass dort so viel erwirtschaftet wird, dass das Unternehmen einen unternehmerischen
Erfolg hat und mit den gezahlten Pachten der Steuerzahler von jeglicher Last freige-
stellt wird. Es ist eine Mär und die Unwahrheit, dass mit diesem Modell der Steuerzahler
in Rheinland-Pfalz für die Investments in Anspruch genommen wird“.

9. Kombinierter Business Plan vom 11. Dezember 2009

E & Y untersuchte die einzelnen Unternehmensplanungen der NG, der CST, der MSR und
der GHB für die Jahre 2010 bis 2020 auf deren Plausibilität, fasste sie rechnerisch zu-
sammen und erstellte Szenariorechnungen (Pachtmodell und Pachtmodell new case). Man
ging davon aus, dass das Erreichen des real case in kurzer Frist (zwei bis drei Jahre) nicht
wahrscheinlich ist, mittel- bis langfristig der real case aber erreichbar sei. Daher wurde als
new case ein in der Mitte zwischen kombinierten real und worst case gelagertes Szenario
angegeben. Dieses führt inklusive Formel 1 zu Jahresfehlbeträgen von 200,7 Mio. €.

10. Sitzung des Aufsichtsrats der NG am 14. Dezember 2009

In dieser Sitzung berichtete die Geschäftsführung erneut, dass eine deutsche Großbank als
Voraussetzung für die Finanzierung des Projekts „Nürburgring 2009“ eine dauerhafte Eigen-
kapitalausstattung der NG von mindestens 20 % und eine Landesabsicherung voraussetze.
Darüber hinaus wurden dem Aufsichtsrat erneut die Strukturüberlegungen mitgeteilt, die
eine Aufteilung der NG- und MSR-Projekte in Besitz und Betrieb vorsehen, und auf den LoU
verwiesen. Vorgesehen sei, dass die ISB sowohl die Finanzierung der NG- als auch der
MSR-Investitionen übernimmt. Bis dahin erfolge die Finanzierung der Investitionen der NG
weiterhin über den Liquiditätspool des Landes. Der Aufsichtsrat nahm die Ausführungen zur
Kenntnis. Der Vertreter des Mitgesellschafters bat darum, dass die Sitzungstermine und die
Sitzungsprotokolle des Steuerungskomitees dem Aufsichtsrat bekannt gegeben werden.

11. Weitere Beauftragung von E & Y

Mit Schreiben vom 13. Januar 2010 bestätigte E & Y das Ergebnis einer Besprechung vom
7. Januar 2010 bei der NG, wonach sie folgende Beratungsleistungen im Zusammenhang
mit der Neuausrichtung der NG erbringen sollte: Modul 1: Projektmanagement bei der Zu-
sammenführung der operativen Geschäftseinheiten; Modul 2: Steuerliche Optimierung mit
der Erarbeitung eines steueroptimierten Restrukturierungskonzepts und Unterstützung bei
dessen Implementierung. Am 1. Februar 2010 wurde der Auftrag erweitert um die Kompo-
nenten: Systematische und methodische Unterstützung bei der Erstellung der Planung für
die Betriebsgesellschaft, Analyse und Überleitung der alten Planung der Einzelgesell-
schaften in die neue Planung, Teilnahme an Besprechungen, Planungsrunden und Ver-
handlungen Betriebspachtvertrag.

12. Sitzung des AWiV am 19. Januar 2010

In dieser Sitzung beantwortete der damalige Wirtschaftsminister Anfragen in Bezug auf die
Zuschauerzahlen, bei denen in den ursprünglichen Annahmen der Geschäftsführung der
NG für das Jahr 2010 von 400.000 Besuchern im ring°werk ausgegangen wurde. Diese Zahl
sei auf 170.000 verringert worden. Hierzu gab der damalige Wirtschaftsminister an:
„Es wird erwartet, dass mit der vollständigen Inbetriebnahme aller Anlagen des Projekts
„Nürburgring 2009“ und einer Zusammenführung des operativen Geschäftsbetriebs für
2010 eine deutliche Steigerung der Besucherzahlen erzielt wird. Wir gehen davon aus,
bezüglich den Besuchern ringowerk, dass im Jahr 2010 rund 170.000 Besucher
erwartet werden. Wir haben diese Zahlen deutlichst reduziert. Die sind aber Gegen-
stand der Business-Pläne von E & Y, die uns zu der Aussage veranlasst haben, dass
Pachten in ausreichender Höhe erzielt werden können.
Wie bekannt vertreten wir die Auffassung, gestützt auf entsprechende Untersuchungen,
dass diese neue Betriebsgesellschaft in der Lage ist, eine Pachtzahlung an die
Besitzgesellschaft - dann auch Nürburgring - in der Höhe zu leisten, die diese in die
Lage versetzt, Zinsen und Abschreibungen zu zahlen bzw. zu vereinnahmen in dieser
Größenordnung“.

Auf die Frage, ob er garantieren könne, dass aufgrund der bestehenden Pacht- und Ver-
mietungsverträge, die existieren, einmal beim ring°werk und zum anderen bei der MSR,
dass aufgrund dieser Verträge, die jetzt noch bestehen, wirklich eine Refinanzierung des
Projekts möglich ist, antwortete er
„dass die neue Betriebsgesellschaft ... nach den intensiven Untersuchungen von E & Y
in der Lage ist, eine Pacht zu zahlen an die beiden Besitzgesellschaften, die aus-
reichend ist, die aufgenommenen Darlehen, deren Zinsen zu bedienen und auch die
Abschreibung, die die Gesellschaft in der Bilanz nachweisen muss, entsprechend zu
bedienen“.

13. Plenarsitzung am 3. Februar 2010

In einer Aktuellen Stunde zur Entwicklung am Nürburgring kündigte der damalige Wirt-
schaftsminister an, man werde zeigen, wie durch das Invest Zinsen und AfA finanziert
werden können.
Ein Abgeordneter zitierte die Aussage des damaligen Ministerpräsidenten in der Rhein-Zeitung:
„Wir können davon ausgehen, dass Zins, Tilgung und Schuldendienst aufgrund dieser
neuen Zahlen und dieses neuen Konzepts getragen werden“
(S. 4901 Plenarprotokoll).

14. Sitzung des Aufsichtsrats der NG am 4. Februar 2010

In dieser Sitzung tagte der Aufsichtsrat unter TOP 4 zur Neustrukturierung. Hierzu gab es
Tischvorlagen mit einer „Terminübersicht Umstrukturierung“, eine Zusammenstellung der
mit der Umstrukturierung befassten 19 Arbeitskreise und einen Ablaufplan, der insgesamt
32 Punkte oder Verfahrensschritte umfasste.
Ein Aufsichtsratsmitglied sah die absolute Priorität der Gesellschafter,
„so schnell wie möglich einen Pachtvertrag zu verhandeln, einen Plan B sehe er zurzeit
nicht. Ob dabei ein fester Pachtzins vereinbart werden könne, erscheint ihm fraglich,
nachdem heute erneut augenscheinlich geworden sei, dass es keine feste Zahlenbasis
gibt, die Grundlage von Verhandlungen bieten könnte“.

Der Vorsitzende betonte, ein Plan B müsse nach seiner Ansicht dringend entwickelt
werden, da man den Verhandlungspartnern ansonsten ausgeliefert sei. Dem stimmte ein
weiteres Mitglied zu. Daraufhin teilte der Vorsitzende mit, er wolle sich gedanklich und
inhaltlich mit der Erstellung eines Plans B auseinandersetzen. Aus seiner Sicht könne es
nur eine Betreibergesellschaft geben und das sei eine mit Lindner.
Der Vertreter des Mitgesellschafters beantragte einen Beschluss, wonach in allen Arbeits-
gruppen zur Umstrukturierung Protokolle zu wesentlichen Ergebnissen zu fertigen und dem
Aufsichtsrat vorzulegen sind. Daraufhin fasste der Aufsichtsrat den Beschluss:
„Die Geschäftsführung wird gebeten, dem Aufsichtsrat alle wesentlichen Informationen
aus dem Neustrukturierungsprozeß zur Kenntnis zu geben“.

15. Sitzung des AWiV am 25. Februar 2010

Der damalige Wirtschaftsminister wies in der Sitzung unter TOP 7 darauf hin, in der High
Level Zusammenfassung von E & Y würde man
„Summen in einer Größenordnung von 20 bis 34 Mio. € pro Jahr finden, bei Heraus-
nahme der F 1, und das ist auch Grundlage der Aussage von uns gewesen, dass die
neue Betreibergesellschaft in der Lage sein kann, Zinsen und Abschreibung tendenziell
zu erwirtschaften“.

Weiter gab er zur Möglichkeit der Finanzierung durch die ISB unter TOP 9 an:
„Es besteht die grundsätzliche Möglichkeit, und dies ist auch dokumentiert; denn von
Herrn ... und Herrn ... wurde auch unterschrieben, dass sie sich mit der Grundkonstel-
lation auseinander gesetzt haben. Er hat klargestellt, dass bei dem konkreten Vertrag,
der vorliegt, natürlich auch die beihilferechtlichen und die europarechtlichen Dinge zu
beachten sind. Deswegen kann ein Geschäftsführer nicht vorher sagen, ich kenne zwar
den Vertrag nicht, kann aber sagen, ich muss ihn nicht prüfen. - Selbstverständlich
muss er ihn prüfen“.

16. Sitzung des Aufsichtsrats am 1. März 2010

Unter TOP 4 beschloss der Aufsichtsrat, den Hauptgesellschafter zu bitten, den Verhand-
lungsführer des Landes zu zukünftigen Aufsichtsratssitzungen als Gast zu entsenden, um
den Aufsichtsrat über den Fortgang der Verhandlungen auf dem Laufenden zu halten.

17. Sitzung des Ministerrats am 24. März 2010

In der Sitzung berichtete der damalige Wirtschaftsminister über die vorgesehene Neuaus-
richtung/Umstrukturierung der NG. Vorgelegt wurden neun Folien und der Entwurf eines
Vermerks für die Gesellschafterversammlung der NG am nächsten Tag. Auf den Folien
wurde unter anderem auf die Übernahme der MSR-Anteile und die Höhe der vertraglich
vereinbarten Pachtzahlungen eingegangen. Im Vermerk wird eine Analyse der Rechts-
anwaltskanzlei Luther zitiert. Danach ist
„es 'gut vertretbar', die Entscheidung über die Vergabe des Betriebspachtvertrags der
NG an die Destination Nürburgring GmbH ohne vorherigen öffentlichen Wettbewerb,
insbesondere ohne öffentliche Ausschreibung, zu fällen“.

Der Ministerrat nahm für das Land als Hauptgesellschafter der NG den mündlichen Bericht
des damaligen Wirtschaftsministers einstimmig zustimmend zur Kenntnis und bevollmäch-
tigte ihn, die notwendigen Entscheidungen herbeizuführen.

18. Genehmigung der Verträge zur Neustrukturierung in den Gremiensitzungen der NG am 25. März 2010

An diesem Tag fanden zwei außerordentliche Sitzungen der Gesellschafterversammlung
sowie die 185. ordentliche und eine außerordentliche Sitzung des Aufsichtsrats statt. In den
jeweils ersten Gremiensitzungen stellte der damalige Wirtschaftsminister den Status der
Neustrukturierung vor und berichtete über sieben Verträge (Betriebspachtvertrag, Options-
vertrag zum Erwerb der Anteile an der späteren NAG mit Kaufvertrag im Fall der Options-
ausübung, Kaufvertrag zum Erwerb der Anteile an der MSR durch die NG, drei Verträge
zwischen der MSR und ihren bisherigen Gesellschaftern bezüglich der Rückzahlung der
Gesellschafterdarlehen mit Besserungsschein). Insgesamt umfassten die Verträge mit An-
lagen und einschließlich Doppelnennungen 163 Seiten.
Der Gesellschafterversammlung wurde ein dreiseitiger Vermerk über die Eckpunkte der
Verträge vorgelegt. Diesen erhielt auch der Aufsichtsrat als Tischvorlage. Beschlüsse
wurden in den ersten Sitzungen nicht gefasst. Im Aufsichtsrat erläuterte der damalige
Wirtschaftsminister, dass entgegen der ursprünglichen Planung nunmehr die NG die Anteile
an der MSR für je 1 € erwerben werde. Auf die Bemerkung eines Mitglieds, das die Über-
nahme der Anteile an der MSR kritisch sah, erläuterte er,
„dass E & Y das Land auch insoweit beraten habe. Im Übrigen sehe er kaum eine
Alternative zum Erwerb der Anteile. Durch den Ankauf der Anteile, die Umwandlung der
Gesellschafterdarlehen in Eigenkapital sowie entsprechende vertraglich vereinbarte
Garantieerklärungen dürfte das Land sich daher erheblich besser stellen“.

Der Vertreter des Minderheitsgesellschafters erklärte, er könne weder eine Empfehlung
aussprechen noch den vertraglichen Grundlagen zustimmen. Er könne sich kaum vor-
stellen, dass der Landkreis der Neustrukturierung in der vorgestellten Form zustimmt.
Beschlüsse erfolgten in den jeweils zweiten Sitzungen. Der Aufsichtsrat fasste in Kenntnis
der Ausführungen seines Vorsitzenden, der mündlichen Darstellung der wesentlichen
Rahmenbedingungen der Neustrukturierung und ihrer vertraglichen Grundlagen durch den
damaligen Wirtschaftsminister in der ordentlichen Aufsichtsratssitzung und des dazu ver-
teilten Vermerks sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung den notariell beur-
kundeten Beschluss zur Neustrukturierung der NG. Er schlug der Gesellschafterversamm-
lung vor, den Verträgen zuzustimmen.
In der Niederschrift betonte der Vertreter des Landkreises Ahrweiler
„das gemeinsame Verständnis der Gesellschafter, wonach eine Rückführung des Enga-
gements des Landkreises am Nürburgring auf den Umfang vor der Umsetzung des
Projekts „Nürburgring 2009“ und eine Haftungsfreistellung des Landkreises für finan-
zielle Risiken aus dem Projekt „Nürburgring 2009“ von den Gesellschaftern angestrebt
werde.“

Die Gesellschafterversammlung fasste in Kenntnisnahme der Ausführungen des Aufsichts-
ratsvorsitzenden, der mündlichen Darstellung der wesentlichen Rahmenbedingungen der
Neustrukturierung und ihrer vertraglichen Grundlagen durch den damaligen Wirtschafts-
minister in der ordentlichen Aufsichtsratssitzung vom gleichen Tag und des dazu verteilten
Vermerks den notariell beurkundeten Beschluss zur Neustrukturierung der NG. Sie stimmte
den genannten Verträgen zu.
Beide Gremien erteilten damit ihre Zustimmung zur Neustrukturierung, ohne dass ihnen die
endgültigen Vertragstexte vorlagen.

19. Presseerklärung vom 26. März 2010

In der Erklärung berichtete die Staatskanzlei über die Trennung von Besitz und Betrieb, die
Übernahme des Gesamtfinanzierungsbedarfs von 330 Mio. € durch die ISB und die im
Betriebspachtvertrag vereinbarten Pachtzahlungen. Der Vertrag stelle sicher, dass die
Gesamtinvestition ohne Belastung für den Landeshaushalt finanziert werde. Allein die ver-
traglich garantierten Mindestpachten würden über den Zinsbelastungen liegen.

20. Sitzung des AWiV am 30. März 2010

In der Sitzung erläuterte der damalige Wirtschaftsminister die am 25. März 2010 unter-
schriebenen und notariell beurkundeten insgesamt sieben Verträge. U. a. teilte er mit, dass
es keine Seiten- und Nebenabsprachen gebe, die Mindestpachten im Zeitraum bis 2020
eine Summe von 121,5 Mio. € ergeben und dieser lediglich Zinsausgaben von 111 Mio. €
gegenüberstehen. Daher könnten Teile der Abschreibungen finanziert werden. Weiter er-
klärte er:
„In der Zwischenzeit kann es sein, dass Bilanzverluste in den beiden Betreibergesell-
schaften [gemeint waren die Besitzgesellschaften] entstehen, die dann allerdings nach-
her wieder ausgeglichen werden. Das heißt, wir brauchen auch keine Zuführung vom
Landeshaushalt an die beiden Betreibergesellschaften. ...
.wir haben schlüssig dargelegt, dass es eine sehr realistische Chance gibt, ...dass das
Invest das dort getätigt wurde, von über 300 Mio. € sich aus den Einnahmen der
Betreibergesellschaft finanzieren lässt, ohne den Steuerzahler zu belasten“.

21. „Vertiefende Untersuchungen“ von E & Y

Am 29. April 2010 übersandte E & Y dem MWVLW einen neuen Entwurf ihres Berichts über
„Vertiefende Untersuchungen im Zusammenhang mit dem Projekt Nürburgring 2009“.
Dieser umfasste die drei Teile Vergabepraxis der NG (Baurevision), Beihilferechtliche
Untersuchung des finanziellen Engagements des Landes (Private Investor Test) und Beur-
teilung der Unternehmensplanung (Business Plan, Stand 30. Oktober 2009). Den Entwurf
besprach das Ministerium am 7. Juni 2010 mit E & Y 2 . Er stimmte bezüglich der Zusam-
menfassung mit dem endgültigen Bericht überein.

22. Unterrichtung des Rechnungshofs über die Neuausrichtung

Am 21. April 2010 ging beim Rechnungshof die Unterrichtung des FM vom 16. April 2010
nach § 102 Abs. 1 Nr. 3 LHO über die Neuausrichtung bzw. Umstrukturierung der NG ein.

23. Besprechung im FM am 13. Juli 2010

An diesem Tag besprachen Vertreter des FM mit der Geschäftsführung der ISB die Mög-
lichkeit, der NG einen Großkredit über 330 Mio. € zu gewähren. Das Ansinnen, ein Dar-
lehen von bis zu 410 Mio. € zu gewähren, um unter anderem auch die aufgelaufenen
Verluste aus Formel 1-Veranstaltungen zu finanzieren, lehnten die Geschäftsführer der ISB
ab.

24. Besprechung im MWVLW am 22. Juli 2010

Das Thema eines Großkredits wurde nochmals in einer erweiterten Gesprächsrunde er-
örtert. Daran nahmen neben dem Finanzminister und dem damaligen Wirtschaftsminister,
den Staatssekretären und weiteren Vertretern der Ministerien auch Vertreter von E & Y, ein
Mitglied der Geschäftsführung der ISB sowie der Geschäftsführer der RIM teil.

25. High Level Review der konsolidierten Mittelfristplanung

Am 23. Juli 2010 legte E & Y dem damaligen Geschäftsführer der NG das Ergebnis der
Prüfung der konsolidierten Mittelfristplanung (real case) der Besitzgesellschaften NG, MSR
und CMHN zur Angemessenheit des Ansatzpunktes der Planung, der rechnerischen
Richtigkeit und der Plausibilität der zugrunde liegenden Annahmen vor.
Im Ergebnis machte E & Y einige Verbesserungsvorschläge (unter anderem Finanzierung
über den Liquiditätspool und Verlängerung der Nutzungsdauern), die in der späteren
Version der Mittelfristplanung berücksichtigt wurden.
E & Y kam zum Schluss:
„Nach unserer Auffassung überwiegen im Chancen-Risiken-Profil mögliche positive
Potenziale.“

26. Umlaufbeschluss des Aufsichtsrats der NG vom 27. Juli 2010

Der Aufsichtsrat stimmte per Umlaufverfahren zu, die bisherige Finanzierung der NG und
der MSR über den Liquiditätspool des Landes, die Kreissparkasse Ahrweiler und der Bank
für Tirol und Vorarlberg durch Darlehen der ISB abzulösen. Die Auszahlung sollte in vier
Tranchen erfolgen, wobei die erste Tranche einen nicht zu verzinsenden Betrag von
97 Mio. € zur Finanzierung von Infrastrukturmaßnahmen umfasste. Die restlichen zu ver-
zinsenden Tranchen umfassten insgesamt 233 Mio. €. Der Zinssatz sollte unter Anwendung
beihilferechtlicher Vorschriften ermittelt werden. Die Tilgung sollte ab dem 30. Januar 2012
mit jährlich 6,6 Mio. € erfolgen. Im Hinblick auf die Planzahlen enthielt der Beschluss-
vorschlag folgende Aussage:
„Basierend auf der Planung und unter Berücksichtigung der enthaltenen Prämissen
wird die NG nach Aussage der Geschäftsführung in der Lage sein, nach einer Ein-
schwungphase die Zinsen und Tilgung zu erbringen. In der Zwischenzeit wurde die Pla-
nung nach Aussage der Geschäftsführung weiter verfeinert. Auch wenn sie noch nicht
abgeschlossen sei, könne die Tendenzaussage getroffen werden, dass sich die Zahlen
gegenüber dem von E & Y zunächst zugrunde gelegten Stand, verbessert haben“.

27. Zustimmung der Gremien der ISB

Die Zustimmungen des Aufsichtsrats und der Gesellschafterversammlung der ISB zur
Finanzierung des „Zukunftskonzepts Nürburgring“ wurden im Umlaufverfahren eingeholt.
Diese wurden jeweils am 28. Juli 2010 abgeschlossen. Mit Ausnahme eines Aufsichtsrats-
mitglieds erteilten alle Gremienmitglieder ihre Zustimmung.

28. Kreditauftrag, Garantie- und Freistellungserklärung sowie Kreditvertrag

Am 28. Juli 2010 beauftragte das Land die ISB, der NG und der MSR sowie der CMHN
Darlehen von insgesamt 330 Mio. € zur Verfügung zu stellen. Die
Gesellschaften sollten über die ISB langfristige Investitionsmittel im Hinblick auf eine Re-
finanzierung erhalten. Am gleichen Tag schloss die ISB mit den Kreditnehmern einen
Kreditvertrag, dessen Bedingungen vom Land geprüft waren und dem es am 28. Juli 2010
schriftlich zustimmte. Gleichzeitig erteilte das Land, vertreten durch das FM, der ISB eine
Garantie- und Freistellungserklärung und übernahm darin gegenüber der ISB die
unbedingte und unwiderrufliche Garantie für die ordnungsgemäße Erfüllung aller Zahlungs-
verpflichtungen der Kreditnehmer aus oder im Zusammenhang mit dem Kreditvertrag.

29. Erste Auszahlung der ISB-Darlehen

Am 30. Juli 2010 zahlte die ISB an die Kreditnehmer die Tranchen 1, 3 und 4 in voller Höhe
und von der 2. Tranche einen Teilbetrag von 73,59 Mio. € aus. Insgesamt betrug die Aus-
zahlung 285,27 Mio. €.

30. Sitzung des Ministerrats am 17. August 2010

In der Sitzung unterrichtete der Finanzminister über die Finanzierung der NG. Der Minister-
rat nahm den mündlichen Bericht zur Kenntnis.

31. Sitzung des HuFA am 19. August 2010

In dieser Sitzung erläuterte der Finanzminister die Finanzierung über die ISB. Der damalige
Wirtschaftsminister teilte mit
„... es werde möglich sein, die Investitionen - zumindest die Zinsen, die Abschreibung
und in einem gewissen Umfang eine Tilgung - aus dem laufenden Betrieb zu finan-
zieren“.

32. Unterrichtung des Rechnungshofs über die Übernahme der Finanzierung durch die ISB

Am 30. August 2010 ging beim Rechnungshof die Unterrichtung des FM vom 26. Au-
gust 2010 nach § 102 Abs. 1 Nr. 3 LHO über den Kreditauftrag, die Garantie- und Frei-
stellungserklärung sowie den Darlehensvertrag mit der ISB ein.

33. Bericht über die konsolidierte Mittelfristplanung

In dem Bericht vom 9. September 2010 wurde der Businessplan zum Pachtmodell ent-
wickelt. Statt der Umsatzerlöse und den damit verbundenen Aufwendungen wurden der NG
im Wesentlichen nur noch die Nettopachterlöse und die mit der Verpachtungstätigkeit ver-
bundenen Aufwendungen zugerechnet. Der Planungszeitraum wurde um zehn Jahre er-
weitert. Auch nach dem Übergang auf das Pachtmodell verblieb bei der NG ein Jahres-
fehlbetrag.

34. Vorlage des Abschlussberichts von E & Y über „Vertiefende Untersuchungen“

Am 10. September 2010 legte E & Y den Abschlussbericht über die „Vertiefenden Unter-
suchungen im Zusammenhang mit dem Projekt Nürburgring 2009“ vor. E & Y kam zum
Ergebnis, dass die Eintrittswahrscheinlichkeit des worst case Szenarios zumindest für die
nächsten zwei bis drei Planjahre höher einzuschätzen sei, als die des real case. Grund sei,
dass die aktuellen Ist-Zahlen bezüglich Besucherzahl, Pro-Kopf-Konsum und Anzahl der
Events deutlich unterhalb der in den anderen Planungen angenommenen Werte lägen.
Selbst im worst case Szenario sah E & Y noch Risiken in der Erreichung der geplanten
Besucherzahlen für den Teilgeschäftsbereich ringowerk. Weitere Risiken bestünden unter
anderem in folgenden Sachverhalten:
„Die Margen- und Umsatzsteigerungen im Geschäftsbereich Kerngeschäft sind
ambitioniert geplant.
Die Auswirkung der derzeit geringen Besucherzahlen auf die Boulevard-Mieter.
Die Überschreitung der geplanten Marketingkosten aufgrund der missglückten Eröffnung
und der ausbleibenden Besucher.
Die Überschätzung des Einflusses des ringoracer auf die Attraktivität für die Besucher.
Die derzeit geringen Buchungen für das Eventgeschäft.“

35. Sitzung des Aufsichtsrats der NG am 21. September 2010

In dieser Sitzung wurden unter TOP 16 die konsolidierte Mittelfristplanung für die Jahre
2010 bis 2030 vom 9. September 2010 sowie der o. g. Abschlussbericht von E & Y
vorgelegt. Im Vergleich zu den bisherigen Planungen wurde der Zeithorizont von zehn auf
20 Jahre und die durchschnittliche Nutzungsdauer des Anlagevermögens von 35 auf 55
Jahre verlängert. Der Vertreter von E & Y führte aus,
„dass es sich um eine seriöse Planung handelt und die angenommenen Mindestpacht-
erlöse nach seiner Einschätzung eine realistische Größe darstellen“.

Die in der Planung angesetzten Pachteinnahmen überstiegen die vertraglich vereinbarten
Mindestpachten z. T. deutlich.
Weiterhin wurde unter TOP 18 der Abschlussbericht von E & Y über die „Vertiefenden
Untersuchungen im Zusammenhang mit dem Projekt Nürburgring 2009“ per E-Mail vom
17. September 2010 vorgelegt.
Der Aufsichtsrat beschloss, die Ausführungen der Geschäftsführung und von E & Y zur
Kenntnis zu nehmen und genehmigte das Budget für 2010 sowie die aufgezeigte Mittelfrist-
planung. Die vertiefende Untersuchung nahm er ebenfalls zur Kenntnis.

36. Sitzung des AWiV am 28. September 2010

In dieser Sitzung gab E & Y an:
„Die NAG wird sehr, sehr früh Gewinne machen, weil sie keine Abschreibung und keine
Zinsbelastung hat. Deswegen wird von Anfang an, und zwar ab dem Jahr 1, das Land
von diesen Gewinnen 90 % erhalten.
...
Es ist richtig, dass in den ersten zwei, drei Jahren die NG/MSR keinen Gewinn im Sinne
des Handelsrechts machen kann, weil wir in der Einschwungphase eine geringere Pacht
vereinbart haben als für einen Gewinn dort notwendig ist; denn die NG und die MSR
müssen, wie wir wissen, sowohl Abschreibung als auch Zinsen finanzieren.
...
Was wichtig bei der NG/MSR ist, dass es eine hohe Wahrscheinlichkeit gibt, dass nach
den Anlaufverlusten, die dadurch bedingt sind, dass vieles am Nürburgring noch nicht
fertig ist, dass dann, wenn das alles erledigt ist, die NG als solche auch profitabel wird.
Das ist die Annahme. Die ist im Moment sicherer als sie vor einem Jahr war.“
Der damalige Wirtschaftsminister erläuterte in dieser Sitzung unter anderem:
„Ich habe eingangs gesagt, die NG wird ab dem Jahr 2016 ein handelsrechtlich posi-
tives Ergebnis haben. Ich habe nicht gesagt vorher.
...
Wir haben auch immer betont, dass sich das Neuinvest von 330 Mio. € aus dem
laufenden Betrieb der Automotive amortisieren kann. Ich habe auch immer klar gestellt,
das gilt nicht für die Verluste, die vorher gemacht wurden. Die werden in Form eines
Gesellschafterdarlehens vom Land zur Verfügung gestellt, ohne dass hierfür Zinsen und
Tilgung der NG berechnet werden. Nur damit das klargestellt ist, damit nicht etwas
hineininterpretiert wird, was nie anders gesagt wurde. Es war klar, dass es schon eine
große Herausforderung ist, ein Konzept zu erarbeiten, was ein strukturpolitisches Invest
von 330 Mio. € sich selbst amortisieren lässt. Das ist für eine Infrastrukturmaßnahme
eine Sonderleistung. Die Verluste, die bis dahin in der Größenordnung entstanden sind,
können daraus nicht refinanziert werden. Das ist immer betont worden.“
...
Wir haben auch nicht gesagt, die NG wird im ersten Jahr positive Zahlen schreiben. Sie
wird Anfangsverluste haben in nennenswerter Höhe. Ab dem Jahr 2016 spätestens
wird sie in der Lage sein, den gesamten Kapitaldienst und die Tilgung zu erbringen“.

37. Unterrichtung des Rechnungshofs am 6. Oktober 2010

Am 6. Oktober 2010 ging das Schreiben des MWVLW vom 30. September 2010 ein, in dem
das Ministerium den Rechnungshof über den Abschlussbericht von E & Y vom 10. Sep-
tember 2010 unterrichtete.

38. Plenarsitzung am 18. November 2010

Hier erläuterte der damalige Wirtschaftsminister:
„Sie werden es erleben .... Schon im ersten Pachtjahr wird es eine Pacht von mehreren
Mio. € geben, die die NG vereinnahmen kann. Gegenüber dem Zugesagten wird es
Mehreinnahmen geben.
Es gibt dort keine neuen Löcher. Wir werden die Prognosen, die wir Ihnen vorgelegt
haben, sogar im Betriebsergebnis übertreffen und besser sein“.

39. Sitzung des Aufsichtsrats der NG am 14. Dezember 2010

Unter TOP 9a genehmigte der Aufsichtsrat auf der Grundlage der in seiner Sitzung am
21. September 2010 vorgelegten Mittelfristplanung die Budgets der Gesellschaften für das
Geschäftsjahr 2011. Die entsprechende Vorlage weist darauf hin, dass die damals darge-
stellten Planungen zur Erfolgs-, Finanz- und Investitionsentwicklung nach wie vor Bestand
haben.
Damit ging der Aufsichtsrat immer noch von über den Mindestpachten liegenden Pacht-
erlösen aus.

40. Abschlagszahlung auf die Pacht am 13. Januar 2011

Am 13. Januar 2011 erbrachte die NAG eine Abschlagsleistung auf die Pacht i. H. v.
1 Mio. € brutto. Davon wurden 180.863 € an die NG überwiesen. Der Restbetrag von
819.137 € wurde mit einem Anspruch der NAG aus dem Kauf von Formel-Fahrzeugen
verrechnet. Die Leistung wurde später wieder zurückgefordert.

41. Sitzung des AWiV am 18. Januar 2011

In dieser Sitzung wurden die am 14. Dezember 2010 geschlossenen Verträge (im Wesent-
lichen im Zusammenhang mit der CST und der Formel 1) behandelt. Der damalige Wirt-
schaftsminister verwies darauf, dass die ISB aufgrund einer günstigen Refinanzierung des
Investitionsdarlehens an die NG und deren Tochtergesellschaften i. H. v. 330 Mio. € im
ersten Jahr einen Gewinn von voraussichtlich 8 Mio. € erzielen werde, und dass der Brutto-
liquiditätsbedarf der NG bis zum Jahr 2015/2016 35 Mio. € betrage.

42. Sitzung des HuFA am 20. Januar 2011

Hier nahm der Vorsitzende des Aufsichtsrats der NG zu den im AWiV angegebenen Zahlen
wie folgt Stellung:
„Vor diesem Hintergrund habe sich die erste Schätzung von E & Y vom 22. Juli 2010 auf
einen Betriebsmittelbedarf in der genannten Einschwungphase bis 2017 in Höhe von bis
zu 80 Mio. € belaufen. Diesem ersten Planungsansatz hätten seinerzeit noch einzelne
Annahmen zugrunde gelegen, die im Zuge der weiteren Planaufstellung dann hätten
korrigiert werden müssen.“

Unter anderem seien die Verluste aus früheren Formel 1-Veranstaltungen und der für 2011
erwartete Verlust umgeschuldet oder vom Land übernommen worden.
„In der Summe sei auch schon ein Tilgungsanteil in Höhe von 18,8 Mio. € enthalten
gewesen. Seinerzeit habe es sich um erste grobe Schätzungen gehandelt.
Die erste belastbare Planung habe die vom Aufsichtsrat der NG am 21. September 2010
verabschiedete konsolidierte Mittelfristplanung dargestellt.
Für den Zeitraum von 2010 bis 2016 weise diese konsolidierte Mittelfristplanung einen
Betriebsmittelbedarf von unter 35 Mio. € aus. Die anschließende vollständige Rückfüh-
rung der Betriebsmittel nach der Einschwungphase sei bis 2021 vorgesehen. Diese
würden dann aus den erwarteten Pachteinnahmen erwirtschaftet.“

43. Auskunftsersuchen der Europäischen Kommission

Mit Schreiben vom 3. Februar 2011 und 3. Mai 2011 bat die EU-Kommission um Beantwor-
tung verschiedener Fragen zu Maßnahmen am Nürburgring zur Prüfung der Beihilferechts-
konformität. Am 26. Juli 2011 und 2. September 2011 ergänzte sie ihr Auskunftsersuchen
um weitere Fragen.

44. Sitzung des Aufsichtsrats der NG am 6. Mai 2011

Aus der als Anlage 4 zu TOP 7 verteilten Liquiditätsplanung der NG für 2011, Stand:
15. April 2011, geht hervor, dass die NG ab Juni 2011 für den Zeitraum Juni bis Dezem-
ber 2011 nur noch von den vertraglich vereinbarten Pachtzahlungen, also monatlich
417 T€, ausgeht. Frühere Liquiditätsplanungen legten noch den real case Fall zugrunde
und nahmen für diesen Zeitraum monatliche Pachtzahlungen von 625 T€ an.

45. Beantwortung der Auskunftsersuchen der Europäischen Kommission

Am 27. Mai 2011, 16. Juni 2011 und 15. November 2011 beantwortete die Landesregierung
über die Bundesregierung die Auskunftsersuchen der EU-Kommission vom 3. Februar 2011
und 3. Mai 2011 sowie die Ergänzungsfragen vom 26. Juli 1011 und 2. September 2011.

46. Sitzung des Aufsichtsrats der NG am 26. September 2011

Unter TOP 9 wurde der Jahresabschluss 2009 der NG behandelt. Dieser schloss mit einem
Jahresfehlbetrag von 9,2 Mio. € und einer bilanziellen Überschuldung wegen nicht durch
Eigenkapital gedeckten Fehlbeträgen i. H. v. 15,8 Mio. € ab. Der Abschlussprüfer erteilte
einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.
In der dem Aufsichtsrat vorgelegten Präsentation (Seite 9) ging der Abschlussprüfer darauf
ein, dass weitere Verluste in der Einschwungphase erwartet werden sowie die Unterneh-
mensfortführung und Zahlungsfähigkeit gesichert sei durch Kapitalerhöhungsmaßnahmen,
Hingaben von mit Rangrücktritt versehenen Gesellschafterdarlehen sowie die Teilnahme
am Liquiditätspool bzw. die Finanzierung über die ISB.
Im Lagebericht 5 geben die Geschäftsführer der NG unter Punkt 7. „Ausblick auf die fol-
genden Geschäftsjahre“ unter anderem an:
„Mittel- und langfristige Risiken wurden gemeinsam mit einer beauftragten Wirtschafts-
prüfungsgesellschaft identifiziert, bewertet und im Rahmen einer umfangreichen
Businessplanung bis zum Jahr 2030 berücksichtigt. Insbesondere wurde darin plausibel
dargelegt, dass selbst bei einer planmäßigen Erfüllung der Betriebspachtverträge die
anfänglichen Pachtzahlungen nicht kostendeckend sein werden und zunächst zu weite-
ren Verlusten in den Folgejahren während der Einschwungphase führen. Des Weiteren
wurde in der Planung zwar ein steigendes Niveau der Darlehenszinsen angenommen,
dessen Entwicklung jedoch mit Unsicherheit behaftet ist. Demzufolge stellen die Pacht-
einnahmen und die Zinsentwicklung jeweils Risiken für die NG dar, die erkannt wurden
und fortlaufend unter Beobachtung stehen.“

47. Betriebspachtplausibilisierung vom 29. September 2011

Am 29. September 2011 erstellte die E & Y Real Estate GmbH eine vom ISIM beauftragte
Untersuchung zur Plausibilisierung der Betriebspachten. Im Zusammenhang mit einem
Auskunftsersuchen der EU-Kommission sollte überprüft werden, ob die im Betriebspacht-
vertrag geregelten Pachtzahlungen zum Zeitpunkt seines Abschlusses und unter Berück-
sichtigung des damals geltenden Businessplans „marktkonform“ waren.
Im Ergebnis ermittelte die E & Y Real Estate GmbH - unter Einbeziehung der Tourismus-
beiträge - eine Bandbreite von Mindest- und Maximalmarktwerten. Bei Ansatz der Mindest-
marktwerte
„ergibt sich eine Gesamtpacht, die langfristig etwas niedriger ist als die vertraglich ver-
einbarten Mindestpachtzahlungen. Nimmt man dagegen in sämtlichen Bereichen den
maximalen Marktwert an, so ergibt sich eine Gesamtpacht, die zwar höher als die
garantierte Mindestpacht liegt, jedoch niedriger ist als die ergebnisabhängigen Pacht-
zahlungen, die aus dem Businessplan hervorgehen.“

Die Stellungnahme wurde dem Rechnungshof auf Anfrage am 30. März 2012 übersandt.

48. Transparenz Status Report vom 7. Dezember 2011

Mit Schreiben vom 8. August 2011 beauftragte die NG E & Y unter anderem mit der
Analyse des Jahresergebnisses 2010/2011 der NAG zur Validierung der vertraglich ge-
schuldeten Pachteinnahmen und mit der Überprüfung weiterer ausgewählter Sachverhalte.
Den Entwurf der Ergebnisse legte E & Y am 7. Dezember 2011 vor. Die Ergebnisse be-
ruhen auf vorläufigen, noch nicht testierten Zahlen und Angaben der NAG.
Nach dem Report resultiert der Jahresfehlbetrag der NAG im Wesentlichen aus dem Projekt
„Nürburgring 2009“ und der Gastronomie. Im Gegensatz zur NAG erachten E & Y das Kern-
geschäft Nürburgring weiterhin für sehr profitabel. Das Ergebnis der NAG sei durch noch
nicht weiterbelastete Kosten für die Durchführung der Formel 1-Rennen, außergewöhnliche
Geschäfte und Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Personen oder Gesellschaften
beeinflusst.

49. Stellungnahme des Rechnungshofs vom 12. Januar 2012

In der Stellungnahme nach § 102 Abs. 3 LHO zur Neuausrichtung und Umstrukturierung
der NG kam der Rechnungshof unter anderem zu dem Ergebnis, dass die vertraglich im
Betriebspachtvertrag vereinbarten Mindestpachten nicht ausreichen, um die Aufwendungen
der NG aus ihrem operativen Geschäftsbetrieb abzudecken. In den Jahren 2011 bis 2030
könnten bei der NG Jahresfehlbeträge von insgesamt 210 Mio. € anfallen. Um ein ausge-
glichenes Jahresergebnis erzielen zu können, benötige die NG im Jahresdurchschnitt eine
Mindestpacht von 24,5 Mio. €.
Erst im Jahr 2030 würde die Mindestpacht von 15 Mio. € ausreichen, um Zins und Tilgung
aus dem Darlehen der ISB vollständig zu bedienen.

50. Kündigung von Verträgen

Wegen ausstehender Pachtzahlungen beschloss der Aufsichtsrat der NG am 6. Feb-
ruar 2012, der Gesellschafterversammlung zu empfehlen,
„die Geschäftsführung zu bitten, den Betriebspachtvertrag mit der NAG vom 25. März
2010 sowie alle weiteren relevanten Verträge (insbesondere den Konzessionsvertrag
vom 13. Dezember 2010 über die Organisation der Formel 1-Rennveranstaltung auf
dem Nürburgring) unverzüglich außerordentlich zu kündigen“.

Am 7. Februar 2012 nahm der Ministerrat die gemeinsame Vorlage des ISIM und des FM
zur Kenntnis und beschloss, den Vertreter des Landes zu beauftragen, in der Gesell-
schafterversammlung der NG darauf hinzuwirken, dass der Betriebspachtvertrag mit der
NAG sowie alle weiteren relevanten Verträge außerordentlich gekündigt werden. In der
Ministerratsvorlage wurde u. a. auch auf die Notwendigkeit zusätzlicher haushaltswirksamer
Maßnahmen zur Stützung der NG hingewiesen. Hierzu sollte die Ausgleichsrücklage i. H. v.
254 Mio. € eingesetzt werden.
Die Kündigung der Verträge erfolgte am 7. Februar 2012.

51. Klageeinreichung der NG

Am 29. Februar 2012 reichte die NG Klage beim Landgericht Koblenz bezüglich der Zah-
lung der ausstehenden Pachten und der Räumung der Pachtgegenstände ein.

52. Eröffnungsbeschluss der Europäischen Kommission

Am 21. März 2012 teilte die EU-Kommission mit, sie habe nach Prüfung der übersandten
Informationen beschlossen, das Verfahren nach Artikel 108 Abs. 2 AEUV einzuleiten. Sie
vertrat darin den vorläufigen Standpunkt, dass die vom Land und dem Landkreis Ahrweiler
gewährten und im Schreiben näher bezeichneten Maßnahmen mit dem Binnenmarkt nicht
vereinbare Betriebsbeihilfen darstellen und forderte die Bundesregierung auf, sich innerhalb
eines Monats nach Erhalt des Schreibens zu 34 Fragen zu äußern oder Unterlagen zu
übersenden.

53. Stundung der ISB-Zinsrate

Die ISB stundete am 15. Mai 2012 die am 30. April 2012 fällige Zinsrate (einschließlich der
Nichtabnahmeentschädigung) von 2,98 Mio. €. Die Stundung erfolgte zunächst bis zum
nächsten Fälligkeitstermin am 30. Juli 2012. Zudem erklärte das FM als Gesellschafterver-
treter und Kreditauftraggeber zugunsten der NG die Freistellung für die ab dem Jahr 2014
anstehenden Tilgungsraten. Gleichzeitig erklärte es den Rangrücktritt für die dem Land
daraus erwachsende Forderung gegenüber den Gesellschaften.

54. Antrag auf Rettungsbeihilfe

Am 25. Mai 2012 meldete das Land über das BMWi bei der EU-Kommission eine Rettungs-
beihilfe für die Unternehmen in Schwierigkeiten NG, MSR und CMHN an. Damit sollten
Zinsverpflichtungen und Nichtabnahmeentschädigungen gestundet, ein neues nach-
rangiges Gesellschafterdarlehen gewährt und Rangrücktritte für bestehende Gesellschafter-
darlehen erklärt werden. Die letzte Maßnahme wurde mit Mitteilung vom 13. Juni 2012 an
die EU-Kommission zurückgenommen.
Die EU-Kommission deutete Bedenken an, ob sich die genannten Gesellschaften nicht
bereits vor dem Zeitpunkt der Anmeldung in Schwierigkeiten befunden hätten und äußerte
Zweifel, ob mit der Rettungsbeihilfe der Grundsatz der Einmaligkeit eingehalten würde. Sie
teilte mit, dass vor dem 30. Juli 2012 möglicherweise keine positive Entscheidung über den
Antrag ergehen würde und weitete das am 21. März 2012 eröffnete Verfahren aus.

55. Insolvenzantrag

Der Ministerrat beschloss am 18. Juli 2012, die Vertreter des Landes in der Gesellschafter-
versammlung der NG zu beauftragen, darauf hinzuwirken, dass die Geschäftsführung der
NG aufgrund der drohenden Zahlungsunfähigkeit der NG einen Insolvenzantrag stellt, und
dass bei den Tochtergesellschaften MSR und CMHN vergleichbare Maßnahmen ergriffen
werden.
Der Beschluss wurde mit dem Hinweis der EU-Kommission begründet, dass vor dem
30. Juli 2012 möglicherweise keine positive Entscheidung über den Antrag auf Rettungs-
beihilfe ergehen würde.
Noch am gleichen Tag folgten Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung der NG diesem
Beschluss. Gleichzeitig wurden die beiden bisherigen Geschäftsführer der NG abberufen.
Am 20. Juli 2012 beantragte die NG beim Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler die Durch-
führung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung über das Vermögen der NG sowie
ihrer Tochtergesellschaften MSR und CMHN.

56. Veröffentlichung des Eröffnungsbeschlusses der Europäischen Kommission

Am 21. Juli 2012 veröffentlichte die EU-Kommission ihren Eröffnungsbeschluss nach Artikel
108 Abs. 2 AEUV im Amtsblatt (C 216/14).

57. Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens

Das Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler gab mit Beschluss vom 24. Juli 2012 dem Insol-
venzantrag statt und setzte vorläufig als Sachwalter Rechtsanwalt Jens Lieser und als
alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer Rechtsanwalt Prof. Dr. Dr. Thomas B. Schmidt
ein.
Der vorläufige Gläubigerausschuss, in welchem die ISB, nicht aber das Land, vertreten ist,
stimmte am gleichen Tag dem Antrag auf Anordnung der Eigenverantwortung und der
Bestellung des Sachwalters zu.

58. Ablösung der Darlehen der ISB und der Kreditanstalt für Wiederaufbau durch das Land

Nach dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens machte die ISB die ihr vom Land
erteilte Garantie- und Freistellungserklärung geltend und forderte vom Land mit Schreiben
vom 25. Juli 2012 die Rückzahlung der von der NG geschuldeten Beträge mit Fälligkeit zum
27. Juli 2012 ein. Diese beliefen sich auf insgesamt 331,2 Mio. € (Darlehenssumme
325,3 Mio. €, Zinsen und Nichtabnahmeentschädigung 5,9 Mio. €). Hinzu kam die Ablösung
eines Darlehens der Kreditanstalt für Wiederaufbau i. H. v. 1,7 Mio. €.

59. Gemeinsame Sitzung des HuFA, des Innenausschusses und des AWiV am 1. August 2012

In der gemeinsamen Sitzung gingen der HuFA, der Innenausschuss und der AWiV davon
aus, dass das Land einen Gesamtbetrag von 334,8 Mio. € 7 (einschließlich Verzugszinsen
bis zum 5. September 2012 von 2 Mio. €) leisten werde 8 . Sie beschlossen mehrheitlich,
Mehrausgaben bei der Haushaltsstelle Kapitel 20 05 Titel 871 02 in Höhe einer Rücklagen-
entnahme von 254,2 Mio. € bei der Haushaltsstelle Kapitel 20 02 Titel 351 02 zu leisten.
Gleichzeitig wurde von der Absicht des FM Kenntnis genommen, einer überplanmäßigen
Ausgabe i. H. v. 59,5 Mio. € gegen Einsparung (bei den sog. Tourismusbeiträgen und den
Zinsausgaben) einzuwilligen. Der Restbetrag von 21,1 Mio. € sollte mit 19,8 Mio. € aus dem
Kapitel 20 05 Titel 871 02 (Einlösung von allgemeinen Bürgschaften und Garantien) und mit
1,3 Mio. € durch sonstige Kopplungs- und Deckungsmöglichkeiten finanziert werden 9 .
Nachdem das Land den Betrag bereits zum 3. August 2012 leistete, reduzierte sich der
Ablösebetrag auf 333,2 Mio. € 7 (einschließlich Verzugszinsen von 0,3 Mio. €).

60. Stellungnahme der Bundesregierung zum Eröffnungsbeschluss der Europäischen Kommission

Am 17. August 2012 nahm die Landesregierung über die Bundesregierung Stellung zu dem
Eröffnungsbeschluss der EU-Kommission.

61. Gutachten des Sachwalters in den Insolvenzantragsverfahren

Am 29. Oktober 2012 legte der Sachwalter jeweils ein Gutachten zur Situation der NG, der
MSR und der CMHN vor. Er kam darin zum Ergebnis, dass eine die Kosten des Insol-
venzverfahrens deckende verfügbare Masse vorhanden ist und keine Umstände bekannt
sind, die erwarten lassen, dass die Anordnung der Eigenverwaltung zu Nachteilen für die
Gläubiger führen wird. Basis der Gutachten waren Wertermittlungsberichte von Jones Lang
LaSalle aus dem Oktober 2012.
Der Sachwalter regte an, das Insolvenzverfahren in Eigenverantwortung zu eröffnen und
die nachrangigen Gläubiger aufzufordern, ihre Forderungen anzumelden.

62. Eröffnung der Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung

Am 1. November 2012 eröffnete das Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler das Insolvenz-
verfahren über die Vermögen der NG, MSR und CMHN. Dabei wurde Eigenverwaltung der
Schuldnerinnen angeordnet. Als Sachwalter wurde Rechtsanwalt Jens Lieser bestätigt.

63. Vergleichsvertrag

Am 27. November 2012 schlossen die NG-Eigentumsgesellschaften, die Nürburgring
Betriebsgesellschaft mbH, der Sachwalter und die NAG-Parteien einen Vergleichsvertrag.
Danach gaben die NAG-Parteien die Pachtgegenstände am 31. Oktober 2012 zurück und
die Vertragsparteien einigten sich auf die Begleichung oder Verrechnung gegenseitiger
Forderungen. Im Ergebnis verzichteten die NG-Eigentumsgesellschaften auf mehr als die
Hälfte der Mindestpachten von 10 Mio. € für den Zeitraum 5/2011 bis 10//2012 (für
2011/2012 auf 3,8 Mio. €  und für 5/2012 bis 10/2012 auf 1,6 Mio. €  und die
Forderungen aus dem Formel 1-Konzessionsvertrag (5,09 Mio. € brutto).

Hier endet die Darstellung des Landesrechnungshofes. Ich möchte auch keine Stelle, keine Formulierung darin kommentieren. Ich habe nur beim Lesen festgestellt, dass der Rechnungshof – wie heute allgemein üblich – eine Reihe von „Kürzeln“ verwendet, die ich nachstehend noch für meine Leser „übersetzen“ möchte:

AwiV             =  Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr
BMWi           =  Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
CMHN          =  Congress- und Motorsport Hotel Nürburgring GmbH
CST               =  Cash Settlement & Ticketing GmbH
E&Y              =  Ernst & Young GmbH
GHB              =  Grüne Hölle Betriebsgesellschaft mbH
ISB                =  Investitions- und Struturbank Rheinland-Pfalz
LoU               =  Letter of Understanding
MWVLM       =  Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
MSR             =  Motorsport Resort Nürburgring GmbH
NG                =  Nürburgring GmbH
RIM              =  Rheinland-Pfälzische Gesellsch. für Immobilien- & Projektmanagement mbH
TOP              =  Tagesordnungspunkt

MK/Wilhelm Hahne/LRH
Durchschnitt: 4.9 (bei 39 Bewertungen)

Kategorie: 

+ Hinweis für Leser – nicht nur an einem Abonnement Interessierte! +

 

Lieber Leser,

 

Motor-KRITIK ist vollkommen werbefrei, aber – darum – auch ein wenig abhängig von seinen Lesern. - Oder anders: Von Einnahmen. - Nicht alle Leser mögen sich gleich für ein Abo entscheiden.

Wenn Sie ab und an mal auf diesen Seiten vorbei schauen und Ihnen der hier gebotene investigative Journalismus gefällt, dann machen sie doch einfach ihre Zustimmung durch eine kleine Spende deutlich. - Auch kleine Beträge können – per Saldo – eine große Hilfe und Unterstützung sein!

Meine Kontendaten – auch wenn Sie Abonnent werden wollen - finden Sie HIER.

 

Danke!