SPD-Experte warnt: „Die Hirnleistung lässt nach“!

Karl Lauterbach, der als Gesundheitsexperte seiner Partei gehandelt wird, hat in Verbindung mit der Corona-Krise für eine weitere Verunsicherung in der Bevölkerung gesorgt, in dem er auf solche „Spätfolgen“ hingewiesen hat. „Nicht nur bei älteren Menschen“, hat er die Folgen einer Corona-Erkrankung warnend negativ unterstrichen. - Natürlich ist das eine der Aussagen, die die Angst vieler Bürger zur Hysterie ausarten lassen kann. - Motor-KRITIK- Meinung: Durch Corona treten keine Hirnschäden auf, höchstens durch die Fehlbedienung von Beatmungsgeräten von nicht perfekt ausgebildetem Personal! - Aber eindrucksvoller ist es sicher, wenn man das als „Experte“ dann auf „Corona-Virus“ reduziert. Das ist so richtig wie so vieles, was „Experten“ in dieser Krisen-Situation äußern. - Von der Hirnleistung her sind schon viele jüngere Leute auch ohne Coronabefall in einer Krisensituation. Dafür gibt es Beispiele, die man einfach auch als „Schlamperei“, Nichtwissen, Nichtkönnen einstufen könnte. Denn es gibt aktuell „Fehlleistungen“ von relativ jungen Leuten, die – eigentlich – nicht durch den Corona-Virus verursacht wurden, sondern diese Leute – auch clevere Manager (!) - dazu anregten, die Corona-Krise für ein neues Geschäftsmodell zu nutzen. - Oder als Ausrede für ein Versagen! - So ist dann der Titel dieser Geschichte eigentlich auch eine Ablenkung von der Realität, die man – aus welchen Gründen auch immer – mit der Zuordnung  „Schutzbehauptung“ versehen kann.

SPD-Experte warnt: „Die Hirnleistung lässt nach“!

Am 2. April hatte ich auf diesen Seiten eine Geschichte eingestellt, die den Titel trug, „Corona- ist SimRacing-Zeit mit ‚seltsamen Blüten‘!“. Darin gab es u.a. auch folgende Formulierung:

„Der neue Seriensponsor „powered by VCO“, die Virtual Composition Organisation GmbH, München, ist noch nicht einmal handelsgerichtlich eingetragen. Wie ich erfahren musste: Aus Corona-Gründen – was sonst? - erfolgt die Eintragung erst später!“

Das wurde mir – noch am gleichen Tag - von einem der Geschäftsführer dieses neuen Serien-Großsponsors übel angekreidet. Er schrieb mir:

„...gerade habe ich ihren aktuellen Text gelesen. Sehr schade, es geht also doch nur darum, andere Menschen irgendwie „in die Pfanne zu hauen“ mit der Herstellung von selbst interpretierten Bezügen.“ …

Ich habe unaufgeregt geantwortet, da ich mehr wusste, als ich geschrieben hatte. Heute kann ich aufgrund von „offiziellen“ - jedem zugänglichen - Daten deutlich machen, dass z.B. auch in diesem Fall „Corona“ nur als Schutzbehauptung genutzt wurde.

  • Am 23. März 2020, dem ersten Arbeitstag nach dem ersten Rennen zur neuen „Digitalen Nordschleifen Langstrecken Serie“ (noch ohne „powered by VCO“) wurde in München vor dem Notar eine Gesellschaftervertrag geschlossen, der die Gründung einer Firma „Virtual Competition Organisation GmbH“ vorsah.
  • Am 1. April ist dieser Vertrag beim Amtsgericht eingegangen und wurde am 2. April 2020 bekannt gemacht. Damit war diese Firma dann handelsgerichtlich eingetragen und hätte auch das Impressum ihrer Internetseite entsprechend den Vorschriften nach §5 TMG ergänzen können.
  • Heute, am 8. April 2020 ist eine solche Eintragung (Amtsgericht München HRB 255920) aber immer noch nicht vorgenommen worden. - Gibt es wieder eine Verzögerung aus „Corona-Gründen“?

Einer der VCO-Geschäftsführer hatte mir schon am 3. April vorgehalten:

„Mit VCO haben wir in diesen Corona Tagen komplett gegenläufig zum Trend investiert, weil wir an das Thema Sim-Racing und die VLN glauben. Sie lieben doch auch den Motorsport? Oder den Nürburgring? Oder nicht?“

Jeder meiner Leser kennt meine Einstellung zum Motorsport und Nürburgring. - Aber was hat das mit SimRacing oder der VLN zu tun? - So hatte ich dann auch am 3. April geantwortet:

„Erstaunlich, dass Sie an die "VLN" glauben, weil es die doch gar nicht mehr gibt. Man hat einer gewachsenen Marke, mit einem eigenen Image, einen marketinggerechten Titel übergestüĺpt. - Denkt man! - Man ist dabei eine Marke zu zerstören!“

Schon in der Vergangenheit konnte ich immer wieder beobachten, dass es recht oft zu Extrementwicklungen kommt: Man verfällt gerne in bestimmten Situationen von einem Extrem in das andere!

Bei Motorsport-Magazin.com, einem Internet-Magazin, ist man z.B. aktuell der Meinung:

„Corona zum Trotz: Sim-Racing boomt in diesen schwierigen Zeiten! Die Krise trifft uns alle hart. Aus der Krise heraus entwickeln sich neue Möglichkeiten. Time to shine für eSports, heraus aus dem Nischen-Dasein. Wir freuen uns auf tolle Ideen dieser aufstrebenden Community und sind sicher, dass sie die traditionellen Racer verblüffen werden.“

Da ist man dann auch nicht erstaunt, wenn auf dieser Motorsport.com-Internetseite ein Interview mit dem BMW-Motorsportchef zum Thema SimRacing zu finden ist, wo er seine und die Einstellung seiner Firma so darstellt:

"Das Sim-Racing als zusätzliche Säule unseres BMW Group Motorsport Programms gibt uns die Möglichkeit, von zu Hause aus virtuellen Rennsport zu betreiben", sagt Marquardt. "Viele unserer BMW Werksfahrer messen sich in den kommenden Wochen und Monaten in virtuellen BMW Rennfahrzeugen wie dem BMW M8 GTE oder dem BMW M2 CS Racing regelmäßig mit anderen professionellen Rennfahrern sowie Fans sowie einigen der besten Sim-Racer der Welt. Ich denke, das kann für Fahrer und Fans eine willkommene Abwechslung sein."

Das war am 19. März 2020, also noch vor der Gründung der „VCO“, die dann beim 2. SimRacing-Lauf am Nürburgring über ein SimRacing-Team, das dieser Firmengruppe zugerechnet werden muss, einen BMW-Werksfahrer auf einem BMW Z4 GT3 einsetzte, der dann am Ende des 3-Stunden-Rennens auf Platz 2 einlief. - Bei BMW wird man zufrieden gewesen sein!

Ein „powered by VCO“ gibt‘s auch nicht umsonst im Titel zu einer Rennserie! - Wobei in diesem Fall wohl ein fünfstelliger Betrag von einer Firma kommt, die zwei Tage vor dem 2. Lauf erst ins Handelsregister eingetragen wurde. Schon da wurde – wie man nachlesen kann – eine Einlage von 25.000 € fällig. Sicherlich kein Problem für eine Firmengruppe, die schon 2018 in ihren Firmen,  wie in den Bilanzen nachzulesen ist, insgesamt 49 Mitarbeiter beschäftigte.

  • Und die VCO soll nun mit neuem, zusätzlichen Personal betrieben werden!

Die dann stark in die neue Serie der „VLN VV GmbH & Co. KG eingebunden ist, die nicht nur den Zusatz „powered by VCO“ trägt, sondern auch mit einem „R“ gekennzeichnet ist, ein Symbol dafür, dass dieses Emblem „Registered“, für die Firma geschützt ist. - Man nimmt das auch mit dem Markenrecht am Nürburgring sehr ernst, wie man auch aus den Aussagen des Pressechefs der Nürburgring 1927 GmbH & Co. KG schließen kann, die er im Rahmen eines Interviews mit LSR-Freun.de im Dezember 2019 machte:

„Grundsätzlich ist die Marke Nürburgring und Bestandteile wie z.B. das Logo natürlich geschützt. Die unautorisierte Nutzung ist wie bei allen anderen Marken nicht gestattet. Für die kommerzielle Nuztung gibt es die Möglichkeit, diese Nutzung entsprechend zu lizensieren, wie es zum Beispiel verschiedene Hersteller wie Mercedes-AMG oder Recaro tun. Das ist der richtige Weg. Eine wirkliche Schmerzgrenze kann ich nicht nennen. Dafür sind die Nutzungen zu unterschiedlich, jedoch werden die Fälle von unserer Lizenzabteilung geprüft und anschließend Kontakt aufgenommen. Im ersten Schritt verzichten wir oft bewusst auf rechtliche Konsequenzen, da vieles auch auf Unwissenheit in Verbindung mit Nürburgring-Enthusiasmus basiert. Hier agieren wir mit Augenmaß. Wenn man jedoch erkennt, dass es sich um eine bewusste Markenrechtsverletzung handelt, machen wir natürlich einen Rechtsanspruch geltend.“

Aber es ist im Internet auch nachzuschlagen:

„Das R im Kreis stammt zwar nicht aus dem deutschen Recht und ist hierzulande auch nicht erforderlich. Wer das Symbol ® aber verwenden will, der sollte sicherstellen, dass er über eine eingetragene Marke mit dem konkret dargestellten Inhalt verfügt – oder zumindest eine Lizenz an einer solchen Marke inne hat. Anderenfalls drohen Angriffe von Wettbewerbern, die nicht nur ärgerlich, sondern unter Umständen auch kostenintensiv sind.“

Nun trägt das schon 3. Dezember 2019 präsentierte neue „Symbol“ der neuen Langstreckenserie das „R im Kreis“, stellt sich also als geschütztes Markenzeichen dar. Es tauchte auch wohl bei niemandem zu diesem Zeitpunkt der Verdacht auf, dass dieses Symbol ® in irreführender oder täuschender Art und Weise verwendet wurde.

Nun gab es überraschend zum 2. Lauf zu dieser Serie in der Übertragung eine Modifikation des ersten Markenzeichens zu sehen, das – passend – von einem meiner Leser als „Upgrade“ empfunden wurde. Aber auch so eine Weiterentwicklung – der „schmutzige Löffel“ jetzt ohne Stiel, mit angepasstem Schriftzug – würde nach einer zusätzlichen Eintragung beim DPMA in München verlangen.

Durch das Erscheinen des neuen Zeichens angeregt, das auch das „R“ trägt, habe ich mal im Archiv des DPMA nachgeschaut und für keinen der zwei Fälle eine Eintragung gefunden.

Das habe ich zum Anlass genommen, am 6. April dem Geschäftsführer der VLN VV GmbH & Co KG folgende E-mail zu schreiben:

Guten Abend Herr Stephani,

bei der Übertragung der "DNLS powered by VCO" fiel mir auf,
dass Sie inzwischen eine zweite Version des Markenzeichens
verwenden. Immer mit dem "R" = "Registered".

Beide müssten demnach angemeldet sein. Ich kann aber
noch nicht einmal ein registriertes Zeichen entdecken.

Ich würde mich freuen, wenn Sie mir helfen würden:

Wann, unter welcher "R"-Nummer wurden beide
Markenzeichen registriert?
Und wo?

 

Mit freundlichen Grüßen
Wilhelm Hahne

Bis jetzt, zum Zeitpunkt der Einstellung auf die Motor-KRITIK-Internetseite, habe ich keine Antwort erhalten. Ich gehe zwar davon aus, dass sich auch der Geschäftsführer dieser Firma – wie alle Mitarbeiter oben am Nürburgring – in Kurzarbeit befindet und so manches vom Homeoffice erledigt, aber eine Antwort hätte in diesem Fall doch umgehend – evtl. auch vom Smartphone aus -  erfolgen können.

Da das nicht erfolgt ist, habe ich mich noch einmal zu der Situation ein wenig kundig gemacht, die man eigentlich bei verantwortungsbewusster Führung einer Firma nicht erwarten sollte, weil in so einem Fall die Warnung gilt:

„Liegt hingegen keine oder erst eine Markenanmeldung vor, oder handelt es sich um Produkte oder Dienstleistungen, die nicht von einer entsprechenden Markeneintragung abgedeckt werden, sollte auf die Verwendung des Symbols ® unbedingt verzichtet werden.“

Hier wäre dann auch eine Ausrede mit Hinweis auf die derzeitige Situation wegen „Corona“ ziemlich unpassend!

MK/Wilhelm Hahne

PS: Um hier noch einmal meine ganz persönliche Zuordnung von SimRacing in einem Satz deutlich zu machen: SimRacing ist ein interessantes Unterhaltungs-Spiel ohne Würfel!

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